haltlich
Hältlich
Háltlich, Hä́ltlich, a.:
in einigen seltneren, mehr mundartl. Zsstzg., vgl. die von Haltbar etc., z. B.: Āūfhältlich, mit Aufenthalt verknüpft, aufhaltend etc.: Wo das Geschäft ohnehin ein a–es bleibt. Bibl. 207; Soll un-a. [ohne Aufenthalt, sofort] herausgegeben werden. § 332; 202 etc. — Be-: behaltbar: Soll eine faßliche Predigt behältlich sein. Syn. 3, 1016. — Ferner: Ich will mein bischen vorbehaltlich Geld .. dran geben. Stadt 1, 27, das gesparte, das ich mir vorbehalten; Einstweilen, vorbehaltlich der Ernennung zum Minister dem Staatsrathe . . übertragen. Jer. 3, 232, mit Vorbehalt der Ernennung. — Erhä́ltlich: erhaltbar, zu erhalten: Wollen wir auch wissen, von wem es kommt und von wem es erhältlich ist. Köhl. 88. — Unterhä́ltlich-: unterhaltend, amüsant: U–er sind die Reimsprüche. 3, 315; zuw. auch: leicht unterhaltbar etc.
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