Faksimile 0649 | Seite 641
Faksimile 0649 | Seite 641
gürten
Gürten, tr.:
mit einem Gurt (s. d.) umgeben; damit fest schnüren, befestigen, wobei sowohl das Umgebene (s. Be-g.) alsdas Umschlingende und Befestigte Objekt sein kann (s. Um-g. I. und II.), vgl.: Einen, sich, den Leib, die Lenden mit dem Gürtel, mit dem Schwert g.; Das Pferd, den Rock g. etc. Den Gürtel, das Schwert um den Leib, an die Lenden g. etc. Sich g.: sich wegfertig machen, sich waffnen, rüsten etc.; Gürtet Säcke um euch [als Zeichen der Trauer]. 2. Sam. 3, 31; Muß ich in das Meer mich g. [zu gehn fertig machen]. G. 1, 27; Der um reiche Auen gegürtete Strom. IP. 21, 141; Den Kaftan | wirft er um und gürtet sich den Säbel. Platen 4, 296; Sie gürteten sich fest die Mitte. Rückert Rost. 100a; Als die abgedörrten Lenden mir | des Hungers Schmachtriem 81 unbarmherzig gürtete. Prutz Woch. 65; Wagten manchen Schwertertanz | und gürteten die Hüft. Sch. 12a; Von wolken-gegürteten Klippen. Schubart 2, 63; Schöngegürtete Weiber. V. Od. 3, 154; Entfliehn, den Rock umgegürtet und barfuß. H. 2, 29; Den Weichling, der, da die ganze Stadt bewaffnet war, in einem weiten ungegürteten Rock herumging. W. HB. 1, 15 etc.
Zsstzg. z. B.: Áb-: los-g.; ent-g.: Das Schwert a.; Sich, das Pferd a. etc.
Án-: Sich das Schwert a.; Den Rock a. G. 23, 45.
Āūf-:
1) Dem Pferde den Sattel a., gürtend darauf befestigen. 2) Den Rock a., in die Höhe, empor-g.; Sich a., s. sich aufschürzen, u. so auch: Aufgegürtet, wie aufgeschürzt von Thieren, deren Bauch hinter- und oberwärts zu sehr zusammengezogen ist, dünnleibig. 3) den Gurt öffnen, lösen: Das Pferd a. Be-: Ward begürtet mit einem leinenen Leibrock. 2. Sam. 6, 14 etc.; Schwerter, mit denen sie begürtet waren. Klinger F. 357; Der majestätische Strom, von herrlichen Landhäusern begürtet [umgürtet]. Sealssield Leg. 3, 200. Empōr-: auf-g. (2). V. H. 2, 20. Ent-: Ggstz. vonbe-g.: Nach dieser langen Fahrt | schmeckt Ruhe süß, lasst hurtig euch e. W. 20, 74; V. 4, 55 etc., übertr.: Den Geist e. W. HBr. 1, 17, nicht zusammennehmen, schlaff und weibisch werden lassen. Selten mit Dat. der Person und dem Gegenstand, der entfernt wird, als Obj.: Ihm e–d, gürtet er sie [die Beutel] an sich. Talvj 2, 144. Lōs-: den Gurt lösen: Den Sattelgurt, das Roß (Fouqué 8, 8) l. I. Um-: 1) Etwas als Gurt oder mittels eines Gurtes umbinden: Der eine Frisierschürze umgegürtet und ein weißes Jäckchen anhatte. G. 16, 102; Gürte mir das Schwert um. Sch. 1a etc.
2) anders gürten. II. Um-: 1) zuw. statt I.: Der Herr hat sein Gewand, die Majestät, | angelegt und fest umgürtet. Mendelssohn Ps. 93, 1; Dieses Schwert umgürte dir. Sch. 459a; Drauf den deutschen Säbel ihm u–d (⏑ ⏑). Talvj 2, 178; Springt empor, umgürtet sich die Waffen. 248. 2) als Gurt oder mit einem Gurt umgeben, eig. und übertr.: Nahm einen Schurz und umgürtete sich. Joh. 13, 4; Die Schwachen sind umgürtet mit Stärke. 1. Sam. 2, 4; Aus den Geschiebebänken, die ihren Fuß um-g., emporsteigend. Burmeister Gsch. 256; Am Ufer schließet mir des Zwanges ehrnen Bogen; | denn wie euch sonst das Meer umgürtet, | umgürtet ihr die kühnen Wogen. G. 10, 226; Mauern, womit die Heldenstädte sich umgürtet. Hölderlin H. 2, 111; Himmlisch umgürtet mit rosigen Düften. Sch. 1b; Ajas, umgürtet mit Särke. Stolberg Jl. 18, 157; Köstlich ist der Gurt, der ihn umgürtet. Talvj 2, 146; Mit ewiger Jugend umgürtet. Tieck 16, 208; Rings vom grasigen Bord das gebreitete Becken umgürtet. V. Ov. 1, 156. Dazu im Part.: Den erd-u–den Oceanos. Monatbl. 2, 231b etc.; Des felsen-umgürteten Eilands | schroffes Gestad. Platen 2, 209; Glanz-umgürtet. Baggesen 1, 83; Die see-umgürtete Erde. Forster Sak. 60 etc., und so auch: Du Erdumgürter Poseidon. V. Od. 8, 350 etc. Zū-: durch einen Gurt zumachen, verschließen u. ä. m.