Gelden
Gélden, tr.: unüblich außer in Zſſtzg., vgl. die
von Geld, wie auch Gelten, z. B.: Beángelden,
Behándgelden ꝛc.: Angeld, Handgeld auf Etwas
zahlen, dadurch einen Handel abſchließen. — Verkóſt-
gelden-: in Penſion geben. Gotthelf 5, 137. — Ver-
úngelden-: veracciſen, verſteuern, wie auch Ungel-
der, der Einnehmer des Ungelds, Steuereinnehmer ꝛc.
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