Hängsel
Hä́ngsel, n. (m.), –s; uv.:
etwas zum An- oder Einhängen Dienendes, vgl. Gehänge, — namentl. der am Kragen von Röcken etc. angenähte Band zum Anhängen der Kleidungsstücke, vgl. Henkel, das nur von steifen unbiegsamen Theilen eines Körpers zum Anhängen desselben gilt. Plattd. auch: Hängels.
Zsstzg. z. B.: An-: etwas Angehängtes, Anhangendes, vgl. Anhang 3: Nach den A–n ihres Gürtels [den Schlüsseln]. G. 18, 136; U. was dgl. A. mehr sind, wodurch sie eine gute Lehre zu bezeichnen sich bemühten. 32, 344 (Möser); Würde der Galgen ein erstes A. bekommen. König Kl. 3, 195; Eine Anhänglichkeit an den alten Regenten durch ein unzweifelhaftes A. [den Zopf] an den Tag legen. Jer. 3, 299; Ihn als A., als ein Schwänzchen von mir mitzählen. Mörike N. 486; Durch A. und Aufschrift homerischer Verse. V. Georg. 257; Diese Befugnis ist durch so viele A. und Einschränkungen beschwert. W. 19, 165; Ein bloßer Mensch mit so wenig A–n und Zuthaten als möglich. 24, 275 etc. — Auch: An gehängsel. Keller gH. 3, 261. —
Āūf-: Hängsel am Rock etc. —
Um-: ein Dings zum Umhängen: Eine Mantille oder ein derartiges U., vgl. Umhang u. ä. m.
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