gürteln
Gürteln, tr.: mit einem Gürtelverſehn (vgl. Gür-
ten), z. B.: Die glänzend ſchwarze gelb-gegürtelte Zeilen-
ſchlange. Linck Schl. 35 ꝛc. — Forſtw.: Einen Baum g.,
ſeine Rinde unten gürtelförmig abſchälen, ſo daß er
abſtirbt.
Zſſtzg. ſ. die von Gürten, z. B.: Um-: und
dazu: Längs dieſer Umgürtelung [Erdgürtel = Aquator].
Baggeſen 2, 351.
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