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Haberei
Haberēī, f.; –en: nur in Zſſtzg., das Thun und
Treiben eines Habers (ſ. d. II), nam.: Līēb-: die aus
beſondrem individuellen Wohlgefallen an Etwas und
Vorliebe dafür hervorgehende Neigung, ſich damit an-
gelegentlich zu beſchäftigen, oder in Deſſen Beſitz zu ge-
langen ꝛc., vgl. Steckenpferd: Es iſt einmal ſeine L. Fichte
8, 242; Sich nur aus L. mit ſolchen Dingen beſchäftigen.
G. 15, 27; 222; Er kaufte ſich einen ſchönen Strauß, den
er mit L. anders band. 16, 102; Nichts von den unfrucht-
baren L–en deines Vaters .. geerbt. 17, 7; 26, 247; In
ihm entwickelte ſich eine leidenſchaftliche L. zu Manuſkripten,
39, 173 ꝛc. So auch: Seine Juwelen- und Geld-L. 20,
53; Der eine entſchiedene Kunſt-L. gehabt. 30, 31 ꝛc., ſelten
ſtatt Liebe, Neigung zu Perſ.: Weil er L. zu den Sara-
cenen zeigte. H. Ph. 13, 289. Mêhr-: Habſucht.
Récht-: Haberechterei, die Sucht des Rechthabens:
Nichts iſt entfernter von meinem Weſen als R., tauſendmal
leide ich lieber Unrecht, ehe ich mir das Recht erzanken ſoll.
Forſter B. 1, 305; Aus R. G. 3, 319; Durch einige Fragen
und R–en den Andern wenig geſtört. 20, 221 ꝛc.