Gicht
I. Gicht, f.; –en:
(veralt.) Geständnis, Bekenntnis.
Anm. Ahd., mhd. giht, vom Zeitw. gëhan (jëhan), aussagen. S. Beichte und Bejahen, Anm. Dazu: Peinliche Bekanntnus und Urgicht, s. f. 13, 434; 149; Luth. 147b; SW. 26, 68 etc., auch: Der Guckguck muß ihm selbst sein Ohrgicht ausrufen. 199b etc. Auch: Vergicht. — Ferner: Gichtiger [geständiger] Mund. Ber. 31; M. 4, 119 und s. Beben 5. — Ferner: Gich- t(ig)en: tr.: Einen zum Geständnis bringen, foltern; Be- urgichten u. ä. m., s. außer 1, 583 ff.; 1, 512 ff.auch 1, 347; 1, 508; 1, 442 und 2, 14.
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