haltern
Háltern, intr. (haben): in Zſſtzg., vgl. die von
Halten (1), ein Halter ſein, als ſolcher walten, z. B.:
Schūl-: In einem ähnlichen Häuschen ſchulhaltert der ko-
miſche Sokrates. V. Ar. 1, 203. — Státt-h.: An der
Spitze dieſer Pfaffenfehm ſtatthalterten die Rektoren. Jahn
M. 100; Da der Papſt noch in Ruh ſtatthalterte. V. 2, 136.
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