geistisch
Gēīſtiſch, a.: 1) zu den Geiſtern gehörig: Jſt es. .|
ein Himmliſcher? ein G–er? Rückert Nal 29. — 2) geiſtig,
auf den Geiſt bezüglich: Ein körperlicher Stoß iſt noch kein
g–er Beweggrund. Lichtenberg 3, 113; Hippel Leb. 1, 99,
und ſo nam. in Zſſtzg., wo es von den entſprechenden
von „Geiſtig“ ſich durch einen tadelnden Nebenſinn
unterſcheidet, z. B.: Frēī-: verſch. von freigeiſtig,
wie Freigeiſt von „freier Geiſt“: Die Bekehrung eines
f–en Generals. G. 20, 171; 32, 156; Thümmel 7, 166.
— Klēīn-: Zu kurzſichtig, mein Ganzes auszureichen; zu
k., mein Großes zu begreifen. Sch. 102b. — Schȫn-:
Ganz in der Art eines ſch–en Klubbs. Mörike N. 214. —
Stárk-: Ein ſt–er Religionsſpötter. — Wīder- ꝛc.
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