greisenhaft
Greisenheit
Greisenthum
Grēīsen~haft, a.:
nach Art der Greise: G–e Ohnmacht. Lut. 1, 261; G–e Furcht. 298; Im Antlitz eine G–igkeit. Verm. 1, 295; G. unmännliche Verdrossenheit. Woch. 92; Indem jene g–en Alten selbst von der Entführten jünglingshaft-unbesonnen erregt werden. G. 2, 223. —
~heit, f.; 0: Greisenhaftigkeit: So schien uns jenes Buch als die rechte Quintessenz der G., unschmackhaft, ja abgeschmackt. 22, 52, vgl. Greisheit, das Greis-sein. —
~thum, n., –(e)s; 0: das Greisenalter: Trat er an die Schwelle eines langweiligen, frivolen, verachteten G–s. Biogr. 74. — Das dürre Greisthum. H. 1, 122; Greisthum ist hilflos. Sh. 3, 215 etc.
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