gräflich
Grǟflich, a.: auf einen Grafen bezüglich, dazu
gehörig ꝛc. (vgl. fürſtlich ꝛc.): G–e Würde, Geſchlechter,
Güter ꝛc.; Ich bezweifle ſeine G–keit [Graf-Sein, Graf-
thum]. — Dazu als volltönenderer Titel, nam. in der
Anrede: Hoch-g., ſ. ferner die Zſſtzg. von Graf, z. B.:
Frei-g–e Gerichtsbarkeit. Möſer Ph. 4, 202; Ein mark-g–er
Diener. Berlichingen 122; Zwei altreichsg–e Häuſer. ALewald
1, 71 ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.