gürten
Gürten, tr.:
mit einem Gurt (s. d.) umgeben; damit fest schnüren, befestigen, wobei sowohl das Umgebene (s. Be-g.) alsdas Umschlingende und Befestigte Objekt sein kann (s. Um-g. I. und II.), vgl.: Einen, sich, den Leib, die Lenden mit dem Gürtel, mit dem Schwert g.; Das Pferd, den Rock g. etc. — Den Gürtel, das Schwert um den Leib, an die Lenden g. etc. — Sich g.: sich wegfertig machen, sich waffnen, rüsten etc.; Gürtet Säcke um euch [als Zeichen der Trauer]. 2. 3, 31; Muß ich in das Meer mich g. [zu gehn fertig machen]. 1, 27; Der um reiche Auen gegürtete Strom. 21, 141; Den Kaftan | wirft er um und gürtet sich den Säbel. 4, 296; Sie gürteten sich fest die Mitte. Rost. 100a; Als die abgedörrten Lenden mir | des Hungers Schmachtriem 81 unbarmherzig gürtete. Woch. 65; Wagten manchen Schwertertanz | und gürteten die Hüft. 12a; Von wolken-gegürteten Klippen. 2, 63; Schöngegürtete Weiber. Od. 3, 154; Entfliehn, den Rock umgegürtet und barfuß. H. 2, 29; Den Weichling, der, da die ganze Stadt bewaffnet war, in einem weiten ungegürteten Rock herumging. HB. 1, 15 etc.
Zsstzg. z. B.: Áb-: los-g.; ent-g.: Das Schwert a.; Sich, das Pferd a. etc. —
Án-: Sich das Schwert a.; Den Rock a. G. 23, 45. —
Āūf-:
1) Dem Pferde den Sattel a., gürtend darauf befestigen. — 2) Den Rock a., in die Höhe, empor-g.; Sich a., s. sich aufschürzen, u. so auch: Aufgegürtet, wie aufgeschürzt von Thieren, deren Bauch hinter- und oberwärts zu sehr zusammengezogen ist, dünnleibig. — 3) den Gurt öffnen, lösen: Das Pferd a. — Be-: Ward begürtet mit einem leinenen Leibrock. 2. 6, 14 etc.; Schwerter, mit denen sie begürtet waren. F. 357; Der majestätische Strom, von herrlichen Landhäusern begürtet [umgürtet]. Leg. 3, 200. — Empōr-: auf-g. (2). H. 2, 20. — Ent-: Ggstz. vonbe-g.: Nach dieser langen Fahrt | schmeckt Ruhe süß, lasst hurtig euch e. 20, 74; 4, 55 etc., übertr.: Den Geist e. HBr. 1, 17, nicht zusammennehmen, schlaff und weibisch werden lassen. — Selten mit Dat. der Person und dem Gegenstand, der entfernt wird, als Obj.: Ihm e–d, gürtet er sie [die Beutel] an sich. 2, 144. — Lōs-: den Gurt lösen: Den Sattelgurt, das Roß 8, 8) l. — I. Um-: 1) Etwas als Gurt oder mittels eines Gurtes umbinden: Der eine Frisierschürze umgegürtet und ein weißes Jäckchen anhatte. 16, 102; Gürte mir das Schwert um. 1a etc. —
2) anders gürten. — II. Um-: 1) zuw. statt I.: Der Herr hat sein Gewand, die Majestät, | angelegt und fest umgürtet. Ps. 93, 1; Dieses Schwert umgürte dir. 459a; Drauf den deutschen Säbel ihm u–d (⏑ — ⏑). 2, 178; Springt empor, umgürtet sich die Waffen. 248. — 2) als Gurt oder mit einem Gurt umgeben, eig. und übertr.: Nahm einen Schurz und umgürtete sich. 13, 4; Die Schwachen sind umgürtet mit Stärke. 1. 2, 4; Aus den Geschiebebänken, die ihren Fuß um-g., emporsteigend. Gsch. 256; Am Ufer schließet mir des Zwanges ehrnen Bogen; | denn wie euch sonst das Meer umgürtet, | umgürtet ihr die kühnen Wogen. 10, 226; Mauern, womit die Heldenstädte sich umgürtet. H. 2, 111; Himmlisch umgürtet mit rosigen Düften. 1b; Ajas, umgürtet mit Särke. Jl. 18, 157; Köstlich ist der Gurt, der ihn umgürtet. 2, 146; Mit ewiger Jugend umgürtet. 16, 208; Rings vom grasigen Bord das gebreitete Becken umgürtet. Ov. 1, 156. — Dazu im Part.: Den erd-u–den Oceanos. 2, 231b etc.; Des felsen-umgürteten Eilands | schroffes Gestad. 2, 209; Glanz-umgürtet. 1, 83; Die see-umgürtete Erde. Sak. 60 etc., und so auch: Du Erdumgürter Poseidon. Od. 8, 350 etc. — Zū-: durch einen Gurt zumachen, verschließen u. ä. m.
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