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Henkel henkelig henkeln
Hénkel, m., –s; uv.; –chen, ein; -:
steife gebogne Handhabe an Etwas, um es daran bequem zu fassen, aufzuhängen etc., vgl. Ohr, Greif und Hängsel: H. an Töpfen, Tassen, Gläsern, Körben, Schaumünzen etc.; Die Tassen haben alle H. Gellert 3, 198; Rückert Mak. 1, 59 etc., auch übertr.: An Anekdoten, diesen H–n der großen Seelen, wodurch sie faßlich werden für den Hausgebrauch. Börne 3, 341.
~ig, a.:
einen Henkel habend, in Zsstzg. z. B.: Ein-, zwei-h.; Einen zweihenklichten Kelch. V. Ländl. 1, 119 und danach auch volksthüml. Bez. nam. einer Weibspers., die die Hände in die Seiten stemmt: Bilha stützt die Arme(n) unter. ... „Wie zweihenklicht sieht unsere Kinderfrau aus?“ Weise Is. 132; Kredenzen die Schalen, die silberh–en. Rückert Mak. 1, 97 etc.
~n, tr.:
mit einem Henkel versehen, nam. im Partic.: Daran ein gehenkelter Schwedendukaten hing. Auerbach Barf. 13; Ein silbernes gehenkeltes Gemäß. G. 20, 245; Von schöngehenkelten Urnen. Platen 4, 346; Gehenkelte Krüg’. V. Od. 2, 291 etc. So auch: Än-, Āūf-h. etc.: an einem Henkel an-, aufhängen etc.: Dieser Zoll und Almosenstock voll männlicher Herzen [die Dame] hat Öfel’s angeöhrtes oder -gehenkeltes schon an ihren Reizen hängen. IP. 1, 168 etc.