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haltlich Hältlich
Háltlich, Hä́ltlich, a.: in einigen ſeltneren, mehr
mundartl. Zſſtzg., vgl. die von Haltbar ꝛc., z. B.:
Āūfhältlich, mit Aufenthalt verknüpft, aufhal-
tend ꝛc.: Wo das Geſchäft ohnehin ein a–es bleibt. Petzholdt
Bibl. 207; Soll un-a. [ohne Aufenthalt, ſofort] heraus-
gegeben werden. Erbvergleich § 332; 202 ꝛc. Be-: be-
haltbar: Soll eine faßliche Predigt behältlich ſein. Weigand
Syn. 3, 1016. Ferner: Ich will mein bischen vorbehalt-
lich Geld .. dran geben. Spindler Stadt 1, 27, das ge-
ſparte, das ich mir vorbehalten; Einſtweilen, vorbehalt-
lich der Ernennung zum Miniſter dem Staatsrathe . . über-
tragen. König Jer. 3, 232, mit Vorbehalt der Ernen-
nung. Erhä́ltlich: erhaltbar, zu erhalten: Wollen
wir auch wiſſen, von wem es kommt und von wem es erhält-
lich iſt. Vogt Köhl. 88. Unterhä́ltlich-: unter-
haltend, amüſant: U–er ſind die Reimſprüche. Frommann
3, 315; zuw. auch: leicht unterhaltbar ꝛc.