begütern
Begütern, tr.:
mit Gütern (s. d. 5 und 7) versehen, nam. im Partic. sowohl mit liegenden Gründen angesessen: Ein edles Geschlecht, welches von sehr alten Zeiten her nahe bei Delphi am Fuße des Parnassus begütert war. 19, 220; Landbegüterte [Landgut-Besitzer]. § 327 etc., als auch überh. in höherm Grade wohlhabend (s. d.): Der begüterte Nachbar .., der erste Kaufmann des Ortes. 4, 5; Begüterte. 15, 154 etc., zuw. im Ggstz. zum Reichthum an Geld: Man kann die Alten eher begütert (locupletes) als reich nennen: Vieh war statt Geldes. 1, 241 etc. Dazu: Der Begüterer [der Güter verleihende, reichmachende Pluton]. Ant. 1, 197; Die Begüterung.
Anm. Ungw.: Ihr [der Unschuld] kann die Hand, die Morgensterne | begütert, nicht verschlossen sein. Ep. 1, 134, die Hand Gottes, welche die Sterne mit hohen Gütern begabt etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.