Henkel
henkelig
henkeln
Hénkel, m., –s; uv.; –chen, ein; -:
steife gebogne Handhabe an Etwas, um es daran bequem zu fassen, aufzuhängen etc., vgl. Ohr, Greif und Hängsel: H. an Töpfen, Tassen, Gläsern, Körben, Schaumünzen etc.; Die Tassen haben alle H. 3, 198; Mak. 1, 59 etc., auch übertr.: An Anekdoten, diesen H–n der großen Seelen, wodurch sie faßlich werden für den Hausgebrauch. 3, 341. —
~ig, a.: einen Henkel habend, in Zsstzg. z. B.: Ein-, zwei-h.; Einen zweihenklichten Kelch. Ländl. 1, 119 und danach auch volksthüml. Bez. nam. einer Weibspers., die die Hände in die Seiten stemmt: Bilha stützt die Arme(n) unter. ... „Wie zweihenklicht sieht unsere Kinderfrau aus?“ Is. 132; Kredenzen die Schalen, die silberh–en. Mak. 1, 97 etc. —
~n, tr.: mit einem Henkel versehen, nam. im Partic.: Daran ein gehenkelter Schwedendukaten hing. Barf. 13; Ein silbernes gehenkeltes Gemäß. 20, 245; Von schöngehenkelten Urnen. 4, 346; Gehenkelte Krüg’. Od. 2, 291 etc. — So auch: Än-, Āūf-h. etc.: an einem Henkel an-, aufhängen etc.: Dieser Zoll und Almosenstock voll männlicher Herzen [die Dame] hat Öfel’s angeöhrtes oder -gehenkeltes schon an ihren Reizen hängen. 1, 168 etc.
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