Faksimile 0578 | Seite 570
geistisch
Gēīstisch, a.:
1) zu den Geistern gehörig: Jst es. .| ein Himmlischer? ein G–er? Rückert Nal 29. 2) geistig, auf den Geist bezüglich: Ein körperlicher Stoß ist noch kein g–er Beweggrund. Lichtenberg 3, 113; Hippel Leb. 1, 99, und so nam. in Zsstzg., wo es von den entsprechenden von „Geistig“ sich durch einen tadelnden Nebensinn unterscheidet, z. B.: Frēī-: versch. von freigeistig, wie Freigeist von „freier Geist“: Die Bekehrung eines f–en Generals. G. 20, 171; 32, 156; Thümmel 7, 166. Klēīn-: Zu kurzsichtig, mein Ganzes auszureichen; zu k., mein Großes zu begreifen. Sch. 102b. Schȫn-: Ganz in der Art eines sch–en Klubbs. Mörike N. 214. Stárk-: Ein st–er Religionsspötter. Wīder- etc.