gnaden
Gnāden, intr. (haben) und tr.:
1) Einem (Etwas), seltner: Einen g.: ihm Etwas gedeihn, ihm Gnade zu Theil werden lassen, ihm gnädig sein (von Gott): Diesen Trinker gnade Gott! 50b; Nun gnad’ uns Gott! [schütze, behüt uns]. 9, 198; Dann gnade ihnen Gott! 15, 43; Dein Prophet, den Gott gegnadet. Mak. 2, 155; Diesmal hat der Himmel dir gegnadet. W. 2, 230 etc. — Auch ohne Pers.: Genade Gott, wenn etc. 3, 124 = Gott behüte etc. —
2) (veralt.): der Gnade Gottes empfehlen, segnen, Abschied nehmen, s. 1, 359, und 1, 458; Genadet [scheidet aus] dem Leben. 403b etc. — Vgl. 2, 680.
Zsstzg.: Be-: tr.: Einem Gnaden (Gnadengaben) oder [seltner] Gnade gewähren (vgl. begnadigen und begnadelehnen): Wie reichlich wir von Gott begnadet sind. 1. Kor. 2, 12; Das ist noch lang die Freiheit nicht, | die Deutschland muß b. Freiligrath Pol. 1, 47; Sieht sich mit Wald und Feld und Trift begnadet. G. 6, 281; Der König hatte die Falschen | über die Maßen begnadet und hoch zu Ehren erhoben. H. 15, 348; R. 7, 357; Christus’ Begnadete. Kl. M. 12, 815; Daß Euch nur Saladin darum begnadet [das Leben geschenkt]. L. 2, 221; Klostergüter an sich gezogen und Hofschranzen damit begnadet. Matthesius Luth. 100a; Die er beschenkte und begnadete. Rückert Mak. 1, 170; So zu siegen, | daß er zugleich b. kann. Weichmann 1, 36; Des ordnenden und b–den Gottes. Zwingli 2, 205 etc. — Nenn’s Schönheit, Genius, Liebe, | nenn es Begnadung. Geibel J. 363. —
Ent-: tr.: Einem die Gnade entziehn. —
Un-: nur in Zsstzg. z. B.: Be-u.: in Ungnade bringen: Aus politischen Gründen beungnadet. Gutz- kow Zaubr. 1, 344; tr.: Einem Etwas ver-u., Ungnädig aufnehmen: Ew. kurfürstl. Gnaden wollt uns nicht ver-u., daß etc. Luther 1, 150b; 155a etc.
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