Faksimile 0633 | Seite 625
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grenzen
Grénzen: 1) intr. (haben):
mit den Grenzen sich wohin erstrecken: Alle Provinzen dieses weit g–den Reichs. W. 8, 152, nam.: An (mit) Etwas g., mit den Grenzen daran stoßen, von Räumlichem und Unräumlichem: Ans Meer g.; Unsre Gärten g. an einander [g. zusammen]; Das grenzt ans Unglaubliche [ist fast unglaublich]; Sein Kummer grenzt an Verzweiflung; Daß .. kein Elend an das meine grenze. Sch. 246a etc.; Der König . ., | der nachbarlich an diese reichen Fluren grenzt. G. 6, 315; Der Rinderstall grenzte dicht daneben [daran]. Gutzkow R. 1, 146; Zum Glücke g. wir ja mit ihnen [sind Nachbarn]. Klinger Teutsch. 273; Ewig jung . ., | grenzet sie mit [erstreckt sie sich bis an] Weltengrenze, | endet sie mit Ewigkeit. Kosegarten Po. 2, 181; Morgenwärts grenzte sie mit der Grafschaft Poppenberg. Musäus M. 3, 132; Soll der empfindungsvolle Humorist mit dem persiflierenden Kältling g.? IP. 41, 171; [Die Glocke soll], die Nachbarin des Donners, schweben | und g. an die Sternenwelt. Sch. 80a; Rückzug, dessen Kühnheit und glücklicher Erfolg ans Romanhafte grenzt. 992a; Der auf der schönen Mitte steht, | wo Mensch und Engel traulich g. Tiedge Ep. 1, 102; Heroische Tugenden g. mit heroischen Untugenden [zusammen]. Zinkgräf 2, 61 etc. Auch: Wir g. mit unsern Grundstücken [zusammen]. Goltz 1, 217, unsre Grundstücke g. an einander. Ungw. aber: Oft grenzt die Lust, unwissend, an dem Leid e. Hagedorn 1, 104. Selten, wie an-g., ohne Nennung des Woran: Die Kluft des g–en Waldes. V. Ov. 1, 153. Im Partic. zsgstzt.: Dies ocean-g–de Blachfeld. V. 3, 23 etc. 2) tr.:
a) als Grenze umgeben, be-, um-g.: Den keine Schranke grenzt noch enget. Kosegarten Po. 1, 35; Des Leman’s, den die ros’gen Gletscher g. Werner Febr. 8.
b) durch eine Grenze scheiden, trennen, ab-g.; einer Sache Grenzen stecken: Grenzet es weit, das blutige Recht! Kl. Od. 2, 82; Deutlicher gegrenzt ist der Magen gegen unten. Linck Schl. 26; Weiter .. als Erd’ und Pfuhl und der gestirnte Bär | von sammen [von einander] sind gegrenzt. Lohenstein Himm. 23.
c) Grenzung, gw. nur von den transit. Zsstzg.
Zsstzg. z. B.: Áb-: [2b]: Nach dem Maße des Schönen abgegrenzt. Guhrauer L. 1, 42; Die scharfe Ab- und Umgrenzung der Gattung. 2, 21 etc. Án- [1]: Deutschland und die a–den Länder; Die Linien des Äußersten von zwei einander entgegengesetzten Dingen scheinen nicht anzugrenzen, sondern sich in einander zu verlieren. Schubart 3, 192; Keine Tugend, welcher nicht durch irgend ein a–des Laster immer Schach geboten worden wäre. W. 9, 258 etc. Be- [2a und b]: mit Grenzen versehn und: die Grenzen von Etwas bilden, eig. und übertr., vgl. beschränken: Den Acker mit Furchen b.; Die Furchen b. den Acker; Ein kleiner Ring | begrenzt unser Leben. G. 2, 67; Wähle, was .. deinen Geist am wenigsten begrenzt. 13, 345; Ein hoher Anstand begrenzte das Ganze, ohne daß man irgend einen Zwang bemerkt hätte. 15, 84; Jedes Äußerste führt sie [die Kunst], die Alles | begrenzt und bindet, zur Natur zurück. Sch. 319a; Als die Zufriedenheit ihres Herrn alle ihre Wünsche begrenzte. 860b; Ein Auge, das die Gegenwart begrenzt. 1030b etc. Dazu: Alle Begrenzungen zu durchbrechen. G. 27, 5 etc. Ferner das Partic. und dessen Ggstz.: An dem still-begrenzten Orte. 6, 115; An einem kleinen baum- und busch-begrenzten Flusse. 27, 121; Der unbegrenzte Sinn. 13, 149; Ans Meer .. mich zu führen, .. sich meines Blicks ins Unbegrenzte .. zu erfreun. 312; Unbegrenztes Vertrauen etc., und dazu: Die Begrenztheit oder Unbegrenztheit der Welt in Zeit und Raum. Hegel Log. 289; Wenn dieser Anblick eine Unbegrenztheit böte. Laube Kön. 1, 100; Fichte 6, 455; Meißner St. 20 etc. Eīn- [2a]: in Grenzen einschließen: In engen fast überall eingegrenzten Räumen. Karmarsch 3, 127; Die Seelensubstanz ist wesentlich in die Maschine des Organismus eingegrenzt. Vogt Köhl. 93; Spind- ler St. 1, 22 etc. Um- [2]: allseitig begrenzen: In einem großen, von rohen Mauern umgrenzten Saal. G. 39, 152; Als das Meer den Blick umgrenzte. 2, 8; Man umgrenze den Menschen, wie man wolle, so schaut er doch zuletzt in seiner Zeit umher. 18, 41; Scharf umgrenzte Begriffsbestimmungen. Guhrauer L. 1, 77; In seinem eng umgrenzten Leben. Tieck N. 6, 16; Was sich selbst umgrenzet, | besitzt die Strahlen nicht, wovon die Gottheit glänzet. W. 25, 15; 12, 227 etc. Dazu: Jegliches strebt aus sich und seiner gegebenen Umgrenzung heraus. Auerbach SchV. 21; Börne 5, 14 etc. Zusámmen- [1]: Der Punkt, wo Geschichte und Sage z. G. 39, 57 etc.