heften
Um-Heften
Um-Heften
Héften, 1) tr.:
haften machen; Etwas so befestigen, daß es haftet, z. B.
a) es annagelnd: Die Tischler h. eine Leiste, sie mit Nägeln vorläufig befestigend, bis sie durch die Bindekraft des Leims festsitzt; Einen ans Kreuz h., schlagen; Seinen Schädel hefteten sie an das Haus. 1. 11, 10; Hefteten es mit Nägeln, daß es nicht sollte wackeln. 41, 7; 10, 3; 27, 37; Heftete dann mit Nägeln den Floß und bindenden Klammern. Od. 5, 248 etc. —
b) mit Stecknadeln feststeckend (s. Heft 2b): Daß ich ihr das Halstuch h. möchte. 1, 38, auch hefteln. —
c) mit Hefteln (s. Heft 2a), mit . Hak- und Ohsen etc. schnürend: Lag das rothe Mieder, vorn mit Schnüren geheftet, knapp an. E. 391 etc., hefteln. —
d) anbindend, nam. im Weinb., s. Hefte. —
e) am häufigsten, nähend, doch in der Regel nur mit weiten Stichen, damit Etwas lose oder vorläufig zusammenhafte, so (Schneider): Etwas h., an einander, zusammen h., das Zusammenzunähende vorläufig mit weiten Stichen an einander besestigen, „,anschlagen“: Was weiß ich, ob und wie und wo der unnütze Zierath [die Schleppe] sich stecken, schürzen, heften, schlingen, auf- oder überschlagen ließe. 7, 193 etc.; dazu (vgl. d) sprchw.: Einem Etwas auf den Ärmel (s. d.) h., es ihm auf-h., seine Leichtgläubigkeit mißbrauchend, es ihm einreden, vgl. Aufbinden; ferner: Einem Etwas auf die Nase (s. d.) h., an die Nase h. 163b), es ihm auf die Nase binden, wo es unvermeidlich in die Augen fallen muß; ferner (Wundarzn.): Wunden h., die getrennten Theile zusammennähen, damit sie zusammenwachsen. 1, 6 etc.; — ferner (Buchbind.): Die Bogen eines Buchs an einander, — das Buch h., in der Heftlade, um es nachher „,einzubinden“, obgleich manche dünnere Bücher, die weniger gebraucht werden, auch bloß ,,geheftet“ (broschiert) werden, so bes. auch Schreibhefte etc.: Alles in Akten geheftet. 27, 63 etc. —
f) oft auch, ohne daß die Weise der Befestigung genau bestimmt ist, z. B. 2. 28, 12; 27 etc. und so auch übertr.: Das Auge, den Blick auf Etwas h., ihn darauf haften lassen, nicht davon verwenden. 4, 92; 1, 33; 5, 25 etc.; Blick an Blick geheftet. 1, 40; An eine kleine Macht des Glückes Flügel h. 39; Den alle Ruhe ausschließenden Gegenstand dergestalt zu h. 3, 351; Man wird eher den Wind drehen oder aufhalten, als die Gesinnungen des Menschen h. können. 6, 145; Zu lösen die Vasallenbande, | die an den Grafen von Toulouse h. A. 29; Wo Vorurtheil den Ruhm an helle Laster heftet. 1, 102; Was mag ihn noch an diese Scholle h.? 211; Daß der Körper gleichsam der Kerker des Geistes sei, daß er solchen allzusehr an das Irdische hefte. 687a; Des Obstes | Sprößlinge heft’ er ins Land. Georg. 4, 115 [pflanze sie, daß sie haften, bekleiben, vgl. 2, 318]; Wahre Liebe ist zu stark an ihren Gegenstand geheftet .., um so Viel auf sich selbst Acht zu geben. 16, 108; Das Bedürfnis, unsre Gedanken an Worte zu h. 24, 220 etc. — 2) refl. (s. nam. 1f): sich mit Etwas fest verbinden, sich haftend darauf hin richten, es so ergreifen, daß es daran haftet, sich nicht trennt etc.: Desto mehr heftete sich die ganze Achtsamkeit .. auf die geistigen Leistungen. Sh. 1, 158; Er heftet sich an Schönheit und Gestalt | nicht gleich mit süßem Irrthum fest. 13, 101; So tritt die Landschaft auf einmal wieder in ihre Rechte und man heftet sich an die Umgebungen. 23, 212; Der Mensch muß sich nicht auf eine einzige Sache h. 134; Jener Dunst, der sich aus den schlecht gelüfteten Zimmern der Armen an ihre Kleider heftet. W. 1, 230; Wir h. uns ay seine Sohlen. 58b etc. — 3) intr. (inkorrekt) statt haften: Bleibe nicht am Boden h. [Reim: „Kräften“]. 19, 13.
Zsstzg. z. B.: Áb-: Angeheftetes ablösen. —
Um-: Etwas mit etwas daran Geheftetem umgeben: An-: heftend an Etwas befestigen. Der Ggstd., woran Etwas befestigt ist, steht in rein örtlicher Auffassung mit an und Accus.: Einen ans Kreuz, die Schrift an die Pfeiler, die Reben an die Pfähle a. etc.; übertr.: Vollstreckung an das Urtheil anzuheften [damit zu verbinden] | ziemt nur dem unveränderlichen Gott. Sch.; Wer holdseliger nun anheftete Lippen an Lippen. V. Th. 12, 32; Was steht ihr noch hier müßig und angeheftet? L. 2, 103 etc., zuw. auch „an“ mit Dat., was dann aber eigentl. nur neben a. steht, nicht davon abhängt, z. B.: Den Schild am Ufer, im Tempel etc. a., wozu dann noch als abhängig treten kann: an eine Säule und so im Partic.: Die schönen Lieder, die an unsern Bäumen | wir hin und wider angeheftet finden. G. 13, 99 etc. Auch refl.: An ihres Fußes Tritte | heftet sich der Grenzgott an. Sch. 56a etc. In persönl. Auffassung mit bloßem Dat.: Den Skeptikern etwas Lächerliches a. L. 11, 53, es als etwas ihnen Anhaftendes ihnen beilegen etc. und nam. in gehobner Rede so auch von Sachen, insofern sie als Etwas festhaltend, nicht loslassend gedacht werden und somit eine weit innigere Vereinigung bezeichnend als „,an“: Das an eine Säule Angeheftete ist daran befestigt; das ihr Angeheftete ist damit verbunden, gehört zu ihr; Als ging ihm, angeheftet seinem Fuße, | sein Schatten hinterher. G. 6, 56; Die Kriegsbeute den Tempeln angeheftet. WHumboldt 3, 10; Da heftete sich mir das Brillenglas der Greise, | des Jünglings Geierblick .. an. Thümmel 6, 23 etc. — Veralt. statt anhängen, beifügen etc. (allgm.), z. B. Zinkgräf 1, 210 und Grimm. —
Aūf-:
1) in die Höhe heften, aufstecken etc.: Schärpen .., die mit Nadeln gar zierlich aufgeheftet werden. 23, 16 etc. —
2) auf Etwas heftend befestigen etc.: Eine Pasquille .. an einem öffentlichen Platz aufgeheftet. 3, 241, gw. an-h. —
3) Zugeheftetes auflösen, trennen. —
4) Einem Etwas, ein Märchen etc. a. (s. 2), auf den Ärmel heften [1e], aufbinden. 5, 211; 733a; 13, 94 etc. Ugw.: Dem Publikum Etwas aufzuheften. 23, 83, von Schauspielern, in Bezug auf die künstlerische Illusion. — Āūs-:
1) Eingeheftetes losmachen. —
2) fertig heften. — Be-:
1) (veralt.) festhalten etc.: Hat den Helden nit die .. Speis der Lotophagier b. mögen. IIIa etc., s. und behaften. —
2) überall mit Heftstichen befestigen, früher allgemeiner = befestigen, z. B.: Sein goldbehefter Wagen. 8, 273). — Dúrch-: vollständig heften etc.; auch: Sich den Finger d., durch Heften ihn wund machen etc. — Eīn-: in Etwas heftend befestigen. 16, 14, nam.: Bücher e., in den Deckel etc. — Ent-: Geheftetes auflösen. — Hín-: heftend wohin bringen: Wie ein Purpursaum an die Landmarken der Barbaren hingeheftet. Mor. 1, 1, nam.: Die Augen, den Blick auf Etwas h. 16, 83; Heftet er Augen und Herz ... ach! auf die Einzige hin. 3, 20; 22 etc. — Nāch-: nam. Etwas nachträglich, aushelfend. — I.
Mancher ... umheftet die Schnauze von vorn mit gestachelter Halfter. Georg. 3, 399. — II.
Um-: 1) heftend um Etwas herum setzen: Fransen u., um ein Tuch. — 2) anders heften: Da sehe ich, daß Sie die zehn ersten Kapitel gänzlich verheftet. .. Ich ersuche Sie, eine Umheftung vorzunehmen. M. 1, 87. — Unter-: unter Etwas heften, z. B.: Futter u. — Ver-:
1) zusammenh.: Eine Wunde v.; Bei Stickereien den Grund v., zu den Figuren einen Grund von Zwirn legen; Die Bortenwirker v. den langen Einschlag der Tresse, ihn mit feiner Seide unterm Anschweif befestigend etc. —
2) falsch heften, s. Um-h. 2. —
3) heftend verbrauchen: Zwirn v. — Vōr-: vor Etwas heften: Den Titel v.; Einem eine Maske v. H. 332 etc. — Zū-: durch Heften zumachen, schließen: Eine Wunde z. — Zusámmen-: heftend vereinigen, übertr. = verbinden: Weil That und Wissen sich z. 6, 371 u. ä. m.
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