Faksimile 0699 | Seite 691
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Hängsel
Hä́ngsel, n. (m.), –s; uv.:
etwas zum An- oder Einhängen Dienendes, vgl. Gehänge, namentl. der am Kragen von Röcken etc. angenähte Band zum Anhängen der Kleidungsstücke, vgl. Henkel, das nur von steifen unbiegsamen Theilen eines Körpers zum Anhängen desselben gilt. Plattd. auch: Hängels.
Zsstzg. z. B.: An-: etwas Angehängtes, Anhangendes, vgl. Anhang 3: Nach den A–n ihres Gürtels [den Schlüsseln]. G. 18, 136; U. was dgl. A. mehr sind, wodurch sie eine gute Lehre zu bezeichnen sich bemühten. 32, 344 (Möser); Würde der Galgen ein erstes A. bekommen. König Kl. 3, 195; Eine Anhänglichkeit an den alten Regenten durch ein unzweifelhaftes A. [den Zopf] an den Tag legen. Jer. 3, 299; Ihn als A., als ein Schwänzchen von mir mitzählen. Mörike N. 486; Durch A. und Aufschrift homerischer Verse. V. Georg. 257; Diese Befugnis ist durch so viele A. und Einschränkungen beschwert. W. 19, 165; Ein bloßer Mensch mit so wenig A–n und Zuthaten als möglich. 24, 275 etc. Auch: An gehängsel. Keller gH. 3, 261.
Āūf-: Hängsel am Rock etc.
Um-: ein Dings zum Umhängen: Eine Mantille oder ein derartiges U., vgl. Umhang u. ä. m.