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Halterschaft
Hálterschaft, f.; –en:
in Zsstzg., vgl. die von Halter (1), namentl.: Státt-H.: die Würde eines Statthalters und das unter ihm stehnde Gebiet: Ihm eine Art von St. in einer entfernten Provinz zu erwirken. G. 19, 109; Die einträglichsten St–en wurden ihnen gegeben. Sch. 797a; Solange sich .. Egmont und Oranien um die Ober-St. bewarben. 804a etc.