hänglich
Hängling
Hä́ng~lich, a.:
s. Hängig, Zsstzg. —
~ling, m., –es; –e: eine Abart des gewöhnlichen Weinstocks; ferner in Zsstzg. z. B.: Ab-: eine abhängige Person: Eine entschieden abhängige, zu allem Schlechten auf äußern Anlaß fähige Natur . . . Als Repräsentant aller Schmeichler und A–e. 29, 358. — An-: Anhänger. A. 2, 1293 etc.
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