haubar
Hāūbar, a.:
was gehauen werden kann, namentl. Forstw., von Holz, das ausgewachsen ist und die nöthige Stärke zum nutzbaren Fällen besitzt (auch: Hauig, hiebig (s. d.), schlagbar): H–e Forste. Ländl. 1, 263.
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