Haft
III. Háft, f.; 0:
der Zustand des Gefangenhaltens oder Gefangenseins:
1) allgm.: Was aber brichst du aus des Grabes H.? 6, 280; In trüber Sorgen H. Lärm 3, 8; Die Seelen fliehn der Leiber H. 1, 338; Deine Hand .., liegend in der meinen Haft [von meiner fest gehalten]. SW. 3, 121; Die Herdeseines Volkes | frei führen aus des Zwanges H. Morg. 1, 35; Lag in Sorgen-H. BrE. 193; Befreien | von Frost und Eis, von starrer Todes-H. XIIetc. — 2) nam. oft in Bezug aufgerichtlich verfügtes Gefangenhalten: Einen zur H. bringen; In H. sein; Der H. entlassen; Daß ich | in Eurer milden H. geblieben wäre. 426b; Die .. in enger Kerker-H | der Jugend schöne Jahre muß vertrauern. 406a; Konnte er einer endlos langen Untersuchungs-H. .. nicht entgehen. E. 458. So z. B.: Dunkel-H.; Einzel-H. [in isolierten Zellen]; Wechsel-H., wegen Wechselschulden etc. — 3) zuw. auch: das Einem für Etwas Haftende, das Sicherheit gewährende Pfand: Den Spieß muß ich mir pfänden, | ich nehm’ ihn mir zur H. 425. — S.: nam. zu I; der Verhaft; Verhaften; Hacht; Inhaftieren etc.
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