Faksimile 0617 | Seite 609
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gönnen
Gönnen, tr.:
1) gern sehn, daß Einer Etwas Gutes oder Böses habe, erhalte: Einem Gutes, alles Gute, Böses, Übles g. [wünschen]; Einem sein Glück g. [sich über das ihm zu Theil gewordne freuen], es ihm von Herzen g., wohl g., es ihm nicht g. [miß-g.]; Einem nicht das Leben (Gutzkow R. 2, 155), nicht die Luft, nicht das Weiße im Auge (Zelter 3, 291), nicht die Augen im Kopf g.; Ich hätte dir Das wohl zu sehen gegönnt, ich hab’ mir’s nicht allein gegönnt; Er gönnt mir die Stelle nicht [die ich habe oder um die ich mich bewerbe]; Er gönnt mir nicht, daß ich die Stelle habe, daß ich sie bekomme; Die mir g., daß ich Recht behalte. Ps. 35, 27 etc.
2) Einem Etwas aus Gunst, Geneigtheit erlauben, verstatten (ver-g.), s. 3: Gönne mir, daß ich mich an dir ergetze. Philemon 20; Denen will ich das Leben g. [lassen]. Jer. 49, 11; Gönne mir noch einige Tage, entscheide nicht! G. 15, 11; Entsagte sie der nicht gegönnten Höhe. 13, 305; Von der Tragödie, als über die uns die Zeit so ziemlich Alles daraus g. wollen [aufbewahrt, nicht entzogen]. L. 7, 425; Da nicht mir gönnte das Schicksal, | meinen erschlagenen Freund zu vertheidigen. V. Jl. 18, 98. Sterngegönnte [von den Sternen, vom Schicksal vergönnte] Stunden. G. 12, 75.
3) Einem aus Geneigtheit Etwas zukommen, zu Theil werden lassen (s. 2): Einem das Wort (schwzr. das Maul. Gotthelf Sch. 186; 237) g. Engel 12, 313; Kinkel E. 95, ihn anreden, begrüßen (um Etwas); „Gönn’ ich ihm die Ehre des Worts?“ .. Jch, der Vernünftige, grüße zuerst. Sch. 490b etc.; Wende von mir den falschen Weg und gönne mir dein Gesetz. Ps. 119, 29; So daß ich ein fortdauerndes Andenken, um welches ich hier schließlich bitten möchte, schon als dauernd gegönnt mit anmuthigen Empfindungen vorausgenießen kann. G. 33, 171; G. Sie uns die Ehre Ihres Besuchs; Kaufen Sie mir Etwas ab, gönnen Sie einem armen Kerl einige Groschen etc.
Anm. Ahd. gunnan, mhd. gunnen etc., zusammengesetzt aus der Vors. ge und ahd. unnan (s. Graff 1, 271 und Benecke 1, 31), wohlwollen, von dem viell. mit „Ahnen“ vrwdt. Stamm inne, an, unnen, dessen Präter. zum Präs. erhoben wurde, dazu: anst, ganst, gunst (Gunst, Wohlwollen) mit dem Ggstz.: abunst, urbunst von erbunnen, vgl. Verbunnen, mißgönnen. Zwingli 1, 2; Verbunst, Mißgunst. 13; Stumpf358a; 292b; Verbünstig. Zwingli 2, 207 etc. Über die veralt. Konjug. (vgl. können) s. Schm. 2, 50 und 53 und z. B.: Ich bin neidisch . ., daß ich euch keinem Andern gan (Präs.). Luther 6, 357a; Impf.: Gann. Rollenhagen Fr. 210; Jch bin ein Mann, wie ein ander Mann, | nur daß mir Gott der Ehren [„die Ehre“ 3, 106] gann. Zinkgräf 1, 58, woraus zugleich die früher übliche Fügung mit Genit. erhellt; Dieser Trunk ist mir nicht ge- gunnt (Reim: gesund). 1, 30; Gegonnt. Fischart B. 34b; Gegonnen; Du gunnst mir was Guts. Auerbach D. 4, 179 etc. S. Gönner, Gunst.
Zsstzg.: Áb-: Einem Etwas a., ihm Etwas von Dem, was man hat, gönnen. Versch. Abgönner, Abgunst. Miss- (⏑– u. ––⏑, bezügl. m. Partic. Mißgönnt ⏑– und Gemißgönnt ⏑––): Einem den Besitz eines Guts aus Feindschaft nicht gönnen, eig. Ggstz. von „wohl gönnen“: Von dem Guten, i das ich Einem mißgönne, möchte ich, daß er es nicht habe; Das was ich ihm beneide, möchte ich selbst haben; Der Philosoph kann den Neid .. von der Mißgunst unterscheiden; er kann sagen, daß jener aus Selbstsucht, dieser aus Feindschaft entspringe, daß Kato den Feinden der Republik, die er als seine eigenen ansah, ihre Ehrenämter nur gemißgönnt, Cäsar und Pompejus ihre Vortheile einander beneidet haben. Engel 7, 265; 12, 18; Der harte Fels schließt seinen Busen auf, | mißgönnt der Erde nicht die tiefverborgnen Quellen. G. 1, 129; Mutter! Mutter! spricht sie hohle Worte: so mißgönnt ihr mir die schöne Nacht! 194; 13, 172; 15, 246; 20, 166; Wann hab ich Euch Lotten mißgönnt? Kestn. 158; Was willst du dir dein Glück m.? Haller 97; Dein Staat, dein Volk, die dich verehren, | bewusst des Werths, den sie verlören, | m. dich der Ewigkeit. 168; 119; Laß mir die Täuschung . . Wirst du mir die Wollust m.? Sch. 198a; Es sei genug, daß man die Macht ihr nahm; | muß man die armen Flitter ihr m.? 406a; 264b; 754b; Sogar ihr Bild wird ihm mißgönnt. W. 12, 329; 11, 167; 25, 29 etc. Veralt.: Missbegönnen Lohenstein (s. Devrient 1, 212).
Ver-:
1) [2] 4. Mos. 20, 21; Dem so schön vergönnt ist, | den Knaben noch als Mann zu spielen. G. 13, 174; Soweit es mir die Sterne .. vergönnten. Platen 4, 293; Vergönn mir’s, daß ich fechte! Uhland 240 u. v. 2) [3] (seltner): Der immer ihm noch keinen Blick ver- gonnte. Burmann Fab. 21; Es ward ihm .. ein schöner Platz durch dich hoch in der Luft vergunnt. Opitz 1, 149; Ein schlecht Zulassen und Vergönnung und kein Gebot. Fischart B. 100b. 3) veralt. = mißgönnen. 5. Mos. 28, 54 ff.; Sie v. dem österreichischen Blute das Kaiserthum. Luther SW. 61, 337; 357; Daß uns Teutschen .. andre Völker sehr hoch v. alle Wissenschaft, Gelehrsamkeit und gern die allein vor sich behalten wollten. Weidner 4 etc.