Glimpfen
Glimpfen (mundartl., veralt.): 1) intr. (haben):
Einem g., nachſichtig gegen ihn ſein, ihm Etwas hin-
gehn laſſen, ihm ſchmeicheln. ſ. Stalder 1, 454. —
2) tr., refl.: Einen, ſich, Etwas g., als im Recht befind-
lich darſtellen. Schm. 2, 489.
Zſſtzg.: Be-: tr. [2]: Etwas b., glimpflich be-
handeln, mit mildem Namen bezeichnen, beſchönigen:
Damit ich dieſe Sache ſo ſehr als möglich beglimpfe. Hippel
Ehe 5, 125. — Un-: tr., refl. [2]: Sich glimpfen,
Andre un-g. [als im Unrecht befindlich darſtellen]. Schm.
2, 469. — So auch: Be-u. und nam. hochd.: Ver-u.:
mit Unglimpf, Ehrenkränkung behaften, als unrecht
darſtellen ꝛc.: Daß ſie ihre böſe Sache fördern und Andre
ver-u. Pſ. 36, 3; Er verunglimpfte leidenſchaftlich Philolo-
gie ꝛc. G. 21, 37; Gerüchte, die ohne ver-u–d zu ſein, den-
noch zum Schaden meines guten Leumunds ausgebeutet wer-
den können. Heine Verm. 1, 101; Lut. 1, 40; Uns Solda-
ten mag er ſchimpfen, | den Feldherrn ſoll er uns nicht ver-u.
Sch. 325b; Verunglimpft wär’ ich bei allen | Sterblichen.
V. Od. 2, 137; Verunglimpfungen des ſorgfältigſten Dich-
ters. Ant. 2, 217 ꝛc. — Ver-: (veralt.) Ggſtz. von
verun-g., entſchuldigen ꝛc.: Wir kleinen Lichtlein und
Ämpelein müſſen den großen Herzen und Lampen ihr Lauſchen
[Lodern] zum Beſten deuten und ver-g. helfen. Mattheſius
Luth. 146.
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