Gönner
Gönnerin
Gönner, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
Person, die in wohlwollender Geneigtheit Jemandes Interesse zu fördern strebt: Seine Günner [Anhänger, Freunde] und Diener. 391b etc., jetzt gw. = Patron, Schützer, auch als Höflichkeitstitel: Geehrter Freund und G.!; G. und eigene Neigung bestimmten ihn zum Soldatenstande. 15, 244; Wenn der Begünstigte nicht schon von selbst niedrig wäre, Nichts würde dem G. diese Macht verleihen. 29, 273; Beseht die G. [des Schauspiels] in der Nähe. 11, 8; Abgenommen hat nicht die Kunst ihrer Könner, sondern die Gunst ihrer G. Mak. 2, 178. Zstzg.: Áb-: (veralt.) Miß-G. 1, 165a, vgl. Abgunst. — Míss-: Person, die Mißgunst gegen Einen hegt, Feind: Verlogene Leute stecken dahinter, M. 35, 67; Seine Feinde und M. 2, 112 etc.
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