Halterei
Hálter~ēī, f.; –en:
in Zsstzg., vgl. die von Halter (1), das Amt, der Bezirk, die Wohnung eines Halters, z. B.: Gerichts-, Post-, Statt-H. 27, 260; In meiner Gericht-H. 2, 2; Orbilius, in dessen Schul-H. etc. Ländl. 1, 115; Ar. 1, 310, verächtl. Bez. einer Schule.
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