Greifer
Grēīfer, m., –s; uv.: 1) greifende Perſon, ſ. na-
mentl. Zſſtzg. von Greifen, z. B.: Der An-G. Burmeiſter
gB. 2, 309; Sch. 652b u. v., auch: Die An-G–in;
Beſitzergreifer. Tieck Cymb. 5, 5 ꝛc. — 2) ein greifendes
Werkzeug, z. B. der Packknechte. Rank Haus 152; G. an
Schnellpreſſen zum Feſthalten des Papiers. Karmarſch 3, 157.
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