Halter
II. Hálter, m., –s; uv.; -:
1) eine Etwas haltende Person, mit dem weibl. Halterin in Zsstzg. (s. d.), doch zuw., nam. früher, auch: Huß, ihr [der Artikel] H. und Setzer. 1, 158a; Die H. und Verbrecher der Gebot Gottes. Luth. 57b; Drum waren auf dies Schloß gesetzt zu Schirm und H. [Vertheidiger] | statt eines Wärtels zwei. Rost. 20a etc. In Ostr. auch = Hirte, Hüter, so Vieh-H. s. Ein Bischof soll sein ein treuer H. seiner Schaflein. ChronAustr. 694, u. vgl. Enthalten 1. — 2) ein Werkzeug, Etwas fest zu halten, z. B.: Das Groß Stahlfedern nebst sechs H–n kostet einen Thaler; Er dient als H., als Zange. gB. 1, 102; Eiserne Schienen als Träger und H. Buchdr. 27; H. des Winkelhakens. 34; Gardinen mit goldbronzenen H–n. R. 5, 331 etc. So H. auch die Deichsel- oder Haltkette (s. d.), ferner (s. 3) nam. niederd. = Halfter (s. d.), Pistolen-H. etc. — Wo aus dem Zusammenhang nicht erhellt, was gehalten wird, wendet man Zsstzg. (s. d.) an; die Auflösung durch den Genitiv hat etwas Pomphaftes, weßhalb es z. B. scherzhaft in solchem Tone heißt: Jch setzte die Maschine in Gang, mit welcher der Spieß zusammenhing, des Bratens H., kurz — denn wozu die Umschreibungen? — ich war Küchenjunge. M. 1, 221. — 3) ein Behältnis, Ort, worin Etwas aufbewahrt wird, s. Be-, Ge-H., meist mit Umlaut: Das Geschick nahm .. den Inhalt aus dem Hälter. Mak. 1, 105 etc. So: Hälter, Behälter, Wasser(be)hälter, das Reservoir bei einem Springbrunnen, nam. aber: Hälter, ein Behältnis, gefangne Fische zum Verkauf oder zum Verspeisen darin lebendig zu erhalten, sei dies nun ein eigner kleiner Teich oder ein durchlöcherter Kasten, Kahn im Teich etc. 19, 10; Sonst geht ihm der kitzliche Fischer | schwerlich zum Hälter hinab. 2, 154; Die Fischhälter des Pollio. Sp. 194; Aal-, Karpfen-Hälter etc., vgl. Fischkasten, Hütefaß etc. — 4) s. III, Halt 1.
Anm. Für 3 gilt hochd. die umgelautete Form, sonst meist die ohne Uml., doch finden sich einzelne Schwankungen, s. nam. Haus-H.
Zsstzg. vielfach s. 3 und die von Halten, ferner — wonach sie leicht zu bilden und die vorkommenden zu verstehen sind: Án-: 1) [1] Person, die zu Etwas anhält, z. B.: Bedürft eines täglichen A–s, der unabläßlich vermahnet. Luther 5, 491a, auch: die Etwas anhält, z.B. in den Salzwerken: der da, wo von außen an- oder Etwas eingeschlagen wird, einen großen Hammer unter den Kessel hält etc., auch eine Person aus Anhalt. — 2) [2] etwas zum Anhalten und Aufrichten Dienendes, s. Bett-H. —
Āūf-:
1) [1] veralt.: Jhre Beherberger, A. 1, 257a etc. —
2) [2] eine zum Aufhalten dienende Vorrichtung, z. B. ein Riemen am Hintergeschirr der Pferde: Die Stränge gelöst und die A. losgeschnallt. Nam. 1, 130, s. Koppel 1b; ein Tau zum Zurückhalten des Schiffs beim Kielholen etc.; an der Buchdruckerpresse ein das zu weite Herausfahren verhindernder Theil u. ä. m. — Bánk- [1]: Einer, der beim Spiel die Bank hält, Bankier. — Be-:
1) veralt. [1]: Person, die Etwas behält, bewahrt: Unsern B. und Heiland. 3, 1, 248 Z. 12) etc. —
2) [3] Behältnis, Aufbewahrungsort, meist mit Uml. und so auch ins neutr. übergehend (vgl. Reservoir): Lastende Traube | stürzt in’s Behälter | drängender Kelter. 11, 161; Sich selbst ein Behälter zu bilden [das Wasser]. 40, 139; Alle Behälter mit Ausnahme seiner Kasse unverschlossen. Jer. 2, 206; In diesem Busen | springt eine Quelle frischer, feuriger, | als in den trüben, sumpfigen Behältern, | die Philipp’s Gold erst öfnen muß. 255b; Den Bogen, | sammt dem Behälter zugleich, der ihn voll Glanzes umhüllte. Od. 21, 54. So auch: Aal-, Fisch-, Wasser-, Sammel-Behälter etc.; Särge .. Julie wankte an den jüngsten dieser Aschenbehälter. 3, 263; Brust- und Seitenbehälter [Taschen im Rock]. M. 1, 275; Die Kleider- und Wäschbehälter wurden ausgeräumt. 1, 24 etc. — Seltner ohne Uml.: Die dürre hagere Gestalt ist der Behalter eines .. kühnen Geistes. Th. 3, 323; In dem Milchbehalter. 9, 207 etc. — Bétt- [2]: ein Band über dem Bett, sich daran zu halten und aufzurichten, Anhalter, Bett-Quast, -Zopf, -Aufhelfer. — Blátt- [2]: Buchdr.: Manuskript-H., Tenakel, zum Befestigen des abzusetzenden Manuskripts. — Blóck- [2]: in den Sägemaschinen die hölzernen Querstücke, wozwischen der zu durchsägende Holzstamm liegt. — Brāten- [2]. — Būch-:
1) [1] Person, welche die Rechnungsbücher führt, Buch hält. —
2) [2] Werkzeug, ein Buch zu halten, daß es nicht zuklappt. — Dēīch- [1]: Person, die einen Theil eines Deiches zu halten, zu erhalten hat, ein Deichpflichtiger. — Ent-: Enthälter. 174, veralt: Einer, der Einen aufnimmt und bei sich behält, Wirth. — Er- [1]: Einer, der Etwas erhält, d. h. durch den es besteht, der es bewahrt und nicht zu Grunde gehn lässt. 49, 18; Freund und E. von Gemälden und Alterthümern. 26, 269; Der All-Umfasser, | der All-E., | fasst und erhält er nicht | dich, mich, sich selbst? 11, 150; Die Leben- E–in Erde. 209b; Ein eifriger E. des Friedens. 707b etc., versch.: Allerhalter, Bediente, die für Alles — für die verschiedenartigsten Thätigkeiten — sorgen müssen, im Ggstz. der eigentlichen „Lakaien“. 5, 133, wohl: Aller-Halter. — Fāden- [2]: in den Seidenspinnereien ein die Fäden des Kokons haltender und zum Fadenführer leitender umgebogner Draht. — Fêder- [2]: Vorrichtung zum Halten der Schreibfedern, nam. der Stahlfedern, Stahlfeder-H. — Fēīlen- [2]: bei den Feilenhauern ein Heft zur Befestigung der Feile. — Físch- [3]. — Gardīnen- [2]. — Gást- [1]: Gastwirth. — Ge- [3]: oberd.: Behälter, z. B.: Zween Fisch-G. 379b etc.; Schrank etc., meist zusammengezogen Kalter. — Geríchts- [1]: Gerichtsverwalter, Justitiar: Gleich zum G.! es muß versiegelt werden. 10, 147 etc. — Hāūs- [1]: Einer, der einer Haushaltung vorsteht, sei es einer fremden oder der eignen — dann gw. mit einem die Art bezeichnenden Ew. —, Wirthschafter, Verwalter, Okonom: Einen treueu und klugen H., welchen der Herr setzt über sein Gesinde. 12, 42; Ein Bischof .. als ein H. Gottes. 1, 7; Der Pachter . ., wegen seiner Schwäche als H. gescholten. 18, 155; Da er nun einmal seinen Schwiegersohn für einen schlechten H. hielt. 4, 143 etc. — Daneben s. [Anm.] oft mit Uml., wie z. B. Ph. 2, 7 sich findet: Alle Haush älter .. Der gute Haushalter. So: Er bemerkte, daß sein Vater nicht allein kein guter, sondern ein unordentlicher Haushälter war. 19, 291; Jch habe ein Amt, das seinen guten Haushälter nähren kann. 182b etc., und weibl.: Meine bisherige treue Beschließerin und Haushälterin wird abziehen. 15, 46; Charlotte selbst konnte als gute Haushälterin [Hausfrau] nicht Viel dagegen einwenden. 67; Die Ehefrau zur Haushälterin herabzuwürdigen. 5, 1, 18. — Kóst- [1]: Vorsteher, Besitzer eines Kosthauses. — Lūv-: Schiff, das Luv hält (s. Halten 2). — Manuskrípt-: Blatt-H. — Nāch-: bei den Seilern ein Eisenring mit einem an der Spitze zum Haken gekrümmten Wirbel. — Pflūg- [1]: der die Pflugsterze beim Pflügen hält. — Pistōlen-: Halfter. — Póst- [1]: Einer, der auf den Stationen oder Posthalten die Pferde zur Befördrung der Post hält und zu stellen hat. — Rǘck(en)-: s. Rückhalt 1, auch: Falscher Hoffnung, dieser .. Rückhalterin des Todes, | der sanft des Lebens Bürde lösen möchte, | das Hoffnung hinhält in der höchsten Noth. Rich. II 2, 3, die den Tod zurückhält, hemmt. — Schíff-: Hemmfisch, Sauger, Echeneis. — Schíld- [1]: Schildträger, Schildknappe (s. d.), auch übertragen: Auf diese kann er noch sicherer zählen als auf seine Sch. in der Deputiertenkammer. Lut. 1, 114; ferner Wappenkunde: die den Wappenschild haltende Figur, Wappen-H.: Das Wappen ist die Schnecke, | Sch. ist der Krebs. 137. — Schrēīn-: Archivar: Er war Erz-Sch. [der fruchtbringenden Gesellschafter, bei der dieser Titel nam. üblich war]. Lit. 3, 179. — Schūl-: Einer der Schule hält, Schulmeister einer Klippschule, vgl. Schulhalterei. — Sélbst-: Autokrat, besser: Selbstherrscher (s. d.). — Spīēgel- [1 u. 2]. — Stāb- [1]: Einer der den Stab (s. d. und 3, 601) als Symbol der Jurisdiktion etc. trägt, z. B.: Wenn Ihr einmal Vogt werdet, St. seid Ihr schon. 3, 467; nach = Präsident; (früher) Vertreter des kaiserl. Landgerichts in Schwaben, auch Statt-H. genannt, vgl. Stabträger, Stäbler. — Stámm- [1]: Einer, auf dem die Erhaltung oder Fortpflanzung eines Stamms oder Geschlechts ruht: Der Hagestolz .., wenn man ihn zum letzten St. einer großen Familie macht. Ph. 2, 87; Mein St. und Nachfolger auf dem Thron. Mak. 2, 221 etc. — Státt- [1]: der, eines Andern Statt oder Stelle haltend, an seiner Statt waltet, z. B. der Verwalter auf großen Gütern etc., vgl. Stab-H., nam. der Stellvertreter eines Regenten, ein Gouverneur, Vicekönig etc. 2. 4, 31; Hier St–in, Königin, — glaubst du, daß sie [die Regentin der Niederlande] es unterhalten wird, am Hofe ihres Bruders unbedeutende Tage abzuhaspeln? 9, 179; Ein Diplom für den Herzog von Alba, das ihn an ihrer Statt zum Ober- St. der sämmtlichen Niederlande erklärte. 860b. — Stóck- [1]: Aufseher eines Stockhauses. — Unter- [1]: unterhaltende, unterhaltsame Person: Der beste Tänzer und der gewandteste U. rhD. 2, 214. — Vīēh- [1]. — Wáppen-: s. Schild-H.: Der Löwe als W. M. 1, 99 etc. — Wásser-:
1) [1] Bergb.: Arbeiter, die das Wasser mit Tonnen aus Schachten und Gesenken ziehn. — 2) [3] meist mit Umlaut. — Wélten-: Gott. Gd. 21. — Wórt- [1]:
1) Einer der sein Wort hält: Als Pedant, als Schulmoralist und buchstäblicher W. 1, 266; Ha, schlechter W. 8, 905). —
2) Wortführer: Er selber ist nur Sprecher und.W. Ph. 2, 204. — Zēīt- [2]: Chronometer. — Zū- [2]: Person, die mit einer andern zuhält, Beischläfer(in) — u. ä. m.
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