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Gebnis
Gêbnis, n., –ses; –se (f.; –se), unüblich außer in Zsstzg.:
Be-: das Sich-Begeben, Sich-Zutragen (fem.) und das sich Begebende (neutr.): Augenzeugen, welche das Faktum in seiner B. mitverfolgen konnten. Burmeister Gsch. 2; Ähnlichkeiten mit gegenwärtigen B–sen. 76; Folge eines zufällig eingetretenen Ereignisses, dessen B. außerhalb des ursprünglichen Planes lag. 134; [Glockenläuten] mischt sich in jegliches B. G. 12, 277; Zu dem erschütternden B. gesellte sich nun die ahnungsvolle Gegenwart. 18, 248; Das unheimliche B. dem geistlichen Gerichte anzuzeigen. Heine Verm. 1, 233; Tieck A. 1, 345 etc. Er- (neutr.): das aus Etwas sich Ergebende, Hervorgehende, das Resultat: Geht für ihn aus diesen Untersuchungen das verwundersame E. hervor. Danzel 371; Gutzkow R. 6, 43 U. V.; End-E. Burmeister Gsch. 122; Guhrauer L. 1, 80; Das Mit- E. [was mit andern Ergebnissen aus Etwas hervorgeht]. Gutzkow R. 3, 230 etc.