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Halter
II. Hálter, m., –s; uv.; -:
1) eine Etwas haltende Person, mit dem weibl. Halterin in Zsstzg. (s. d.), doch zuw., nam. früher, auch: Huß, ihr [der Artikel] H. und Setzer. Luther 1, 158a; Die H. und Verbrecher der Gebot Gottes. Matthesius Luth. 57b; Drum waren auf dies Schloß gesetzt zu Schirm und H. [Vertheidiger] | statt eines Wärtels zwei. Rückert Rost. 20a etc. In Ostr. auch = Hirte, Hüter, so Vieh-H. s. Schm.; Ein Bischof soll sein ein treuer H. seiner Schaflein. Unresti ChronAustr. 694, u. vgl. Enthalten 1. 2) ein Werkzeug, Etwas fest zu halten, z. B.: Das Groß Stahlfedern nebst sechs H–n kostet einen Thaler; Er dient als H., als Zange. Burmeister gB. 1, 102; Eiserne Schienen als Träger und H. Franke Buchdr. 27; H. des Winkelhakens. 34; Gardinen mit goldbronzenen H–n. Gutzkow R. 5, 331 etc. So H. auch die Deichsel- oder Haltkette (s. d.), ferner (s. 3) nam. niederd. = Halfter (s. d.), Pistolen-H. etc. Wo aus dem Zusammenhang nicht erhellt, was gehalten wird, wendet man Zsstzg. (s. d.) an; die Auflösung durch den Genitiv hat etwas Pomphaftes, weßhalb es z. B. scherzhaft in solchem Tone heißt: Jch setzte die Maschine in Gang, mit welcher der Spieß zusammenhing, des Bratens H., kurz denn wozu die Umschreibungen? ich war Küchenjunge. Immermann M. 1, 221. 3) ein Behältnis, Ort, worin Etwas aufbewahrt wird, s. Be-, Ge-H., meist mit Umlaut: Das Geschick nahm .. den Inhalt aus dem Hälter. Rückert Mak. 1, 105 etc. So: Hälter, Behälter, Wasser(be)hälter, das Reservoir bei einem Springbrunnen, nam. aber: Hälter, ein Behältnis, gefangne Fische zum Verkauf oder zum Verspeisen darin lebendig zu erhalten, sei dies nun ein eigner kleiner Teich oder ein durchlöcherter Kasten, Kahn im Teich etc. Jes. 19, 10; Sonst geht ihm der kitzliche Fischer | schwerlich zum Hälter hinab. V. 2, 154; Die Fischhälter des Pollio. Seume Sp. 194; Aal-, Karpfen-Hälter etc., vgl. Fischkasten, Hütefaß etc. 4) s. III, Halt 1.
Anm. Für 3 gilt hochd. die umgelautete Form, sonst meist die ohne Uml., doch finden sich einzelne Schwankungen, s. nam. Haus-H.
Zsstzg. vielfach s. 3 und die von Halten, ferner wonach sie leicht zu bilden und die vorkommenden zu verstehen sind: Án-: 1) [1] Person, die zu Etwas anhält, z. B.: Bedürft eines täglichen A–s, der unabläßlich vermahnet. Luther 5, 491a, auch: die Etwas anhält, z.B. in den Salzwerken: der da, wo von außen an- oder Etwas eingeschlagen wird, einen großen Hammer unter den Kessel hält etc., auch eine Person aus Anhalt. 2) [2] etwas zum Anhalten und Aufrichten Dienendes, s. Bett-H.
Āūf-:
1) [1] veralt.: Jhre Beherberger, A. Luther 1, 257a etc.
2) [2] eine zum Aufhalten dienende Vorrichtung, z. B. ein Riemen am Hintergeschirr der Pferde: Die Stränge gelöst und die A. losgeschnallt. Hackländer Nam. 1, 130, s. Koppel 1b; ein Tau zum Zurückhalten des Schiffs beim Kielholen etc.; an der Buchdruckerpresse ein das zu weite Herausfahren verhindernder Theil u. ä. m. Bánk- [1]: Einer, der beim Spiel die Bank hält, Bankier. Be-:
1) veralt. [1]: Person, die Etwas behält, bewahrt: Unsern B. und Heiland. Zwingli (Wackernagel 3, 1, 248 Z. 12) etc.
2) [3] Behältnis, Aufbewahrungsort, meist mit Uml. und so auch ins neutr. übergehend (vgl. Reservoir): Lastende Traube | stürzt in’s Behälter | drängender Kelter. G. 11, 161; Sich selbst ein Behälter zu bilden [das Wasser]. 40, 139; Alle Behälter mit Ausnahme seiner Kasse unverschlossen. König Jer. 2, 206; In diesem Busen | springt eine Quelle frischer, feuriger, | als in den trüben, sumpfigen Behältern, | die Philipp’s Gold erst öfnen muß. Sch. 255b; Den Bogen, | sammt dem Behälter zugleich, der ihn voll Glanzes umhüllte. V. Od. 21, 54. So auch: Aal-, Fisch-, Wasser-, Sammel-Behälter etc.; Särge .. Julie wankte an den jüngsten dieser Aschenbehälter. Gutzkow 3, 263; Brust- und Seitenbehälter [Taschen im Rock]. Immermann M. 1, 275; Die Kleider- und Wäschbehälter wurden ausgeräumt. ALewald 1, 24 etc. Seltner ohne Uml.: Die dürre hagere Gestalt ist der Behalter eines .. kühnen Geistes. Klinger Th. 3, 323; In dem Milchbehalter. Brockes 9, 207 etc. Bétt- [2]: ein Band über dem Bett, sich daran zu halten und aufzurichten, Anhalter, Bett-Quast, -Zopf, -Aufhelfer. Blátt- [2]: Buchdr.: Manuskript-H., Tenakel, zum Befestigen des abzusetzenden Manuskripts. Blóck- [2]: in den Sägemaschinen die hölzernen Querstücke, wozwischen der zu durchsägende Holzstamm liegt. Brāten- [2]. Būch-:
1) [1] Person, welche die Rechnungsbücher führt, Buch hält.
2) [2] Werkzeug, ein Buch zu halten, daß es nicht zuklappt. Dēīch- [1]: Person, die einen Theil eines Deiches zu halten, zu erhalten hat, ein Deichpflichtiger. Ent-: Enthälter. Berlichingen 174, veralt: Einer, der Einen aufnimmt und bei sich behält, Wirth. Er- [1]: Einer, der Etwas erhält, d. h. durch den es besteht, der es bewahrt und nicht zu Grunde gehn lässt. Sir. 49, 18; Freund und E. von Gemälden und Alterthümern. G. 26, 269; Der All-Umfasser, | der All-E., | fasst und erhält er nicht | dich, mich, sich selbst? 11, 150; Die Leben- E–in Erde. B. 209b; Ein eifriger E. des Friedens. Stumpf 707b etc., versch.: Allerhalter, Bediente, die für Alles für die verschiedenartigsten Thätigkeiten sorgen müssen, im Ggstz. der eigentlichen „Lakaien“. JHJacobi 5, 133, wohl: Aller-Halter. Fāden- [2]: in den Seidenspinnereien ein die Fäden des Kokons haltender und zum Fadenführer leitender umgebogner Draht. Fêder- [2]: Vorrichtung zum Halten der Schreibfedern, nam. der Stahlfedern, Stahlfeder-H. Fēīlen- [2]: bei den Feilenhauern ein Heft zur Befestigung der Feile. Físch- [3]. Gardīnen- [2]. Gást- [1]: Gastwirth. Ge- [3]: oberd.: Behälter, z. B.: Zween Fisch-G. Stumpf 379b etc.; Schrank etc., meist zusammengezogen Kalter. Geríchts- [1]: Gerichtsverwalter, Justitiar: Gleich zum G.! es muß versiegelt werden. G. 10, 147 etc. Hāūs- [1]: Einer, der einer Haushaltung vorsteht, sei es einer fremden oder der eignen dann gw. mit einem die Art bezeichnenden Ew. —, Wirthschafter, Verwalter, Okonom: Einen treueu und klugen H., welchen der Herr setzt über sein Gesinde. Luk. 12, 42; Ein Bischof .. als ein H. Gottes. Tit. 1, 7; Der Pachter . ., wegen seiner Schwäche als H. gescholten. G. 18, 155; Da er nun einmal seinen Schwiegersohn für einen schlechten H. hielt. Stilling 4, 143 etc. Daneben s. [Anm.] oft mit Uml., wie z. B. Möser Ph. 2, 7 sich findet: Alle Haush älter .. Der gute Haushalter. So: Er bemerkte, daß sein Vater nicht allein kein guter, sondern ein unordentlicher Haushälter war. G. 19, 291; Jch habe ein Amt, das seinen guten Haushälter nähren kann. Sch. 182b etc., und weibl.: Meine bisherige treue Beschließerin und Haushälterin wird abziehen. G. 15, 46; Charlotte selbst konnte als gute Haushälterin [Hausfrau] nicht Viel dagegen einwenden. 67; Die Ehefrau zur Haushälterin herabzuwürdigen. Iffland 5, 1, 18. Kóst- [1]: Vorsteher, Besitzer eines Kosthauses. Lūv-: Schiff, das Luv hält (s. Halten 2). Manuskrípt-: Blatt-H. Nāch-: bei den Seilern ein Eisenring mit einem an der Spitze zum Haken gekrümmten Wirbel. Pflūg- [1]: der die Pflugsterze beim Pflügen hält. Pistōlen-: Halfter. Póst- [1]: Einer, der auf den Stationen oder Posthalten die Pferde zur Befördrung der Post hält und zu stellen hat. Rǘck(en)-: s. Rückhalt 1, auch: Falscher Hoffnung, dieser .. Rückhalterin des Todes, | der sanft des Lebens Bürde lösen möchte, | das Hoffnung hinhält in der höchsten Noth. Schlegel Rich. II 2, 3, die den Tod zurückhält, hemmt. Schíff-: Hemmfisch, Sauger, Echeneis. Schíld- [1]: Schildträger, Schildknappe (s. d.), auch übertragen: Auf diese kann er noch sicherer zählen als auf seine Sch. in der Deputiertenkammer. Heine Lut. 1, 114; ferner Wappenkunde: die den Wappenschild haltende Figur, Wappen-H.: Das Wappen ist die Schnecke, | Sch. ist der Krebs. Uhland 137. Schrēīn-: Archivar: Er war Erz-Sch. [der fruchtbringenden Gesellschafter, bei der dieser Titel nam. üblich war]. Gervinus Lit. 3, 179. Schūl-: Einer der Schule hält, Schulmeister einer Klippschule, vgl. Schulhalterei. Sélbst-: Autokrat, besser: Selbstherrscher (s. d.). Spīēgel- [1 u. 2]. Stāb- [1]: Einer der den Stab (s. d. und Schm. 3, 601) als Symbol der Jurisdiktion etc. trägt, z. B.: Wenn Ihr einmal Vogt werdet, St. seid Ihr schon. Hebel 3, 467; nach Adelung = Präsident; (früher) Vertreter des kaiserl. Landgerichts in Schwaben, auch Statt-H. genannt, vgl. Stabträger, Stäbler. Stámm- [1]: Einer, auf dem die Erhaltung oder Fortpflanzung eines Stamms oder Geschlechts ruht: Der Hagestolz .., wenn man ihn zum letzten St. einer großen Familie macht. Möser Ph. 2, 87; Mein St. und Nachfolger auf dem Thron. Rückert Mak. 2, 221 etc. Státt- [1]: der, eines Andern Statt oder Stelle haltend, an seiner Statt waltet, z. B. der Verwalter auf großen Gütern etc., vgl. Stab-H., nam. der Stellvertreter eines Regenten, ein Gouverneur, Vicekönig etc. 2. Macc. 4, 31; Hier St–in, Königin, glaubst du, daß sie [die Regentin der Niederlande] es unterhalten wird, am Hofe ihres Bruders unbedeutende Tage abzuhaspeln? G. 9, 179; Ein Diplom für den Herzog von Alba, das ihn an ihrer Statt zum Ober- St. der sämmtlichen Niederlande erklärte. Sch. 860b. Stóck- [1]: Aufseher eines Stockhauses. Campe. Unter- [1]: unterhaltende, unterhaltsame Person: Der beste Tänzer und der gewandteste U. vHorn rhD. 2, 214. Vīēh- [1]. Wáppen-: s. Schild-H.: Der Löwe als W. Immermann M. 1, 99 etc. Wásser-:
1) [1] Bergb.: Arbeiter, die das Wasser mit Tonnen aus Schachten und Gesenken ziehn. 2) [3] meist mit Umlaut. Wélten-: Gott. Seume Gd. 21. Wórt- [1]:
1) Einer der sein Wort hält: Als Pedant, als Schulmoralist und buchstäblicher W. Börne 1, 266; Ha, schlechter W. Heinse (Jris 8, 905).
2) Wortführer: Er selber ist nur Sprecher und.W. Musäus Ph. 2, 204. Zēīt- [2]: Chronometer. Zū- [2]: Person, die mit einer andern zuhält, Beischläfer(in) u. ä. m.