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haltlich Hältlich
Háltlich, Hä́ltlich, a.:
in einigen seltneren, mehr mundartl. Zsstzg., vgl. die von Haltbar etc., z. B.: Āūfhältlich, mit Aufenthalt verknüpft, aufhaltend etc.: Wo das Geschäft ohnehin ein a–es bleibt. Petzholdt Bibl. 207; Soll un-a. [ohne Aufenthalt, sofort] herausgegeben werden. Erbvergleich § 332; 202 etc. Be-: behaltbar: Soll eine faßliche Predigt behältlich sein. Weigand Syn. 3, 1016. Ferner: Ich will mein bischen vorbehaltlich Geld .. dran geben. Spindler Stadt 1, 27, das gesparte, das ich mir vorbehalten; Einstweilen, vorbehaltlich der Ernennung zum Minister dem Staatsrathe . . übertragen. König Jer. 3, 232, mit Vorbehalt der Ernennung. Erhä́ltlich: erhaltbar, zu erhalten: Wollen wir auch wissen, von wem es kommt und von wem es erhältlich ist. Vogt Köhl. 88. Unterhä́ltlich-: unterhaltend, amüsant: U–er sind die Reimsprüche. Frommann 3, 315; zuw. auch: leicht unterhaltbar etc.