Faksimile 0626 | Seite 618
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grasen über-grasen
Grāsen, intr. (haben):
1) Gras vom Boden wegnehmen, sei es abrupfend und fressend wie das Vieh: Sein Einspänner graste am Ranft des Weges. Gutzkow Bl. 1, 468 etc., und übertr.: Die Menschen sind nicht da, um neben einander zu g. Leisewitz J. 46 etc., sei es, das Gras mit der Sichel schneiden, nam. als Viehfutter: In laubichten Hölzern geht es wohl an, daß .. gegraset werden kann, es ist aber wohl danach zu sehen, daß . . die Gräser mit keinen Hausicheln hineinkommen. Döbel 3, 46a; auch überh.: Gras als Viehfutter besorgen: Obgleich er zu Hause blieb, grasete. Gotthelf U. 1, 283; 299. Husarenrittmeister, welcher hier auf Grasung stand. Karschin Leb. 30 etc. Übertr.: Nach Etwas g. [streben]; Auf eines Andern Wiese g., ihm ins Gehege (nam. bei seiner Frau) kommen; Sich nicht im Bart g. [auf der Nase spielen] lassen etc. —⏑2) Eine Flinten-, Kanonenkugel grast, berührt den Boden und prallt ab. 3) tr.: Das Getreide g., ver-g., schröpfen, das zu sehr ins Gras wachsende absicheln. Mundartl. auch: Das Getreide g., aus-g., gäten, vom Unkraut reinigen.
Zsstzg. z. B.: Ab-: tr. [1] eig. und übertr.: Ein Rind, das um uns her die Blumen abgraste. Kohl A. 3, 364; Eine Nomadentruppe, die von einem abgegrasten Weideplatze zu einem neuen zog. Devrient 2, 186; Hartmann Unst. 2, 272; Ihn eine glänzende Tafel voll Blasmusik a. zu lassen. IP. Katz. 2, 64; Gutzkow B. 224 u. o., s. Ent-g.
Āūf-: tr.: grasend aufzehren.
Aūs-: tr.: ab-, ent-g. und [3].
Be-: tr. und refl.:
1) mit Gras bekleiden, nam. im Partic.: Dick begraste Hügel. Brockes 9, 339; Hagedorn 1, 100; Der Dünen schwach begraster Wall. Freiligrath 1, 29; Auf zartbegraster Weide. Salis 55; Die leeren begrasten Straßen. Scherr Sch. 1, 15; Auf diesem kurzbegrasten Plan. Schlegel Sh. 3, 102; Mehr begraset als beblümet. IP. 1, XXVI; Das dicht begraste Ufer. W. 22, 295 etc., oder- refl.: Diese Stufen b. sich, werden fest. Kohl Südr. 1, 119 etc.
2) tr.: beweiden, ab-g.: Soll ich, | indeß er [der Aar] fliegt, mit euch [Lämmern] die Trift b.? Mülner 4, 214 etc.
3) refl. (s. 2): sich auf der Weide mästen, fett werden, und übertr.: sich gütlich thun, sichs wohl sein lassen (mundartl. auch: Sich er-g. Schm. 2, 118); an Vermögen und Wohlstand zunehmen, so auch im Partic.: Die römischen Bienen sollen . . sich nach Lust b. Fischart B. 150b; Die Kolonien b. sich hier zusehends. Kohl Südr. 1, 19; Waren reich worden und hatten sich begraset und fett gemästet. Luther Tischr. 183b; Ein paar eckige, begrasete Landfräulein. IP. 1, 180; Weil ich in der Heimath war schlecht begraset | und mein Weideland dünn beraset. Rückert Mak. 2, 12 etc., s. Ein-G. 4) tr.: weidm.: Die Fährte b., mit den Fingern durchs Gras behutsam danach suchen. Durch-: tr. [1]: grasend durchgehn: Das Vieh, die Nomaden d. eine Gegend. Eīn-: tr.: s. be-g. (3): in Fülle und Wohlstand setzen, bringen: Der nun gut eingegraste, vom Volk bestätigte Regierungs- erbe. Kant Buchm. 11. Ent-: tr.: das Gras vollständig und dauernd fortschaffen: Ein Platz wird entgrast, von dem Gras als etwas darauf Ungehörigem frei gemacht (vgl. dagegen: Ab-g.). Er-: s. Be-g. 3. Hêr-, Hín- etc. [1]: Da ward auf dürren abgemähten politischen Wiesen mit Wohlbehagen hin- und hergegrast. Börne 2, 132; Kühe, die an der Waldwiese hinaufgrasten. Hackländer Hdl. 2, 3. Mít- [1]: Daß auf seinem gefriedeten Rasen | ein fremdes Thier wagt mitzugrasen. Rückert Morg. 1, 169. Nāch- [1]: Nachgras schneiden; grasen, wo ein Andrer schon vorgegrast hat; Einem grasend nachfolgen etc. I.
Über-: tr. und refl., intr. (sein):
mit Gras überdecken, überwachsen, s. Be-g. 1 und Ver-g. 2: Die übergrasten Stufen zum Kirchhof. JP. II. Über-: intr.: grasend die Grenze überschreiten, in fremdes Gebiet übergreifen. Ver-:
1) tr. [3].
2) intr. (sein): mit Gras überwachsen. Vōr-: Ggstz. von nach-g. (s. d.), nam. auch: Einem Bräutigam v., vorschmausen (s. d.), die Blume vor ihm pflücken. Wég-: tr.: Kommt das Feuerpferd, um die Büschel wegzugrasen. Prutz DM. 1, 1, 570.