greisenhaft
Greisenheit
Greisenthum
Grēīſen~haft, a.: nach Art der Greiſe: G–e Ohn-
macht. Heine Lut. 1, 261; G–e Furcht. 298; Im Antlitz
eine G–igkeit. Verm. 1, 295; G. unmännliche Verdroſſen-
heit. Prutz Woch. 92; Indem jene g–en Alten ſelbſt von der
Entführten jünglingshaft-unbeſonnen erregt werden. Schubarth
G. 2, 223. — ~heit, f.; 0: Greiſenhaftigkeit: So
ſchien uns jenes Buch als die rechte Quinteſſenz der G., un-
ſchmackhaft, ja abgeſchmackt. G. 22, 52, vgl. Greisheit,
das Greis-ſein. Campe. — ~thum, n., –(e)s; 0: das
Greiſenalter: Trat er an die Schwelle eines langweiligen,
frivolen, verachteten G–s. Steger Biogr. 74. — Das dürre
Greisthum. V. H. 1, 122; Greisthum iſt hilflos. Sh.
3, 215 ꝛc.
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