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gürteln
Gürteln, tr.:
mit einem Gürtelversehn (vgl. Gürten), z. B.: Die glänzend schwarze gelb-gegürtelte Zeilenschlange. Linck Schl. 35 etc. Forstw.: Einen Baum g., seine Rinde unten gürtelförmig abschälen, so daß er abstirbt.
Zsstzg. s. die von Gürten, z. B.: Um-: und dazu: Längs dieser Umgürtelung [Erdgürtel = Aquator]. Baggesen 2, 351.