Halt
III. Hált, m., –es; –e:
1) (s. II.) das Halten, Innehalten, der Stillstand und der Ort desselben: Der Führer ließ H. [m. od. n.] machen; Deren [der Schauspielkunst] Gänge und H–e wird diese Zeitschrift nie aus dem Blicke verlieren. 2, 112; Dieser H. vor dem Thore war eine Gnade der Unterofficiere, welche den Rekruten hier . den letzten Trank im Freien vergönnten. Ferd. 2, 174; Ein Strom . ., | der keinen H. nicht weiß. Begleitete er sie wiederum bis auf ihren H. J. 113 [Rastort der Truppen]; H. oder Anhalt auf Eisenbahnen, ein Ort, wo der Zug hält [Station] etc. — Mus.: Fermate, das Aushalten einer Note oder Pause über die taktgemäße Zeit (z. B. 2, 429) und das Zeichen dafür (), der Ruhepunkt. verdeutscht Fermate durch „Halter“.) —
2) Das, wodurch Etwas Festigkeit, Haltung hat, innerlich und äußerlich (vgl. haltlos): Giebst du dieser [Asche] die Feuchtigkeit und den H. wieder, so kehren die Körper in ihren ersten Zustand zurück. 39, 178; Ein solcher Charakter ohne H. R. 6, 11; Da ich an dem Fürsten den gehofften H. verlor. 8, 97; In jener ihm erst den innern H. gebenden Liebe. 8, 357; Ein H. der Schwachen. M. 135; Der ein Mittelpunkt | für viele Tausend wird, ein H. —, sich hinstellt, | wie eine feste Säul’, an die man sich | mit Lust mag schließén etc. 335b; Freistehende Glieder einer Figur wurden durch einen H. (Puntello) mit der Figur selbst verbunden. 250b etc. —
3) zuw. das In-sich-enthalten eines dem Ganzen Werth oder Wirksamkeit verleihenden Bestandtheils und ein solcher Bestandtheil. In diesem Sinn gilt jetzt meist Gehalt, obgleich das Ew. haltig üblicher ist als gehaltig, z. B.: Der Gehalt eines Erzes, einer Münze an Silber, ihr Silbergehalt; Der Gehalt eines Mineralwassers an Kohlensäure, sein Kohlensäure-Gehalt etc.; Das Erz ist silberhaltig; Der Brunnen kohlensäurehaltig etc., doch z. B. noch: Wie ein Rechenmeister, der keine Zahl schreiben wollte, deren H. er nicht zugleich bedächte. 1, 450 etc. und: Der alte H. des Reichsthalers; Dem gemeinen Reichs-H. an Schrot und Korn nicht gemäß, s. etc.
Anm. Veralt. Bedd. wie: Hinter-H. 2, 3, 57, s. etc.
Zsstzg. s. 3 und die von Halten, z. B.: Áb-: Abhaltung, Hindernis: Ohne Aufenthalt und A. Heinse (Körte 1, 383). —
An-: Etwas, woran man sich halten kann: Ein Mädchen, ohne allen A., ohne alle Verwandte. Gutzkow R. 6, 75; Solch ein Wort dient glücksaufwärts zur Stemme, abwärts zum A. König Leb. 1, 200; Auch die tragischen Personen selbst bedürfen dieses A–s, dieser Ruhe, um sich zu sammeln. Sch. 488b etc. — Auch der Ort des Anhaltens, namentl. bei Eisenbahnen (Station, Halteplatz): Kaum war die Eisenbahn fertig, als auch ein großes Wirthshaus neben dem A. entstanden war. Auerbach Gv. 363 etc., auch bekannter Ortsname und daher im volksthümlichen Wortspiel: Aus A. sein, von Einem, der das Geld mit Zähigkeit an sich hält etc. — Man unterscheide das zugehörige Bstw., z. B.: Anhalts-Punkt, von dem zu „Anhalten“ gehörigen wie: Anhalte-Punkt etc., vgl. Aufenthalts-Ort etc., Inhalt s-Angabe etc. —
Āūf-: die Aufhaltung, die Hindrung von Etwas in seinem Fortgang und zuw.: das Hindernde, vgl. Auf-Enthalt: Zerbrochne Räder .. machten gar manchen A. G. 25, 17; Mit dem geringsten A–e fuhren wir weiter. 107; [Die Ohrtrommel], A. des Getöns, | daß es sanft sich verliere. Kl. 2, 93. — Reitk.: A., das Anhalten des Pferds im Gang; Halber A., wobei man das Pferd nur langsamer gehn, nicht ganz stillstehn lässt. —
Be-: (veralt.) Inhalt (s. d.), ferner namentl. in der Wendung: Meines B–s, meines Wissens, Dafürhaltens etc., z.B. Berlichin- gen 85 etc., s. Grimm. — Häufig die Zsstzg.: Vor-B.: das Vorbehalten, wodurch man ein gemachtes Zugeständnis bedingt, indem man Etwas als nicht darin miteinbegriffen ausnimmt, Reservation: Viele Recesse deßhalb, obgleich stets mit beiderseitigen V–en geschlossen. G. 20, 22; Die Papisten verwahrten sich in einem eigenen V–e, daß künftig keine Bisthümer mehr weltlich gemacht würden .. An diesem heiligen Anker des „geistlichen V–s“ .. ist noch bis heute die katholische Kirche in Deutschland befestigt. Sch. 882b; Eure Gedanken von der Sache mit V. meiner Freiheit, davon zu denken, was mir belieben wird! W. 7, 112; Ohne V. 27, 170 u. o.; Rechts-V.; Fürbehalt. Luther 1, 296 ff. etc. — Ēhe- (Genit. und Mz. E–en): Dienstbote. Matthesius Prof. 44 etc., s. Ehe, Anm. —
Eīn-: das Jn-Schranken-Halten oder -Bringen, Einschränkung: Wenn man so die Rachegeister alle losbindet, wo bleibt die Macht, die ihnen E. zu thun vermag? Auerbach Tag. 226 etc., versch. Inhalt (s. d.). — Eīsenbahn- [1]: Station, vgl. Post-H. —
Ent-: (veralt.) Inhalt (s. d. und vgl. enthalten) und der Ort, wo man sich aufhält (veralt. enthält), z. B.: Die Welt ist dein E., das Kloster ist für mich. Hofmanswaldau. — Dazu die Zsstzg.: 1) Āūf-E.: a) Aufhalt (s. d.): Die Hausfrau schafft ohn’ A. Chamisso 6, 236; Mit der Zeitung ist’s ein ew’ger * A.: | das Neuste, was man hört, ist immer monatsalt. G. 7, 61; Ein solcher Aufschub und A. 19, 20; Zu einiger Linderung und einigem A–e des Verfalles. JvMüller 1, 355; Das .. ist kein A., | was fördert himmelan. Sch. 68b; Als ein A., der nur den Gang der Handlung unterbricht. 487a; Ein Verhau von wenig Stämmen | macht ihm keinen A. Schwab (Wackernagel 2, 1477) etc. — b) das Verweilen an einem Ort und die Zeit desselben (s. a): In den Waggon hinein scholl’s: Station N., A. fünf Minuten; A–e und Schicksale hatten ihn mit den Menschen bekannt gemacht. Gervinus Lit. 5, 173; Unsern ländlichen A. angetreten. G. 15, 8; Während seines hiesigen A–s, der bis zum Himmelfahrtsfest dauern soll. Sch. 737a etc. — c) der Ort des Verweilens (s. b): Ein Gebäude, mehr zum geselligen A. als zur Wohnung. G. 15, 69; Unser Erbgut und A. 24; Ein Land-A., Einrichtung zu allem Vergnügen. 4, 287; Sie erzieht .. die Kinder früh in dunkeln A–en. Uhland 180 etc. — d) (veralt.) Das, was Einen, was Etwas aufrecht hält, Nahrung, Stütze, Schutz, Hort etc.: Darum sollen sie ihr Rent, Zins, Gült und A. haben. SFrank (Wacker- nagel 3, 1, 328); Daß die Einigkeit allein wäre ihr A. gewesen. Garzoni 56a; Sie lebten allesammt bei vollem A. Opitz 1, 35; Er ist’s, mein Hort und A. 2, 29; 47; 1, 84* 263; 281; Mein Schatz! mein A. Mühlpforth 2, 27, als Anrede der Geliebten, und so z. B. noch Weichmann 1, 209; 353 etc. Andere Stellen bei Grimm auch als fem. — 2) Aus-E.: (mundartl.) Altentheil: Der Hofbauer mit seiner Frau sollte sich in den A. setzen. vHorn rhD. 2, 73. — 3) Vor-E.: das Vorenthalten: Die beredsamste Vertheidigung seines V–s [dafür, daß er ihm das Bild vor- enthielt]. Gutzkow R. 3, 400. — Er-: das Erhalten, der Empfang (selten): Vier Tage nach E. dieser Aufforderung. Sealsfield Tr.R. 1, 122. —
Ge-:
1) statt des veralt. Halt [3] s. d. und zwar eig. zunächst von dem Inhalt (s. d.) eines Erzes oder einer Münze an werthvollen Bestandtheilen, dann auch chemisch überhaupt von dem Inhalt an Bestandtheilen, namentl. in Bezug auf ihre Wirksamkeit: Jede besondere Schicht auf ihren organischen G. untersuchen. Gsch. 431; Die ihre Gesundheit in der Komplexion oder im G. des Geblüts suchen. 1, 221 etc., dann auch übertr.: der wesentliche, Werth verleihende Inhalt von Etwas überhaupt, nam. im Ggstz. der Form etc., z. B.: Die Gestalt eines Verhältnisses umgeändert zu erhalten, während sein eigenthümlicher G. sich längst verflüchtigt. Dicht. 2, 62; Das Publikum, das mehr auf den Stempel als den G. sieht. Sch. 1, 81; Den Stoff sieht Jedermann vor sich, den G. findet nur Der, der Etwas dazu zu thun hat, und die Form ist ein Geheimnis den Meisten. 3, 190; Einzig veredelt die Form den G. 10, 299; Die Sachen von schwererem G., die eigentlichen Rechtshändel. 22, 95; Metaphysische Formeln haben eine große Breite und Tiefe, jedoch sie würdig auszufüllen, wird ein reicher G. erfordert. 37, 246; Nicht der Tummelplatz des Lebens, sein G. bestimmt seinen Werth. 162b etc. —
2) der Inhalt eines Gefäßes, Behältnisses: Ein Faß von 100 Kannen G. etc., mundartl. auch statt Behältnis, Gewahrsam (neutr.), z. B.: Er wurde durch ein enges Loch hinein in ein andres finsteres G. geschoben. 3, 64. —
3) Das, was ein Angestellter, zunächst als Gegenleistung seiner Dienste, erhält; Amts- einkünfte (s. Anm.). —
4) Zsstzg. z. B. zu 1: Blei-, Eisen-, Gold-, Kohlensäure-, Kupfer-, Silber-G. etc., nam. ferner auch: Der Fein-G. des Goldes und Silbers nach Karat und Loth, indem man angiebt, wieviel Karat feines Gold oder Loth feines Silber in der Mark enthalten sind: Die östreichischen Dukaten haben einen Fein-G. von 23 Karat 9 Grän; übertr.: Korn und Fein-G. des sprachlichen Gepräges. 2, 226a. — Ferner: Einen Werth, dem selbst die Allgewalt | des Glücks nicht rauben kann vom reinen Voll-G. | der innern angebornen Güte. 20, 222; 2, 176 etc.; Balde’s Gedichte .., von reichem Zeit-G. 27, 50 [zeitgemäßer Gehalt] u. ä. m. — Zu 2: Schiffe, deren jedes zehnmal so viel Tonnen-G. hatte. Südr. 1, 48 etc. — Zu 3 z. B.: Einen frei- angebotenen Ehren-G. Leb. 7; Der Fürst bewilligte ihm einen Gnaden-G.; Mit Beibehaltung des Jahr- G–s, der ihm während seiner Reise versprochen war. B. 1, 57; 6, 148; Ruhe-G. [Pension]; Wittwen-G.; Woche-G. 2, 189 etc.
Anm. Für 3 gilt neben dem gewöhnl. masc. (z. B. Par. 1, 119; 296; Denkw. 1, 340; 8, 178; B. 1, 478; 621; 28, 311; 370; 30, 176; M. 1, 145; 1, 232; 12, 253; 85; 7, 205; 313a; 738a; Jahr- G. 1, 163 etc.), nam. in Nordd. auch das neutr., das Einzelne, z. B. mit Unrecht als alleingeltend fordern, so: Erhielt sein G. 2, 189 (Seinen Woche- G. ebd.); L. 1, 142; Nachgel. 160; 295; Woch. 44; Erl. 5, 105 (masc. 6, 20); Weim. 425 (masc. Rep. 2, 150); 4, 98; Für ein ziemlich beträchtliches G. .. Den G. noch bedeutend zu steigern. NKr. 2, 90 etc. Daran schließt sich die mundartl. Mz. Gehälter, z. B. Nat.Z. (1854) 12; Päd. 1, 61 etc. Gêgen- [2]: Das, was zum Halt gegen Etwas dient, dessen Einwirkungen widersteht, Wider-H.: Er ruft Amandens Bild zum mächt’gen G. 20, 303 etc. — Hāūs-: das Hauswesen und dessen Verwaltung, s. Haushaltung: Wie im H. der Schöpfung Nichts verloren geht. 470; Ein unverruckt Gesetz | in unserm H. 6, 345; Daß durch eigene Sorge gedeihlicher werde der H. Th. 25, 59 etc.; Mitregulatoren des großen Natur-H–es. Th. 66. — Zuw. die Mz. mit Uml.: Es ist kein Platz für 2 Haushälte hier. Himm. 91. — Hínter-:
1) namentl. Kriegsk.: der Ort, wohinter verborgen ein Trupp hält, um zu gelegner Zeit aus dem Versteck Einem, den Feind in den Rücken zu fallen, und dann auch die so verborgne Mannschaft; ferner übertr.: Verstecktheit des Charakters: 8, 2 ff. u. v.; Zu Verstecken und H–en vorzüglich geeignete Mauern. Kauk. 93; Auf den Lärm .. kamen dann .. zwölfhundert Mann, die man über der Stadt bei Nacht in das Korn versteckt hatte, als H. hervor. 1082a; Unsrer liegen noch Tausend im H. Xen. 242 etc. — Darf auch nicht ein Stäubchen zwischen ihnen sein von Verschweigen, H., Verstellung. M. 4, 74; Wenn du mich liebst, wirklich liebst, so recht im Innersten, ohne einen H. von Fremdem. Luc. 231 etc. — Zuw. auch von der Reservemannschaft, die für den Nothfall zur Ergänzung der vorangegangnen bereit ist, Rück(en)-H., auch übertr.: Ihr Mitgehilf’, Ihr Rath, Ihr H. werd’ ich. 1, 94; Einer, der ein Ansehen und H. hätte. SW. 61, 338. —
2) Chem.: das beim Affinieren ungeschieden im Gold hinterbleibende Silber; Das, was ein Aräometer bei der Bestimmung des Gehalts, z. B. einer Soole an Salz etc., zu wenig ergiebt. — Hōf-: Hofhaltung (s. d. und vgl. Haus-H.). — In-: Das, was in Etwas als dem es Umschließenden, Umfassenden enthalten ist und dadurch wesentlich versch. von Gehalt, wobei das Enthaltne ein wesentlicher, das Enthaltende durchdringender Bestandtheil ist: 1) räumlich sowohl das in etwas Umschließendem Enthaltene als auch der umschloßne Raum selbst, seiner Größe nach: Den J. eines Gefäßes verschütten; Nahm den J. aus dem Hälter. Mak. 1, 105; Den I. eines Dreiecks berechnen; Kugeln vom selben Durchmesser haben gleichen (körperlichen) I.; Kreise vom selben Durchmesser haben denselben (Flächen-) J. etc. — 2) der kurze Jnbegriff von etwas in Worten Ausgedrücktem, einer Rede, Schrift: Den I. des Briefs, einer Predigt angeben; Zu jedem Kapitel ist der J. mit rother Dinte an den Rand geschrieben; Dergleichen I–e hat B. ganz weggelassen. 11, 434; Was soll der I. sein des neuen Bundes? 529a; Dem hauptsächlichen oder Haupt-J. nach etc. — Nāch-: ein Halt, der zur Reserve dient (s. Rück- H. 1): Wie leicht geht Barschaft ohne N. zu Grunde! — Póst-: Station, vgl. Eisenbahn- H.: An dem nächsten P. E. 132; 128 etc. — Rück-:
1) Rückenhalt, Kriegsw., die Reservemannschaft, s. Hinter-H., auch übertr. eine Hilfe, worauf man sich in der Noth lehnen und stützen kann, die Einem den Rücken deckt, den Rücken stärkt: Hätte nicht auch sie [diese Ableitung] an einem Schriftsteller des Alterthums selbst einen Rückenhalt. 2, 2, 611; Wir haben ihr mit gutem Vorbedacht | schon einen Rückenhalt an Claudio gemacht. | Der hätt’ auf allen Fall sich ihrer angenommen. 12, 62; Den unerschütterlichen R., den er sich in den Vorzimmern der Großen .. verschaffte. 2, 406; Wir handeln | nur auf Geheiß . ., wir haben R. Luth. 17; vgl.: Sintemal man allezeit „Rückhelter“ wider die Pfarrherr findet. 6, 352b; Er wird also auch schon damals seinen Rückenhalter gehabt haben, als Sie sich wunderten, daß er so viele Wechsel für ihn girieret hätte. 12, 325; 8, 39. —
2) das Zurückhalten, z. B. das Nicht-fahren-lassen von etwas in sich Aufgenommenem, das Rückbleibsel, z. B.: Ein R. von Fett oder Kalk [in der Haut] würde ein Mißlingen nach sich ziehen. Techn. 2, 574 etc., namentl. aber im Ggstz. der Offenheit das zurückhaltende, bedächtliche, sich nicht ganz frei äußernde Wesen: Nur ohne R. heraus mit der Sprache!; Sehr vorsichtig sprach der Biber, | gab mit R. Dies zur Antwort. H. 228; Ich kann den Ton des R–s an Freunden nicht ausstehen. 9, 282; Sich .. vertrauend ohne R. hinzugeben. 13, 142; Daß man Das ohne Hindernis und R. auf dem geraden Wege thun kann, was man für recht und schicklich hält. 17, 162; 34, 159; In den Seelen der Jugend die R–e [vgl. R–s-Gedanken] zu zerstören. R. 3, 65; Jene ungefärbte Wahrheit, welche auch den kleinsten R. nicht in sich dulde. N. 55 etc. — Zuw. auch hier: Ohne Verklausulierungen und Rückenhalt. Roth. 28, wie denn auch sonst der Begriff durchschimmert, daß man durch die Zurückhaltung sich den Rücken zu decken und zu sichern sucht. — Unter-: was zum Bestehn von Etwas erfordert wird, insbesondere die Anschaffung der zum Leben nothwendigen Bedürfnisse und das dazu Erforderliche selbst: Daß er nicht Mangel etwa künftig leide, | daß ihm der Herzog seinen U. | auch in der Ferne willig reichen lasse. 13, 161; Daß eine Frau so Viel mitbringen soll, als sie zum U. [zur Bestreitung der Kosten] ihres Putzes gebraucht. Ph. 2, 90; Sich seinen U. verschaffen. 94; Vorschlag zum bessern U. des Reichskammergerichts. 310; Mit Lebens-U. [Lebensmitteln] beladen. 4, 283 etc. S. Unterhalten 3. — Ver-: Das, wie sich Etwas verhält, außer in der Zsstzg.: Sach-V. (Einem den Sach-V. erzählen etc.), nur in gehobner Rede üblich (s. Verhältnis): Urkraft, V. und Zweck, tief ausgegründet, | umschlingt der Anmuth leichtgeknüpfte Schnur. 3, 224; Des thatnachahmenden Reigens schöngemessenen Verhalt. Ant. 1, 170. — Vōr-:
1) Das, was man Einem vorhält, z. B. Vorwurf, Vorstellung: Jch macht’ ihr keinen V. N. 58 etc. — Seltner: Hierin gebe es keinen andern V. [Stütze] und Verlaß als auf sein eignes Herz. vergl. Wider-H. — 2) Mus.: Töne, die aus einem vorigen Accord noch bleiben, während der folgende schon eingetreten, im Ggstz. der Vorausnahmen. — Wīder-: Gegen-H., Stütze: Damals bedurfte der auf allen Seiten von der kolossalsten Wirklichkeit umdrängte Sinn nur noch mehr des poetischen W–s. Schr. 12, 272; Der ohne W. endlich jedem, auch dem kleinsten Reiz zur Lust unterliegen muß. 5, 182; Wir haben einen guten W. an Darmstadt. Kl. 1, 277. — Zusámmen-: das Zusammenhalten: Mangel an Z. unter den Bewaffneten. Tag. 85; Gv. 176; Lobte Fränzchens tapferen Z. ihres großen Wirthschaftswesens. R. 9, 198; Der Z. aller dieser Thatsachen lässt über seine Absicht keinen Zweifel u. ä. m.
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