gönnerhaft
gönnerisch
Gönnerschaft
Gönner~haft, a.:
in der Weise eines Gönners, Schutzherrn: Sie behandelte die jungen Herren fortwährend g. Soll 1, 289; Ep. 1, 199. —
~isch, a.: gönnerhaft: Mit minder g–er Anmaßung. Leb. 2, 72 etc.; In diesem wirren miß-g–en [feindseligen] Tone. Haus 39. —
~schaft, f.; –en: das Gönnersein, Gönnerthum; Gesammtheit der Gönner: Einsichtige Kunstliebe und G. setzt sich [in Republiken] an die Stelle der Direktion. 26, 253; Ist es ein Wunder, daß ihm so viele G–en den Kopf verrückten? Lit. 3, 216.
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