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ergetzlich Ergetzlichkeit
Ergétzlich, a. (~keit: f.; –en): ergetzend: a) Der
immer thätige und ergötzliche junge Freund. G. 6, 439; Aus
der Noth helfen iſt ergötzlich. Rückert Mak. 1, 137; Etwas
e. erzählen; E–e Erzählung ꝛc. h) Die E–keit der Erzäh-
lung; Was mit E–keit und Anmuth war zu ſchauen. Opitz
2, 49c ꝛc. c) E–keit, auch: was zur Ergötzung dient:
Den erſchlafften Kräften durch allerlei Ergötzlichkeiten Span-
nung und Ton zurückgeben. Engel 3, 40; Jhr neue Ergötz-
lichkeiten zu verſchaffen. Heinſe A. 1, 206; Unter Jagd- und
andern Ergötzlichkeiten. Klinger F. 249; Seine Ergötzlichkei-
ten waren bloß Erholungen. W. 8, 146 ꝛc. d) nam.
früher auch = Erſatz, Lohn, Erkenntlichkeit ꝛc. (ſ.
Ergetzen 1): Über das beſprochene Lohn nicht die mindeſte
E–keit oder Liebe Einem erweiſen. Gryphius Säug. 11; Die
Beſoldung oder irgend ſonſt eine E–keit zu erlangen. Zink-
gräf 2, 64. Vgl. auch: Zu einer E–keit ſeiner Geſchäfte
und Schwachheit. Schaidenreißer Vorr. 5a ꝛc.