geistisch
Gēīstisch, a.:
1) zu den Geistern gehörig: Jst es. .| ein Himmlischer? ein G–er? Nal 29. — 2) geistig, auf den Geist bezüglich: Ein körperlicher Stoß ist noch kein g–er Beweggrund. 3, 113; Leb. 1, 99, und so nam. in Zsstzg., wo es von den entsprechenden von „Geistig“ sich durch einen tadelnden Nebensinn unterscheidet, z. B.: Frēī-: versch. von freigeistig, wie Freigeist von „freier Geist“: Die Bekehrung eines f–en Generals. 20, 171; 32, 156; 7, 166. — Klēīn-: Zu kurzsichtig, mein Ganzes auszureichen; zu k., mein Großes zu begreifen. 102b. — Schȫn-: Ganz in der Art eines sch–en Klubbs. N. 214. — Stárk-: Ein st–er Religionsspötter. — Wīder- etc.
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