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Götzen
Götzen: nur in Zſtzg. (ſ. auch Getzen): Öl-:
intr. (haben): unthätig wie ein Olgötze daſtehn: Ob
er mich futtere, daß ich daſtehe und öhlgötze. Gotthelf 5, 110;
Es wäre jetzt genug geölgötzet. G. 255 ꝛc. Ver-: tr.:
zum Götzen machen, fälſchlich vergöttern: In den Krie-
gen werden vergötzten Herrſchern Menſchenopfer gebracht. Kl.
Od. 2, 139; Anmaßung von der einen Seite, Vergötzung
von der andern. Pröhle J. 260.