haltlich
Hältlich
Háltlich, Hä́ltlich, a.: in einigen ſeltneren, mehr
mundartl. Zſſtzg., vgl. die von Haltbar ꝛc., z. B.:
Āūfhältlich, mit Aufenthalt verknüpft, aufhal-
tend ꝛc.: Wo das Geſchäft ohnehin ein a–es bleibt. Petzholdt
Bibl. 207; Soll un-a. [ohne Aufenthalt, ſofort] heraus-
gegeben werden. Erbvergleich § 332; 202 ꝛc. — Be-: be-
haltbar: Soll eine faßliche Predigt behältlich ſein. Weigand
Syn. 3, 1016. — Ferner: Ich will mein bischen vorbehalt-
lich Geld .. dran geben. Spindler Stadt 1, 27, das ge-
ſparte, das ich mir vorbehalten; Einſtweilen, vorbehalt-
lich der Ernennung zum Miniſter dem Staatsrathe . . über-
tragen. König Jer. 3, 232, mit Vorbehalt der Ernen-
nung. — Erhä́ltlich: erhaltbar, zu erhalten: Wollen
wir auch wiſſen, von wem es kommt und von wem es erhält-
lich iſt. Vogt Köhl. 88. — Unterhä́ltlich-: unter-
haltend, amüſant: U–er ſind die Reimſprüche. Frommann
3, 315; zuw. auch: leicht unterhaltbar ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.