Halterei
Hálter~ēī, f.; –en: in Zſſtzg., vgl. die von Hal-
ter (1), das Amt, der Bezirk, die Wohnung eines Hal-
ters, z. B.: Gerichts-, Poſt-, Statt-H. G. 27, 260; In
meiner Gericht-H. IP. 2, 2; Orbilius, in deſſen Schul-H. ꝛc.
V. Ländl. 1, 115; Ar. 1, 310, verächtl. Bez. einer Schule.
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