Verhängnis
Verhä́ngnis, n., –ses; –se:
das über Einen verhängte Geschick und die dasselbe verhängende Macht: Wenn man’s verloren hält, | hat das V. oft das beste Glück bestellt. Fr. 273; So wie es keinen Zufall giebt, in dem sich nicht das V. oder die Gottesfügung verriethe. Char. 1, 123; Das V. besteht darin, daß Alles an einander hänget wie eine Kette und ebenso unfehlbar geschehen wird, ehe es geschehen, als unfehlbar es geschehen ist, wenn es geschehen. 2, 48, s. Ur-V.; Man stirbt nicht ohne V. Nal. 100; Hat mein V. gleich dem Elend mich geweiht. 29b; Jede andre Macht muß schweigen | und kein V. fällt ihn an. 80b; Ein finster furchtbares V. waltet | durch Valois’ Geschlecht. 455b; Geschick, Das ist es, was den meisten Menschen fehlt, Verstand, Umstände zu nützen oder sie hervorzubringen und darüber gerathen sie ins Schicksal oder gar in das noch fatalere V. N. 1, 128; Ihr Parcen . . zum Erlebten füget | gutes V. Hor. 1, 295, vgl. Verhängsnisvoll. — Auch Zsstzg. (vgl. Geschick etc.): Dein eigenes Jammer-V. Od. 11, 369; In Miß-V. ihn gestürzt. Ar. 1, 308; O Miß-V. meiner Unglückseligkeit! 86; Vertilgt’ ihn das Schrecken-V. Od. 2, 251; Entflohn dem Todes-V. 353; Das Ur-V. aller Dinge | liegt weislich in dem großen Ringe | durch lange Folge an Nothwendigkeit. Gd. 54.
Anm. Veralt. Hängnis; ferner V. = Zulassung, Gnade (vgl. Verhängen 1d), z. B.; Wir Wernher von Gottes V. Abt etc., s. u. — Als fem. z. B. gīäf 1, 64 etc.
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