Faksimile 0739 | Seite 731
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heischen
Hēīschen, tr.:
1) fordern, begehren, verlangen: Fordert ..., ich will es geben, wie ihr es heischet. 1. Mos. 34, 12; Ich heische deinen Unterricht in ganz | was Andrem. L. Nath. 3, 5; Schleicht er zum Bäckerladen | und heischt ein Dreierbrot. Pfeffel Po. 3, 45; „Wollet einer Gabe mich gewähren, | um die ich bitte“, ,.. Heischet frei! | ich sag es zu. W. 11, 112 etc. Zuw. mit Genit. statt des Obj.: Da sein [des Schatzes] als Morgengabe heischt die Königin. Simrock N. 1058 etc. Die Pers., an die das Verlangen gerichtet wird, steht mit „von“ Ps. 2, 8 etc., veralt. im bloßen Dat.: Also hiesch (Anm.) ein Jud einem Edelmann .. eine Schuld. Weidner 64, mahnte ihn drum; Murner Ul. 140 etc.
2) Heute meist: fordern, so daß Folge geleistet, das Geforderte gewährt werden müsse, sei Dies nun in dem Recht und der Stellung des Fordernden begründet oder in seiner dringenden Noth, in dem gebieterischen Drang der Umstände, der keine Rücksicht nehmen lässt etc.:
a) allgm.: Einer oder Etwas heischt Etwas (von Einem), fordert, erfordert Dies als etwas Nothwendiges, als Etwas, das gewährt werden muß: Die Kinder h. Brot (s. b). Klag. 4, 4; Dem edeln ungezähmten Roß, | das nur des Reiters klugen Zügel heischt [erfordert, nöthig hat], | um in gemeßnen Schritten bald zu schreiten. MBeer Arr. 24; Wenn das Mächtige, das uns regiert, | ein großes Opfer heischt, wir bringen’s doch | mit blutendem Gefühl der Noth zuletzt. G. 13, 259; Mein zürnend, Freiheit h–d Lied. Herwegh 1, 15; Mächtiger, der du . | Würger sammelst und Zerstörer, | h–d Unterwürfigkeit. Platen 6, 13; Zur That .., die rauh gebietend, | die Noth jetzt, die Erhaltung von mir heischt. Sch. 362b; Die rauhe sturmbewegte Zeit | heischt einen kraftbegabtern Steuermann. 456a; Bald spielte er den Heuchler, bald den Spaßmacher, wie’s die Zeit heischte. 627a; [Er] heischt mit stolzem Blicke | Bewundrung. V. 4, 127; W. 12, 201 etc.
b) bettelnd fordern, von dem Ungestüm und dem dringenden Bitten womit es meist geschieht, dann auch ohne diesen Nebenbegriff: Lasst die Mahnung nicht vergeblich sein! | Ich steh und heische: Jeder einen Stein! Freiligrath Garb. 48; Jeder ängstlich h–de Blick. Pol. 2, 60; Noch nicht bin ich gewohnt von Fremden die Gabe zu h. G. 5, 14; So schreitet und heischt er [der umherziehende Sänger] undenkliche Zeit. 1, 140; Ohne irgend zu fordern oder zu h., mit reichlichen Gaben beglückt. 22, 294; Der Jungen Schnäblein h–d aufgerissen. Lenau A. 1, 133; Der bettelnde Mönch . | heischt sein Theil von dem Fang und die Milderen reichen’s ihm. Platen 2, 313; Ist Die | so bettelhaft, Almosen zu h.? Prutz W. 25; Es war, ohne daß er kreischte, | zu verstehen, was er schweigend heischte. Rückert Mak. 1, 56; Zinkgräf 2, 48 etc., vgl.: Ein Heuscher. Gotthelf Sch. 161; Den Heischleuten. U. 2, 36 etc.
c) Einen h., ihn fordern, citieren (mundartl., veralt.): Ich sei geheischen und geladen zum Stuhl. Immermann M. 4, 56; 3, 13; Daß sie einander vor den Degen hieschen. Weidner 288 etc., s. Heißen 1e.
3) Dazu: Heischer (s. 2b); Den Heischungen des Staats zum öffentlichen Schutz. Immermann M. 1, 274 etc.
Anm. Ahd. eiscôn, mhd. eischen, fragen, fordern etc. (vgl. engl. ask), im 13. Jahrh. mit vortretendem „h“ (s. Benecke und Schm.), viell. durch Einwirkung von heißen (s. d.), woran sich auch die Formen hiesch, geheischen (z. B. auch G. 9, 123, im Mund einer Zigeunerin) anlehnen, s. z.B.: Wer mit viel Verheischen zahlt. Logau, was WMüller Bibl. 6, 75 dem gewöhnl. Gebrauch gemäß in ,Verheißen“ ändert, und nam. Anheischig. Aus ver-eischen entstand: freischen (vgl. Fressen = veressen), durch Fragen erfahren, vgl. Frätscheln. Einige ziehen auch „Häscher“ (s. d.) hierher, vgl. das veralt. Eischer = Treiber und: abäschern (?).
Zsstzg. vgl. die von Fordern, z. B.: Áb-: Die närr’schen Leute | heischten Treu und Eid mir ab. Grün Gd. 87; Schämen sich nicht, mir das Brot und den Wein vorm Maul abzuheischen. Zinkgräf 2, 49 etc. Án-: Einem Etwas a., es von ihm fordern (veralt.). Fronsperger Kr. 1, 22.
Āūf-: (veralt.) Als er .. die Stadt .. Kriegsgebrauch nach ließ a. [auffordern zur Übergabe]. Weidner 47. Er-: (selten) durch Heischen erlangen: Alles Flehen | beider Geliebten hatte Nichts erheischt. IBMichaelis 33, dagegen oft: Etwas als dringend nothwendig erfordern, gebieten: Die Umstände e. es; Das ist nicht Undank, was die Noth erheischt [,gebeut“. 13, 67]. G. 34, 196 etc.; Vollbringung der unerheischten Werke. Fischart B. 103b. Vōr- [2c]: vorladen.
Zurück-: Hätte sein Kind zurückgeheischt. Fouqué 8, 116 u. ä. m.