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ergetzlich Ergetzlichkeit
Ergétzlich, a. (~keit: f.; –en):
ergetzend:
a) Der immer thätige und ergötzliche junge Freund. G. 6, 439; Aus der Noth helfen ist ergötzlich. Rückert Mak. 1, 137; Etwas e. erzählen; E–e Erzählung etc. h) Die E–keit der Erzählung; Was mit E–keit und Anmuth war zu schauen. Opitz 2, 49c etc. c) E–keit, auch: was zur Ergötzung dient: Den erschlafften Kräften durch allerlei Ergötzlichkeiten Spannung und Ton zurückgeben. Engel 3, 40; Jhr neue Ergötzlichkeiten zu verschaffen. Heinse A. 1, 206; Unter Jagd- und andern Ergötzlichkeiten. Klinger F. 249; Seine Ergötzlichkeiten waren bloß Erholungen. W. 8, 146 etc. d) nam. früher auch = Ersatz, Lohn, Erkenntlichkeit etc. (s. Ergetzen 1): Über das besprochene Lohn nicht die mindeste E–keit oder Liebe Einem erweisen. Gryphius Säug. 11; Die Besoldung oder irgend sonst eine E–keit zu erlangen. Zinkgräf 2, 64. Vgl. auch: Zu einer E–keit seiner Geschäfte und Schwachheit. Schaidenreißer Vorr. 5a etc.