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Halterschaft
Hálterſchaft, f.; –en: in Zſſtzg., vgl. die von
Halter (1), namentl.: Státt-H.: die Würde eines
Statthalters und das unter ihm ſtehnde Gebiet: Ihm
eine Art von St. in einer entfernten Provinz zu erwirken. G.
19, 109; Die einträglichſten St–en wurden ihnen gegeben.
Sch. 797a; Solange ſich .. Egmont und Oranien um die
Ober-St. bewarben. 804a ꝛc.