Grenze
Grénze, f.; –n; Grenz-:
1) das Äußerste eines sich Erstreckenden; Das, wo es aufhört, räumlich und unräumlich, und in jenem Fall auch das sichtbare Merkzeichen der Stelle, bis wieweit Etwas sich erstreckt und wo es aufhört, vgl. Mark, Scheide, Schranke: Die G–n eines Körpers, einer Fläche, eines Gebiets, eines Landes, der Stadt; Natürliche, künstliche G–n; Der Bach bildet, ist die G. zwischen unsern Gebieten; G–n [Grenzsteine] setzen; Die G–n verrücken; Die G–n begehn, beziehn etc.; Die G–n des menschlichen Verstandes, unsrer Macht; Ein Ehrgeiz ohne G–n [grenzenlos, unendlich]; Es hat Alles seine G–n; Sich in seinen G–n halten; Die G–n des Anstandes überschreiten; Kleinigkeiten | außerhalb der G–n des Gesetzes. 4, 20; Nun sind wir schon wieder an der G. unsres Witzes, da wo euch Menschen der Sinn überschnappt. 11, 196; Meine Dankbarkeit war ohne G–n. 25, 132; Ohne sich diese G–n zu einengenden Schranken werden zu lassen. 3, 342 (vgl. 4, 1, 115); Der menschlichen Geduld sind ihre G–n gesteckt. M. 1, 36; Unzubefriedigender! Nun so wisse, daß auch die Teufel ihre G–n haben. F. 74; Themis .. setzet selbst der G. Stein. 56a; Wir müssen vor Sonnenuntergang noch über den G–n [des Landes] sein. 131b; Es ist Gnade über alle G–n. 123a; Ohne G–n ist dein Glück. 57b; Es steht .. an der allerletzten G. des Möglichen. DBl. 2, 122; Vernachlässigte Narcissen bis an die G. der Unhöflichkeit. 19, 176 etc. —
2) zuw. das innerhalb der G–n liegende Gebiet: Die G–n erweitern; Wer seines Nächsten G. engert. 5. 27, 17; Sein Gerücht erscholl bald umher in die G. Galiläa. 1, 28; Sünden, die ihr in allen euren G–n begangen habt. 15, 13; Erfüllt, was ich erfüllen sollte, | in meinen G–n und Bereich. 3, 63 etc.
Anm. Erst nhd., aus dem Slaw., z. B. russ. granitza von gran (Ecke); Granze. 884; Uff der Frontier vder Grenitz gegen Äthiopia. 47 etc. — Als Bstw. gw. Grenz-, so auch zuw.: Grenzlos. 3, 84; Sh. 3, 573, doch meist: Grenzenlos; ungw.: Grenzescheide. Morg. 1, 192.
Zsstzg. z. B.: Acker-, Feld-, Forst-, Dorf-, Stadt-, Land(es)-, Haupt-, Militär- [s. Grenzer], Nord-, Ost-, Süd-, West-G.; So genau der Friede die Rechts-G–n beider Theile bestimmt. Sch. 883h etc. Seltner (vgl. die Zsstzg. von Grenzen) z. B.: Án-: das angrenzende Land: Die A. der paradiesischen Meeresbuchten. Arndt E. 24 etc.
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