Faksimile 0663 | Seite 655
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Haft
III. Háft, f.; 0: der Zuſtand des Gefangenhal-
tens oder Gefangenſeins: 1) allgm.: Was aber brichſt
du aus des Grabes H.? Chamiſſo 6, 280; In trüber
Sorgen H. Eichendorf Lärm 3, 8; Die Seelen fliehn der
Leiber H. Freiligrath 1, 338; Deine Hand .., liegend in
der meinen Haft [von meiner feſt gehalten]. SW. 3, 121;
Die Herdeſeines Volkes | frei führen aus des Zwanges H. Rückert
Morg. 1, 35; Lag in Sorgen-H. BrE. 193; Befreien |
von Froſt und Eis, von ſtarrer Todes-H. Reithard XIIꝛc. 2)
nam. oft in Bezug aufgerichtlich verfügtes Gefangenhal-
ten: Einen zur H. bringen; In H. ſein; Der H. entlaſſen; Daß
ich | in Eurer milden H. geblieben wäre. Sch. 426b; Die ..
in enger Kerker-H | der Jugend ſchöne Jahre muß vertrauern.
406a; Konnte er einer endlos langen Unterſuchungs-H. ..
nicht entgehen. Kinkel E. 458. So z. B.: Dunkel-H.;
Einzel-H. [in iſolierten Zellen]; Wechſel-H., wegen Wech-
ſelſchulden ꝛc. 3) zuw. auch: das Einem für Etwas
Haftende, das Sicherheit gewährende Pfand: Den Spieß
muß ich mir pfänden, | ich nehm’ ihn mir zur H. Uhland
425. S.: nam. zu I; der Verhaft; Verhaften;
Hacht; Inhaftieren ꝛc.