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Glimpfen
Glimpfen (mundartl., veralt.):
1) intr. (haben): Einem g., nachsichtig gegen ihn sein, ihm Etwas hingehn lassen, ihm schmeicheln. s. Stalder 1, 454.
2) tr., refl.: Einen, sich, Etwas g., als im Recht befindlich darstellen. Schm. 2, 489.
Zsstzg.: Be-: tr. [2]: Etwas b., glimpflich behandeln, mit mildem Namen bezeichnen, beschönigen: Damit ich diese Sache so sehr als möglich beglimpfe. Hippel Ehe 5, 125.
Un-: tr., refl. [2]: Sich glimpfen, Andre un-g. [als im Unrecht befindlich darstellen]. Schm. 2, 469. So auch: Be-u. und nam. hochd.: Ver-u.: mit Unglimpf, Ehrenkränkung behaften, als unrecht darstellen etc.: Daß sie ihre böse Sache fördern und Andre ver-u. Ps. 36, 3; Er verunglimpfte leidenschaftlich Philologie etc. G. 21, 37; Gerüchte, die ohne ver-u–d zu sein, dennoch zum Schaden meines guten Leumunds ausgebeutet werden können. Heine Verm. 1, 101; Lut. 1, 40; Uns Soldaten mag er schimpfen, | den Feldherrn soll er uns nicht ver-u. Sch. 325b; Verunglimpft wär’ ich bei allen | Sterblichen. V. Od. 2, 137; Verunglimpfungen des sorgfältigsten Dichters. Ant. 2, 217 etc.
Ver-: (veralt.) Ggstz. von verun-g., entschuldigen etc.: Wir kleinen Lichtlein und Ämpelein müssen den großen Herzen und Lampen ihr Lauschen [Lodern] zum Besten deuten und ver-g. helfen. Matthesius Luth. 146.