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Halt
III. Hált, m., –es; –e: 1) (ſ. II.) das Halten,
Innehalten, der Stillſtand und der Ort desſelben:
Der Führer ließ H. [m. od. n.] machen; Deren [der Schau-
ſpielkunſt] Gänge und H–e wird dieſe Zeitſchrift nie aus dem
Blicke verlieren. Börne 2, 112; Dieſer H. vor dem Thore
war eine Gnade der Unterofficiere, welche den Rekruten hier
. den letzten Trank im Freien vergönnten. Lewald Ferd. 2,
174; Ein Strom . ., | der keinen H. nicht weiß. Opitz;
Begleitete er ſie wiederum bis auf ihren H. Pröhle J. 113
[Raſtort der Truppen]; H. oder Anhalt auf Eiſenbahnen,
ein Ort, wo der Zug hält [Station] ꝛc. Muſ.:
Fermate, das Aushalten einer Note oder Pauſe über
die taktgemäße Zeit (z. B. Börne 2, 429) und das
Zeichen dafür (), der Ruhepunkt. (Campe verdeutſcht
Fermate durch „Halter“.) 2) Das, wodurch Etwas
Feſtigkeit, Haltung hat, innerlich und äußerlich (vgl.
haltlos): Giebſt du dieſer [Aſche] die Feuchtigkeit und den
H. wieder, ſo kehren die Körper in ihren erſten Zuſtand zurück.
G. 39, 178; Ein ſolcher Charakter ohne H. Gutzkow R. 6,
11; Da ich an dem Fürſten den gehofften H. verlor. 8, 97;
In jener ihm erſt den innern H. gebenden Liebe. 8, 357;
Ein H. der Schwachen. Jahn M. 135; Der ein Mittel-
punkt | für viele Tauſend wird, ein H. —, ſich hinſtellt, | wie
eine feſte Säul’, an die man ſich | mit Luſt mag ſchließén ꝛc.
Sch. 335b; Freiſtehende Glieder einer Figur wurden durch
einen H. (Puntello) mit der Figur ſelbſt verbunden. Winckel-
mann 250b ꝛc. 3) zuw. das In-ſich-enthalten eines
dem Ganzen Werth oder Wirkſamkeit verleihenden Be-
ſtandtheils und ein ſolcher Beſtandtheil. In dieſem
Sinn gilt jetzt meiſt Gehalt, obgleich das Ew. haltig
üblicher iſt als gehaltig, z. B.: Der Gehalt eines Erzes,
einer Münze an Silber, ihr Silbergehalt; Der Gehalt eines
Mineralwaſſers an Kohlenſäure, ſein Kohlenſäure-Gehalt ꝛc.;
Das Erz iſt ſilberhaltig; Der Brunnen kohlenſäurehaltig ꝛc.,
doch z. B. noch: Wie ein Rechenmeiſter, der keine Zahl
ſchreiben wollte, deren H. er nicht zugleich bedächte. Leibnitz
1, 450 ꝛc. und: Der alte H. des Reichsthalers; Dem ge-
meinen Reichs-H. an Schrot und Korn nicht gemäß, ſ. Schm. ꝛc.
Anm. Veralt. Bedd. wie: Hinter-H. Logau 2, 3, 57,
ſ. Schm., Friſch ꝛc.
Zſſtzg. ſ. 3 und die von Halten, z. B.: Áb-:
Abhaltung, Hindernis: Ohne Aufenthalt und A. Heinſe
(Körte 1, 383). An-: Etwas, woran man ſich hal-
ten kann: Ein Mädchen, ohne allen A., ohne alle Verwandte.
Gutzkow R. 6, 75; Solch ein Wort dient glücksaufwärts zur
Stemme, abwärts zum A. König Leb. 1, 200; Auch die tra-
giſchen Perſonen ſelbſt bedürfen dieſes A–s, dieſer Ruhe, um
ſich zu ſammeln. Sch. 488b ꝛc. Auch der Ort des An-
haltens, namentl. bei Eiſenbahnen (Station, Halte-
platz): Kaum war die Eiſenbahn fertig, als auch ein großes
Wirthshaus neben dem A. entſtanden war. Auerbach Gv.
363 ꝛc., auch bekannter Ortsname und daher im volks-
thümlichen Wortſpiel: Aus A. ſein, von Einem, der das
Geld mit Zähigkeit an ſich hält ꝛc. Man unterſcheide
das zugehörige Bſtw., z. B.: Anhalts-Punkt, von dem
zu „Anhalten“ gehörigen wie: Anhalte-Punkt ꝛc., vgl.
Aufenthalts-Ort ꝛc., Inhalt s-Angabe ꝛc. Āūf-: die
Aufhaltung, die Hindrung von Etwas in ſeinem Fort-
gang und zuw.: das Hindernde, vgl. Auf-Enthalt:
Zerbrochne Räder .. machten gar manchen A. G. 25, 17;
Mit dem geringſten A–e fuhren wir weiter. 107; [Die Ohr-
trommel], A. des Getöns, | daß es ſanft ſich verliere. Kl. 2,
93. Reitk.: A., das Anhalten des Pferds im
Gang; Halber A., wobei man das Pferd nur langſamer
gehn, nicht ganz ſtillſtehn läſſt. Be-: (veralt.) In-
halt (ſ. d.), ferner namentl. in der Wendung: Meines
B–s, meines Wiſſens, Dafürhaltens ꝛc., z.B. Berlichin-
gen 85 ꝛc., ſ. Grimm. Häufig die Zſſtzg.: Vor-B.:
das Vorbehalten, wodurch man ein gemachtes Zuge-
ſtändnis bedingt, indem man Etwas als nicht darin
miteinbegriffen ausnimmt, Reſervation: Viele Receſſe
deßhalb, obgleich ſtets mit beiderſeitigen V–en geſchloſſen. G.
20, 22; Die Papiſten verwahrten ſich in einem eigenen V–e,
daß künftig keine Bisthümer mehr weltlich gemacht würden ..
An dieſem heiligen Anker des „geiſtlichen V–s“ .. iſt noch
bis heute die katholiſche Kirche in Deutſchland befeſtigt. Sch.
882b; Eure Gedanken von der Sache mit V. meiner Frei-
heit, davon zu denken, was mir belieben wird! W. 7, 112;
Ohne V. 27, 170 u. o.; Rechts-V.; Fürbehalt. Luther 1,
296 ff. ꝛc. Ēhe- (Genit. und Mz. E–en): Dienſt-
bote. Mattheſius Prof. 44 ꝛc., ſ. Ehe, Anm. Eīn-:
das Jn-Schranken-Halten oder -Bringen, Einſchrän-
kung: Wenn man ſo die Rachegeiſter alle losbindet, wo bleibt
die Macht, die ihnen E. zu thun vermag? Auerbach Tag. 226
ꝛc., verſch. Inhalt (ſ. d.). Eīſenbahn- [1]: Sta-
tion, vgl. Poſt-H. Ent-: (veralt.) Inhalt (ſ. d.
und vgl. enthalten) und der Ort, wo man ſich aufhält
(veralt. enthält), z. B.: Die Welt iſt dein E., das Klo-
ſter iſt für mich. Hofmanswaldau. Dazu die Zſſtzg.:
1) Āūf-E.: a) Aufhalt (ſ. d.): Die Hausfrau ſchafft
ohn’ A. Chamiſſo 6, 236; Mit der Zeitung iſt’s ein ew’ger *
A.: | das Neuſte, was man hört, iſt immer monatsalt. G.
7, 61; Ein ſolcher Aufſchub und A. 19, 20; Zu einiger Lin-
derung und einigem A–e des Verfalles. JvMüller 1, 355;
Das .. iſt kein A., | was fördert himmelan. Sch. 68b; Als
ein A., der nur den Gang der Handlung unterbricht. 487a;
Ein Verhau von wenig Stämmen | macht ihm keinen A.
Schwab (Wackernagel 2, 1477) ꝛc. b) das Verweilen an
einem Ort und die Zeit desſelben (ſ. a): In den Waggon
hinein ſcholl’s: Station N., A. fünf Minuten; A–e und
Schickſale hatten ihn mit den Menſchen bekannt gemacht.
Gervinus Lit. 5, 173; Unſern ländlichen A. angetreten. G.
15, 8; Während ſeines hieſigen A–s, der bis zum Himmel-
fahrtsfeſt dauern ſoll. Sch. 737a ꝛc. c) der Ort des
Verweilens (ſ. b): Ein Gebäude, mehr zum geſelligen A.
als zur Wohnung. G. 15, 69; Unſer Erbgut und A. 24;
Ein Land-A., Einrichtung zu allem Vergnügen. 4, 287;
Sie erzieht .. die Kinder früh in dunkeln A–en. Uhland 180
ꝛc. d) (veralt.) Das, was Einen, was Etwas auf-
recht hält, Nahrung, Stütze, Schutz, Hort ꝛc.: Darum
ſollen ſie ihr Rent, Zins, Gült und A. haben. SFrank (Wacker-
nagel 3, 1, 328); Daß die Einigkeit allein wäre ihr A. ge-
weſen. Garzoni 56a; Sie lebten alleſammt bei vollem A.
Opitz 1, 35; Er iſt’s, mein Hort und A. 2, 29; 47; 1,
84*
263; 281; Mein Schatz! mein A. Mühlpforth 2, 27, als
Anrede der Geliebten, und ſo z. B. noch Weichmann 1,
209; 353 ꝛc. Andere Stellen bei Grimm auch als fem.
2) Aus-E.: (mundartl.) Altentheil: Der Hofbauer
mit ſeiner Frau ſollte ſich in den A. ſetzen. vHorn rhD. 2, 73.
3) Vor-E.: das Vorenthalten: Die beredſamſte Ver-
theidigung ſeines V–s [dafür, daß er ihm das Bild vor-
enthielt]. Gutzkow R. 3, 400. Er-: das Erhalten,
der Empfang (ſelten): Vier Tage nach E. dieſer Aufforde-
rung. Sealsfield Tr.R. 1, 122. Ge-: 1) ſtatt des
veralt. Halt [3] ſ. d. und zwar eig. zunächſt von dem
Inhalt (ſ. d.) eines Erzes oder einer Münze an werth-
vollen Beſtandtheilen, dann auch chemiſch überhaupt
von dem Inhalt an Beſtandtheilen, namentl. in Bezug
auf ihre Wirkſamkeit: Jede beſondere Schicht auf ihren or-
ganiſchen G. unterſuchen. Burmeiſter Gſch. 431; Die ihre Ge-
ſundheit in der Komplexion oder im G. des Geblüts ſuchen.
Zinkgräf 1, 221 ꝛc., dann auch übertr.: der weſentliche,
Werth verleihende Inhalt von Etwas überhaupt, nam.
im Ggſtz. der Form ꝛc., z. B.: Die Geſtalt eines Ver-
hältniſſes umgeändert zu erhalten, während ſein eigenthüm-
licher G. ſich längſt verflüchtigt. Auerbach Dicht. 2, 62; Das
Publikum, das mehr auf den Stempel als den G. ſieht. G.
Sch. 1, 81; Den Stoff ſieht Jedermann vor ſich, den G.
findet nur Der, der Etwas dazu zu thun hat, und die Form
iſt ein Geheimnis den Meiſten. G. 3, 190; Einzig veredelt
die Form den G. 10, 299; Die Sachen von ſchwererem G.,
die eigentlichen Rechtshändel. 22, 95; Metaphyſiſche For-
meln haben eine große Breite und Tiefe, jedoch ſie würdig
auszufüllen, wird ein reicher G. erfordert. 37, 246; Nicht
der Tummelplatz des Lebens, ſein G. beſtimmt ſeinen Werth.
Sch. 162b ꝛc. 2) der Inhalt eines Gefäßes, Behält-
niſſes: Ein Faß von 100 Kannen G. ꝛc., mundartl. auch
ſtatt Behältnis, Gewahrſam (neutr.), z. B.: Er wurde
durch ein enges Loch hinein in ein andres finſteres G. geſcho-
ben. Hebel 3, 64. 3) Das, was ein Angeſtellter, zu-
nächſt als Gegenleiſtung ſeiner Dienſte, erhält; Amts-
einkünfte (ſ. Anm.). 4) Zſſtzg. z. B. zu 1: Blei-,
Eiſen-, Gold-, Kohlenſäure-, Kupfer-, Silber-G. ꝛc., nam.
ferner auch: Der Fein-G. des Goldes und Silbers nach
Karat und Loth, indem man angiebt, wieviel Karat fei-
nes Gold oder Loth feines Silber in der Mark enthal-
ten ſind: Die öſtreichiſchen Dukaten haben einen Fein-G.
von 23 Karat 9 Grän; übertr.: Korn und Fein-G. des
ſprachlichen Gepräges. Monatbl. 2, 226a. Ferner: Ei-
nen Werth, dem ſelbſt die Allgewalt | des Glücks nicht rauben
kann vom reinen Voll-G. | der innern angebornen Güte.
W. 20, 222; Devrient 2, 176 ꝛc.; Balde’s Gedichte .., von
reichem Zeit-G. G. 27, 50 [zeitgemäßer Gehalt] u. ä. m.
Zu 2: Schiffe, deren jedes zehnmal ſo viel Tonnen-G.
hatte. Kohl Südr. 1, 48 ꝛc. Zu 3 z. B.: Einen frei-
angebotenen Ehren-G. Paulus Leb. 7; Der Fürſt bewilligte
ihm einen Gnaden-G.; Mit Beibehaltung des Jahr-
G–s, der ihm während ſeiner Reiſe verſprochen war. Forſter
B. 1, 57; Platen 6, 148; Ruhe-G. [Penſion]; Witt-
wen-G.; Woche-G. Devrient 2, 189 ꝛc.
Anm. Für 3 gilt neben dem gewöhnl. masc. (z. B.
Börne Par. 1, 119; 296; Enſe Denkw. 1, 340; Fichte 8,
178; Forſter B. 1, 478; 621; G. 28, 311; 370; 30,
176; Immermann M. 1, 145; L. 1, 232; 12, 253;
Münchhauſen 85; Platen 7, 205; Sch. 313a; 738a; Jahr-
G. Sturz 1, 163 ꝛc.), nam. in Nordd. auch das neutr., das
Einzelne, z. B. Heinſius, mit Unrecht als alleingeltend for-
dern, ſo: Erhielt ſein G. Devrient 2, 189 (Seinen Woche-
G. ebd.); Guhrauer L. 1, 142; Niebuhr Nachgel. 160; 295;
Prutz Woch. 44; Steffens Erl. 5, 105 (masc. 6, 20); Stahr
Weim. 425 (masc. Rep. 2, 150); Stiling 4, 98; Für ein
ziemlich beträchtliches G. .. Den G. noch bedeutend zu ſtei-
gern. Tieck NKr. 2, 90 ꝛc. Daran ſchließt ſich die mundartl.
Mz. Gehälter, z. B. Bucher Nat.Z. (1854) 12; Dieſter-
weg Päd. 1, 61 ꝛc.
Gêgen- [2]: Das, was zum Halt gegen Etwas
dient, deſſen Einwirkungen widerſteht, Wider-H.: Er
ruft Amandens Bild zum mächt’gen G. W. 20, 303 ꝛc.
Hāūs-: das Hausweſen und deſſen Verwaltung, ſ.
Haushaltung: Wie im H. der Schöpfung Nichts verloren
geht. Danzel 470; Ein unverruckt Geſetz | in unſerm H. G.
6, 345; Daß durch eigene Sorge gedeihlicher werde der H.
V. Th. 25, 59 ꝛc.; Mitregulatoren des großen Natur-H–es.
Tſchudi Th. 66. Zuw. die Mz. mit Uml.: Es iſt kein
Platz für 2 Haushälte hier. OLudwig Himm. 91. Hín-
ter-: 1) namentl. Kriegsk.: der Ort, wohinter ver-
borgen ein Trupp hält, um zu gelegner Zeit aus dem
Verſteck Einem, den Feind in den Rücken zu fallen,
und dann auch die ſo verborgne Mannſchaft; ferner
übertr.: Verſtecktheit des Charakters: Joh. 8, 2 ff.
u. v.; Zu Verſtecken und H–en vorzüglich geeignete Mauern.
Bodenſtedt Kauk. 93; Auf den Lärm .. kamen dann .. zwölf-
hundert Mann, die man über der Stadt bei Nacht in das Korn
verſteckt hatte, als H. hervor. Sch. 1082a; Unſrer liegen noch
Tauſend im H. Xen. 242 ꝛc. Darf auch nicht ein Stäub-
chen zwiſchen ihnen ſein von Verſchweigen, H., Verſtellung.
Immermann M. 4, 74; Wenn du mich liebſt, wirklich liebſt,
ſo recht im Innerſten, ohne einen H. von Fremdem. FSchlegel
Luc. 231 ꝛc. Zuw. auch von der Reſervemannſchaft,
die für den Nothfall zur Ergänzung der vorangegang-
nen bereit iſt, Rück(en)-H., auch übertr.: Ihr Mit-
gehilf’, Ihr Rath, Ihr H. werd’ ich. Hagedorn 1, 94; Einer,
der ein Anſehen und H. hätte. Luther SW. 61, 338.
2) Chem.: das beim Affinieren ungeſchieden im Gold
hinterbleibende Silber; Das, was ein Aräometer bei
der Beſtimmung des Gehalts, z. B. einer Soole an
Salz ꝛc., zu wenig ergiebt. Hōf-: Hofhaltung
(ſ. d. und vgl. Haus-H.). In-: Das, was in Et-
was als dem es Umſchließenden, Umfaſſenden enthalten
iſt und dadurch weſentlich verſch. von Gehalt, wobei
das Enthaltne ein weſentlicher, das Enthaltende durch-
dringender Beſtandtheil iſt: 1) räumlich ſowohl das
in etwas Umſchließendem Enthaltene als auch der um-
ſchloßne Raum ſelbſt, ſeiner Größe nach: Den J. eines
Gefäßes verſchütten; Nahm den J. aus dem Hälter. Rückert
Mak. 1, 105; Den I. eines Dreiecks berechnen; Kugeln vom
ſelben Durchmeſſer haben gleichen (körperlichen) I.; Kreiſe
vom ſelben Durchmeſſer haben denſelben (Flächen-) J. ꝛc.
2) der kurze Jnbegriff von etwas in Worten Aus-
gedrücktem, einer Rede, Schrift: Den I. des Briefs, einer
Predigt angeben; Zu jedem Kapitel iſt der J. mit rother Dinte
an den Rand geſchrieben; Dergleichen I–e hat B. ganz weg-
gelaſſen. L. 11, 434; Was ſoll der I. ſein des neuen Bun-
des? Sch. 529a; Dem hauptſächlichen oder Haupt-J. nach ꝛc.
Nāch-: ein Halt, der zur Reſerve dient (ſ. Rück-
H. 1): Wie leicht geht Barſchaft ohne N. zu Grunde!
Benzel-Sternau. Póſt-: Station, vgl. Eiſenbahn-
H.: An dem nächſten P. Arndt E. 132; 128 ꝛc.
Rück-: 1) Rückenhalt, Kriegsw., die Reſervemann-
ſchaft, ſ. Hinter-H., auch übertr. eine Hilfe, worauf
man ſich in der Noth lehnen und ſtützen kann, die Ei-
nem den Rücken deckt, den Rücken ſtärkt: Hätte nicht
auch ſie [dieſe Ableitung] an einem Schriftſteller des Alter-
thums ſelbſt einen Rückenhalt. Schelling 2, 2, 611; Wir ha-
ben ihr mit gutem Vorbedacht | ſchon einen Rückenhalt an
Claudio gemacht. | Der hätt’ auf allen Fall ſich ihrer ange-
nommen. W. 12, 62; Den unerſchütterlichen R., den er ſich
in den Vorzimmern der Großen .. verſchaffte. Devrient 2,
406; Wir handeln | nur auf Geheiß . ., wir haben R.
Werner Luth. 17; vgl.: Sintemal man allezeit „Rückhelter“
wider die Pfarrherr findet. Luther 6, 352b; Er wird alſo
auch ſchon damals ſeinen Rückenhalter gehabt haben, als Sie
ſich wunderten, daß er ſo viele Wechſel für ihn girieret hätte.
L. 12, 325; 8, 39. 2) das Zurückhalten, z. B. das
Nicht-fahren-laſſen von etwas in ſich Aufgenommenem,
das Rückbleibſel, z. B.: Ein R. von Fett oder Kalk [in
der Haut] würde ein Mißlingen nach ſich ziehen. Knapp Techn.
2, 574 ꝛc., namentl. aber im Ggſtz. der Offenheit das
zurückhaltende, bedächtliche, ſich nicht ganz frei äußernde
Weſen: Nur ohne R. heraus mit der Sprache!; Sehr vor-
ſichtig ſprach der Biber, | gab mit R. Dies zur Antwort.
Freiligrath H. 228; Ich kann den Ton des R–s an Freunden
nicht ausſtehen. G. 9, 282; Sich .. vertrauend ohne R.
hinzugeben. 13, 142; Daß man Das ohne Hindernis und
R. auf dem geraden Wege thun kann, was man für recht und
ſchicklich hält. 17, 162; 34, 159; In den Seelen der Jugend
die R–e [vgl. R–s-Gedanken] zu zerſtören. Gutzkow R. 3,
65; Jene ungefärbte Wahrheit, welche auch den kleinſten R.
nicht in ſich dulde. Mörike N. 55 ꝛc. Zuw. auch hier:
Ohne Verklauſulierungen und Rückenhalt. Lewald Roth. 28,
wie denn auch ſonſt der Begriff durchſchimmert, daß
man durch die Zurückhaltung ſich den Rücken zu decken
und zu ſichern ſucht. Unter-: was zum Beſtehn
von Etwas erfordert wird, insbeſondere die Anſchaffung
der zum Leben nothwendigen Bedürfniſſe und das dazu
Erforderliche ſelbſt: Daß er nicht Mangel etwa künftig
leide, | daß ihm der Herzog ſeinen U. | auch in der Ferne
willig reichen laſſe. G. 13, 161; Daß eine Frau ſo Viel mit-
bringen ſoll, als ſie zum U. [zur Beſtreitung der Koſten]
ihres Putzes gebraucht. Möſer Ph. 2, 90; Sich ſeinen U.
verſchaffen. 94; Vorſchlag zum beſſern U. des Reichskammer-
gerichts. 310; Mit Lebens-U. [Lebensmitteln] beladen.
Platen 4, 283 ꝛc. S. Unterhalten 3. Ver-: Das,
wie ſich Etwas verhält, außer in der Zſſtzg.: Sach-V.
(Einem den Sach-V. erzählen ꝛc.), nur in gehobner Rede
üblich (ſ. Verhältnis): Urkraft, V. und Zweck, tief aus-
gegründet, | umſchlingt der Anmuth leichtgeknüpfte Schnur.
V. 3, 224; Des thatnachahmenden Reigens ſchöngemeſſenen
Verhalt. Ant. 1, 170. Vōr-: 1) Das, was man Einem
vorhält, z. B. Vorwurf, Vorſtellung: Jch macht’ ihr
keinen V. Mörike N. 58 ꝛc. Seltner: Hierin gebe es
keinen andern V. [Stütze] und Verlaß als auf ſein eignes
Herz. JPaul, vergl. Wider-H. 2) Muſ.: Töne,
die aus einem vorigen Accord noch bleiben, während
der folgende ſchon eingetreten, im Ggſtz. der Voraus-
nahmen. Wīder-: Gegen-H., Stütze: Damals be-
durfte der auf allen Seiten von der koloſſalſten Wirklichkeit
umdrängte Sinn nur noch mehr des poetiſchen W–s. Immer-
mann Schr. 12, 272; Der ohne W. endlich jedem, auch dem
kleinſten Reiz zur Luſt unterliegen muß. FHJacobi 5, 182;
Wir haben einen guten W. an Darmſtadt. König Kl. 1, 277.
Zuſámmen-: das Zuſammenhalten: Mangel an
Z. unter den Bewaffneten. Auerbach Tag. 85; Gv. 176;
Lobte Fränzchens tapferen Z. ihres großen Wirthſchaftsweſens.
Gutzkow R. 9, 198; Der Z. aller dieſer Thatſachen läſſt über
ſeine Abſicht keinen Zweifel u. ä. m.