günstig
Günſtig, a.: das Gedeihn von Etwas oder von
Einem, Jemandes Wohl, ſeine Abſichten fördernd;
gewogen, geneigt (von Perſonen); vortheilhaft (von
Sachen), ſ. Gunſt 3: Dieſe Dame, das Geſchick, das
Wetter, der Wind war. mir g.; G–e Lage, Umſtände,
Meinungen, Urtheile, Bedingungen, Gelegenheit; Mit zu
g–en Farben geſchildert. G. 22, 155; Gewinnen die Ange-
legenheiten ein g–eres Anſehen. Sch. 992b ꝛc.
Zſſtzg. ſ. die von Gunſt, z. B.: Áb-: Abgunſt
hegend: Haben wir uns zu Feinden, wenigſtens a. gemacht.
Voigts H. 349 ꝛc.; Meine A–en [Feinde]. Schweinichen 3,
98 ꝛc. — Be-: (ungw.) Alles zu ihrer Ankunft auf das
b–ſte bereitet. Karſchin Leb. 87. — Grōß-: wohlgeneigt.
Rabener 3, 43; Schaidenreißer Va. — Míſs-: Mißgunſt
hegend: M. ſieht er jedes Edlen Sohn | als ſeines Reiches
Folger an. G. 13, 9; Die Beſtürzung der Unternehmer
konnte nur durch die Schadenfreude ihrer M–en übertroffen
werden. W. 33, 111 ꝛc. Veralt., mundartl.: Mißgön-
ſtig. L. 3, 55; Mißvergünſtig. Kurz Sonn. 23. — Un-:
Ggſtz. von Günſtig: Ein u–er Stern. G. 33, 182; Wir
hatten u–en Wind; U–e Verhältniſſe ꝛc.
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