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Geben um-geben um-geben
Gêben, gab, gäbe; gegeben:
giebst, giebt; gieb; Gebe-: tr., refl., impers. —: tr.:
1) Einem Etwas g.:
a) zur Annahme, zum Empfang darreichen, v. körperlichen Dingen: Dem Bettler Almosen, Geld g.; Einem Geld auf ein Jahr g. [leihen]; Dem Bedienten Trinkgeld, Lohn, Briefe zur Abgabe an den Herrn g.; Einem die Hand g., zum Willkomm, als Gattin; Einem die Tochter zur Frau g.; Einem die Waare nicht g., eh er das Geld gegeben; Dem Vieh Futter g.; Dem Säugling die Brust g.; Den Gästen Champagner zum Besten (s. d.) g. etc., s. 1f.
b) auch in Bezug auf Unkörperliches, Einem Etwas zukommen, zu Theil werden lassen, ertheilen etc.: Einem Etwas an die Hand (s. d.), unter den Fuß g.; Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist; Einem seine Ehre g.; Wem Gott ein Amt giebt, Dem giebt er auch den Verstand; Warum willst du ihm den Titel nicht g. [ihn dabei nennen], den ihm der König gegeben [verliehn]?; Gefährlich war’s, die Freiheit uns zu g. | „Genommen ist die Freiheit, nicht gegeben.“ Sch. 333b; Sie haben kluges Wort mir in den Mund gegeben [gelegt]. G. 13, 57 etc. Nam. in vielen Redensarten, vgl. d, e u. die bezüglichen Obj., mit denen g. zusammen oft ein Zeitwort umschreibt, z. B.: Einem den Abschied [s. verabschieden]; die Anleitung, den Anschlag, die Anweisung zu Etwas; Antwort; Aufträge; eine Aufklärung über Etwas; den Befehl zum Vorrücken; ein Beispiel; Beschäftigung; Bescheid; Besuche; seine Einwilligung; Erlaubnis; die Freiheit; einen Freibrief; eine Frist; Gesetze; sein Ia; gute Lehren; Licht in einer Sache; Die Macht zu Etwas; ein Muster; Nachricht; einen Rath; Rechenschaft; das Recht zu Etwas; seinen Segen; seine Stimme bei einer Wahl; die Versichrung, Zusichrung, daß etc.; ein Versprechen; einen Verweis; die Vollmacht zu Etwas; ein Vorrecht; den Vorzug; sein Wort auf Etwas; gute, böse Worte; Zeit; seine Zustimmung g. u. ä. m. (s. preis- 9) Einem gute Nacht g. [sagen], wobei übertr. der Dat. auch eine zu verabschiedende Sache sein kann, vgl.: Einer Bitte, Hoffnung etc., Raum g. (s. f).
c) Einem Etwas beilegen, beimessen, zuschreiben: Einem Recht, Unrecht, alle Schuld g.; Sich ein Air, ein Ansehn, das Ansehn eines Kenners g.; Du bist 20 Jahr alt? ich hätte dir höchstens 18 gegeben [Gallicism]; Der Arzt giebt der Kranken nur noch 3 Tage zu leben [meint, daß sie nur noch so lange leben kann]; Ich hätte dem Manne seinem Ansehen nach doch auch ein längeres Leben gegeben. L. 12, 340.
d) Einem etwas nicht Vorhandnes, sondern erst dadurch Werdendes zukommen lassen: Einem Küsse g. [ihn küssen]; Einem Schläge, Prügel, Püffe, Ohrfeigen, Fußtritte etc. g. [ihn schlagen], vgl.: Einem Eins mit der Faust in die Fresse g.; Gleich runde 20 [Prügel] geb’ ich dir. Prutz Woch. 15; Dem Kind Etwas mit der Ruthe, die Ruthe g.; Dem Pferd die Sporen g. etc. Ahnlich auch: Er hat es ihm gut gegeben, von einem treffenden, schlagenden Wort, vgl. 2d u. das im Franz. vom Ballspiel hergenommene: ll la lui a donnée belle. Einem Winke, Zeichen, freundliche Blicke, einen scharfen Seitenblick g. [winken, anblicken]; Einem Gehör, Audienz g.; Einem eine gute Erziehung, Unterricht im Französischen, französische Stunden, Französisch g. etc.
e) Etwas werden, ins Dasein treten lassen, so daß es ihm zu Theil wird, es ihm erzeugen, verursachen, schaffen, liefern etc., oft mit unpersönl. Subj.: Die Kühe g. uns Milch, Das Geschäft gab uns reichen Gewinn; Einem Anlaß zum Streit; Gelegenheit zum Spott; Stoff zum Lachen; die Überzeugung seines Unrechts; ein Beispiel, einen Beweis großer Mäßigung, ein Ärgernis g. etc. (s. die Redensarten in b); so auch: Sich Mühe g.; ferner: Sich eine Blöße g. [zunächst: eine ungeschützte Stelle beim Fechten, vgl. 2e: sich bloß-g.]. Der Rhein, die Nachtviolen, | es gab mir Alles Traum. Freiligrath Garb. 121; Das gab mir den allerschlimmsten Humor. G. 20, 177; Dem Volke . ., das mir lange Weile giebt. 8, 81; Das Schauspiel, das mir die von den Winden getriebnen Nebel gaben. Knebel 3, 129; Noch gar nicht war das Heer. Erschaffen erst | musst’ es der Friedland; er em- pfing es nicht, | er gab’s dem Kaiser. Sch. 334a.
f) bei e oft ein unpersönl. Dat.: Helle Tapeten geben dem Zimmer ein freundliches Ansehn [bewirken es]; Den Buchstaben eine runde Form g. [sie rund formen]; Dem Haus eine große Tiefe g.; Das Schielen giebt dem Gesicht einen unangenehmen Ausdruck; Diese Wichse giebt dem Leder Glanz und Weiche; Um dem ganzen Einhergange die größtmögliche Offenkundigkeit und feierlichste Würde zu g. Immermann M. 2, 328; Seinen Gedanken freien Lauf g. G. 22, 210; Das giebt der zähen [Glocken-] Speise | erst einen vollen Fluß. WMüller Gd. 1, 395 etc. Ganz versch., wenn Sachen personificiert als Empfänger bez. werden, z. B. zu a: Gebt denn Harm und Grillenfang, | gebet ihn den Winden. Hölty 176 etc.
g) das Obj. durch einen Infin. mit zu ausgedrückt (s. a u. e): Einem zu essen und zu trinken [Speis’ u. Trank], zu leben [Lebensunterhalt] g.; Meines Lebens zu genießen [Lebensgenuß] | gab [gewährte] Apoll dem heitern Knaben. G. 2, 19; 3, 74; Gieb mir .., beständig Mädchen zu sein [beständige Jungferschaft]. V. Ov. 1, 39; Ob auch vielleicht Zeus | geb’ Odysseus, zu treffen und Siegesruhm zu gewinnen. Ders. etc. Zuw. auch so ein abhängiger Satz mit „daß“: Gieb mir [Gott], daß ich mit Treue | mich deinem Dienste weihe (s. h u. 2b) etc. Den Leuten von sich zu reden g. [sie dazu veranlassen]; Er gab uns anzuhören, zu verstehn, daß wir Unrecht hätten etc., vgl. die Verbindung mit einem Ew.: Einem Etwas kund g. [thun, machen], s. 2e.
h) Passiv: Es ist mir Etwas gegeben: ich habe es, nam. als Gabe (s. d. 2) von oben, als Naturanlage etc. Matth. 13, 11 ff.; 19, 11; Mark. 4, 11; Wem’s nicht gegeben ist, wird’s nicht erjagen. G. 31, 35; 3; Mir ist es nicht gegeben [möglich], .. gleißnerisch zu schreiben. L. 13, 207.
2) Etwas g., ohne persönl. Dat. Dieser bez. unmittelbare, „an“ mittelbare Empfänger, vgl.: Er gab dem Bettler Geld, Er giebt viel Geld an die Armen, das er unter sie vertheilen lässt; Er gab dem Verwalter den Zehnten, den er jährlich an den Gutsherrn zu g. hat etc. Oft aber bleibt der Empfänger unbezeichnet, theils, wo er aus dem Zusammenhang klar ist, theils aber u. nam., wo man mit Bezug auf eine ganze Klasse von Empfängern, auf Leute aus dem bezüglichen Publikum, dem Etwas zu Theil wird, spricht (vgl. 1a —h), z. B.: Wer hat [dir] die Anweisung dazu gegeben? Gieb [mir] Antwort; Sie recket die Hand aus, der Gabe zu nahn, | Almosen will er nicht g. G. 1, 141; Er giebt reichlich Almosen [an die Armen]; Die höchsten Preise für eine Waare g. [den Verkäufern]; Gute Waare fürs Geld g. [den Käufern]; Er wird es schon billiger (näher) g. [von seinen Forderungen nachlassen] müssen; Hohe Zinsen g. [den Gläubigern]; Großen Lohn g. [den Arbeitern]; Unterricht, Privatstunden g. [an Schüler]; Der Wirth giebt gutes Essen, einen ausgezeichneten Wein bei Tisch [den Gästen]; Wir schmausen, wie’s der Kessel [uns] giebt [1e]; Einen Schmaus, Ball, ein Fest g. [den Theilnehmern überhaupt; werden Einzelne genannt, so sind Dies die Hauptpersonen, denen zu Ehren das Fest etc. veranstaltet wird: Er gab dem Freunde einen Abschiedsschmaus etc.]; Ein Stück im Theater g. [den Zuschauern darstellen]: „Was wird heute gegeben?“ Die Räuber; ein Gast giebt die Rolle des Franz Moor, den Franz Moor; Gebt ihr ein Stück, so gebt es gleich in Stücken. G. 11, 7 etc. Verordnungen g. [erlassen, für die Betheiligten, s. e]. Karten g. [sie nach den Regeln des Spiels unter die Spieler vertheilen, s. 3b]. Was die Geschichte reicht, das Leben giebt [dem Beobachter etc.], | sein Busen nimmt es gleich und willig auf. 13, 99; Kam Thoas dir, als einer Gottgegeb’nen [ihm von Gott gegebnen] | mit Ehrfurcht zu begegnen. 7; Schon bin ich hingegeben | dieser gottgegebnen Frauen. 11, 192 (vgl. Gottesgabe); Noch mehr gab eine junge Dame von fich zu reden [den Leuten]. König Jer. 2, 119; Ich habe jetzt einige Besuche zu g. [machen]. Sch. 654b; 197b; Der Anblick, den diese Stadt jetzt gab [darbot, den Schauenden]. 843b; Er gab rechts und links Ohrfeigen u. ä. m. Besonders aber zu erwähnen bleibt noch:
a) (s. 1e) Etwas hervortreten, hervorgehn, sich aus dem Vorhandnen entwickeln lassen etc.; es zuTage fördern, liefern, wobei das Passiv ugw. —: Nischen mit Muscheln .. ausgeziert, gaben aus Tritonenmäulern reichliches Wasser in marmornen Becken. G. 20, 61; Ich will die Jungen zusammenpeitschen, sie sollen Öl g. Rabener 3, 41; Die Kühe g. dies Jahr viel Milch, die Bäume viel Obst, die Felder einen reichen Ertrag; Wie viel die Garbe giebt. Günther 404; Die Fundgrube giebt reiche Ausbeute; Dieser Spaß giebt Stoff zum Lachen; Alsdann gab ein Wort das andre; das letzte gab gewöhnlich blaue Flecke. Hebel 3, 287; Zwei aneinander geriebene Hölzer g. Feuer [vgl. d]; Diese Bäume g. gute Bretter; Dieser Wein giebt einen guten Essig; Die Reste des Mittagsmahls g. noch ein Abendbrot; Rauhe Füllen g. [liefern, werden, daraus gehn hervor] glatte Pferde; Die raufigen Bursche g. die besten Männer. vHorn rhD. 2, 261; So giebt sie eine Bäurin, die etc. Gotthelf G. 239; Sprach, er gebe einen bessern Reuter als Bischof. Hammer RH. 227 etc.; seltner wegen nahe liegender Mißdeutung mit Dat.: Du willst mir eine Freundin g. [sein]. Miller Siegw. 412, und irrthümlich mit Nom. statt des Obj. (wie bei ,,werden“ etc.): Das giebt einmal ein rechter Bauer. Gotthelf G. 58. Ferner: Das giebt [ergiebt, zeigt] schon der Augenschein, die gesunde Vernunft [daraus geht’s hervor]; So wenig es ihr Ansehn g. [zeigen] mag. G. 6, 346 etc.
b) von Gott etc.: Etwas werden, geschehn, eintreten lassen (s. 1e, gu. h): Wenn sie alle Tage, die Gott giebt [werden lässt], 1000 Gulden .. abbezahlen wollte. Hebel 3, 372; Der Himmel gab [fügte] es, daß mein Feind in meine Hand fiel etc. Nam. oft als Wunsch im Jmper.: „Er wird glücklich werden“. Gott (der Himmel) geb’s; Gebe Gott, daß es nicht schlimmer wird! Daran schließt sich das mundartl.: Geb wer; geb wie etc. = wer, wie auch immer, z. B.: Daß es ihr am nützlichsten sei, Gott geb, wo die Andern ihr Brot erbetteln. Fischart B. 51b; Für so Was sind die Leute gescheit genug, geb wie dumm sie sonst seien. Gotthelf Sch. 154; 259; G. 152; 180; Es macht sich am Ende Alles in der Welt, gäb wie [auf eine oder die andre Weise]. 36; Gäb was [was auch immer] sie probiert hätte. 13 etc. Auch: Und. gäb [ob] ich dich wolle, ist auch noch die Frage. 374; Zu schnappeln, gäb man verstehe es oder nicht. Sch. 47; 52 etc.; Gäb [ehe] ein Jahr um wäre. 113; 104; 246 etc., s. Stalder 1, 433; Schm. 2, 83 etc.
c) das Partic. Gegeben = (der Wirklichkeit oder der Annahme nach) vorhanden, vorliegend: Man muß die gegebnen Verhältnisse berücksichtigen; In dem gegebnen Fall; Einen gegebnen Winkel zu halbieren; Die Algebra lehrt aus gegebnen Größen die unbekannten finden; Gegeben ist ein Achteck: es in ein Quadrat zu verwandeln etc., vgl. e.
d) in Küchen, Brauereien etc.: Etwas in ein Behältnis hineinthun, gießen, nam. in das frühere zurück; Zuthaten an Etwas heranthun: Man lässt die klare Würze in . . . den Unterstock ablaufen. Sollte sie trübe fließen, so giebt man sie wieder zurück. Karmarsch 1, 211 etc.; Noch etwas Salz, Gewürz an die Brühe g. etc. Übertr.: Seinen Senf (s. d.) dazu g.; Hörten diesen Schnack mit an und gaben ihr Wort auch mit dazu. Musäus M. 5, 101 etc.
e) Etwas in einer Sprache, mit Worten ausdrücken, darstellen: Ich gebe nur den ungefähren Sinn seiner Rede; Wie giebt man diesen Satz am besten im Französischen?; Gebt den Sinn recht kurz und bündig; Der Viel gelernt und es zu g. versteht. Mügge Vogt 1, 115, vgl. m, wieder-g. und 1d. Hieran (doch s. c) schließt sich: Gegeben, bei Schriftstücken, entsprechend dem lat. Datum (wofür oberd. auch ,,die Gabe“) zur Angabe des Orts und der Zeit der Ausfertigung, meist nur noch im Kanzleistil bei gegebnen Verordnungen, Erlassen etc.
f) ineinigen umschreibenden Redensarten (vgl. b) mit Obj.: Acht, Achtung g. auf Etwas [achten]. Fersengeld (s. d.), die Flucht, Reißaus g. [fliehn]. Feuer g. [das Gewehr abfeuern, aus der Zeit, wo dies mit herangebrachten Lunten geschah, versch. a]. Bello gab keine Ruhe [wurde nicht ruhig, kuschte nicht], das Thier schien außer sich. Gutzkow R. 4, 429. Der Morgen kam, er gab so trüben Schein [schien trübe]. Chamisso 4, 41; Das gab so wunderklaren Schein, | alswie die liebe Sonne. Uhland 398. Lachend gab ich meinen Willen | dazu [darein, willigte ein]. Nicolai 2, 27; W. 11, 171; Ohne Jemanden in seinem eigenen Urtheile . . Maß g. [bestimmen] zu wollen. W. 32, 411. Gw. nur im Infin. und nam. im Partic.: Mein Rath hierbei wäre sonder alles unziemende Maß-g. Rabner 3, 21; Ein maßg–des Urtheil; Das kann für dich nicht maß-g–d sein, vgl. Maß-Gabe, -geblich etc.
g) in Verbindung mit Ew.: Einen, Etwas, sich bloß [eine Blöße 1e] g. Den Gefangnen los, frei g. [lassen]; Einen Nachmittag in der Schule [den Schülern] frei g. Der Nagel gab [ließ] los; Ich wußte wohl, daß du weich g. [nicht Stand halten] würdest. Scherr Nem. 1, 97; Ich wette | hier meinen Kopf an ihr Philosophem, | sie giebt es näher [giebt nach, weicht etc.]. West Diana 1, 1. Ein Spiel [dem Gegner] gewonnen, es verloren g. [es dafür erklären]; Das helle Rad der Sonnen, | wie klar es immer ist, giebt williglich gewonnen. Opitz 1, 14; Verloren gab ich Alles. Sch. 582b; Sich überwunden, gefangen g.; Die Mutter gaben wir verloren [gaben wir auf], so elend wie sie damals lag. G. 11, 135. Hört nur, was die Minute mir | die Jüdin .. für ganz gewiß gegeben [erzählt]. W. 20, 278 (s. k). Mit abhängigen Präpos.:
h) Etwas ans Licht, an den Tag g. [erscheinen lassen] etc.; Gewürz an die Sauce g. (s. d); Sein Leben an Etwas g. [an die Erreichung desselben setzen, es darum hingeben]; Um Neues zu gewinnen, muß er Altes daran g. [aufgeben, fahren lassen]. FHJacobi 5, 132; Da sei ihm das Ding so bunt geworden, daß er es daran g. müssen. Möser Ph. 3, 237; Ich will mein bischen .. Geld in Gottes Namen dran g. [hin-g.]. Spindler Stadt 1, 27; Gervinus Sh. 1, 285 etc.
i) Briefe auf die Post g. [legen] etc. Etwas auf (zur) Probe g. Etwas drauf g. [s. Draufgeld]. Hebel 3, 129; Etwas, Viel, Wenig, Nichts auf Etwas g.: Werth darauf legen, es hoch oder niedrig achten, taxieren (vielleicht hergenommen von dem G. und Leihen auf Pfänder, deren Werth dabei veranschlagt wird, oder vom Kartenspiel etc., vgl.: Viel, große Stücke auf Einen halten): Er giebt Nichts, keinen Pfifferling auf meinen Rath; Sie giebt sehr Viel auf anständige Behandlung; Diese Wellen g. nicht auf seine Stimme [achten sie nicht]. Sch. 540a. k) Für Etwas viel, wenig Geld g., eig. u. übertr. (vgl. g): Für das Leben der königlichen Familie gebe ich keinen Groschen. Forster B. 2, 170; Die Ärzte „gaben nicht mehr Viel“ für sie [hatten sie fast aufgegeben]. Gutzkow Schr. 3, 213; Dafür gebe ich keinen Dreier, keinen Heller, kein ausgeblasenes Ei, nicht ein Haar aus dem Schwanz einer todten Kuh, keinen Pfifferling etc. Ähnlich: Nicht einen Heller (Luther 6, 232a), nicht eine gelbe Ostersuppe (Fischart B. 46b) um Etwas g. Genauer in Bezug auf etwas dadurch zu Erlangendes: Den Finger meiner rechten Hand wollt’ ich drum geben, dürft’ ich sagen, er ist ein Lügner. Sch. 103b etc. Ferner (s. e): Er giebt [erklärt] sein Lustspiel für Nichts als was es ist, für eine Blüette, für einen Lückenbüßer etc. (s. 3c).
1) Ein Kind bei Einem in Pension, in die Kost, in die Lehre g., hin-g. [thun, hinschicken etc.]; Sonst gab (s. d) sie nur wenige Worte ins Gespräch. G. 20, 203. m) Die Mutter wollte ihr Kind nicht von sich g. [weg-, fort-g., sich durch Entfernung desselben von ihm trennen]; nam. auch: etwas Innres hervortreten lassen (körperlich und geistig), z. B.: Gehorsam giebt das aufgethane Roß | die Krieger von sich, die sein Leib verschloß. Sch. 31b. Die Speisen wieder von sich g. [sich erbrechend]; Die .. an der Seekrankheit litt und bis aufs Blut von sich gab. Heinse A. 1, 158. Drehte an seinem Leierkasten, worauf dieser widerwärtige Töne von sich gab. Immermann M. 4, 12; Er giebt keinen Laut, kein Lebenszeichen von sich; Er kann seine Meinung nicht recht von sich g. [äußern, s. e] etc. u) Er will zu der Sammlung für die Abgebrannten 10 Thaler g., zu-g. [beisteuern] etc., vgl. d. 3) ohne Dativ und ohne Obj.:
a) Er giebt gern [ist freigebig, theilt gern Andern von dem Seinigen mit]; Nicht gern g. [schenken, nach dem Volksscherz: Nicht aus Schenkendorf, aus Gebenhausen sein etc.]; G. ist seliger als Nehmen etc.
b) im Kartensp.: „Wer giebt?“ Sie g. [Karten], vgl. 2. 4) refl.: dem Trans. entsprechend, vgl.:
a) Etwas, sich zum Besten g.: Sie geben sich vor so viel werthen Gästen | wohl ganz wie sonst aufs heiterste zum Besten. G. 6, 367. Einen, sich bloß, preis g. Einen, sich in Jemandes Hände, Macht, Gewalt g. (liefern, vgl. be-g.): Wer sich gerne in Gefahr begiebt, der verdirbt drinnen. Sir. 3, 27; Einen Mann zu wählen, der sich vielleicht in die Hände eines Advokaten g. muß. Auerbach Gv. 360 etc. Seine Person, sein Herz, sich Einem zu eigen g., hin-g., er-g.; Die Laube, | wosich für’s Leben, | tief in Gedanken, | Liebende g. G. 11, 60; Ich trieb den Jüngling an, er gab sich ganz (s. b); | wie schön, wie warm ergab er ganz sich mir! 13, 159; Mädchen und Burgen | müssen sich g. 11, 39; Meine Hand giebt sich nicht so [wird nicht so leicht ver-g.]. Klinger Th. 2, 62 etc.
b) sich als Etwas zeigen, darstellen etc., vgl.: Die Schauspielerin gab hier keine Orsina, sondern sich; Man nimmt in der Welt Jeden, wofür er sich giebt; aber er muß sich auch für Etwas g.; man erträgt die Unbequemen lieber, als man die Unbedeutenden duldet. G. 15, 195; 9, 53; Siegbert that Nichts als: ergab sich selbst. Gutzkow R. 5, 260; Pauline gab sich ganz auf die großen Gefühle ihrer jungen Freundin gestimmt. 6, 5; Börne gab sich nicht, er wollte genommen sein. B. XIII; Sie gab sich wieder gesprächig wie früher. König Kl. 2, 332 etc. (s. c. d, e).
c) erklären, daß man Etwas sei etc.: Sich gefangen, sich überwunden g. (s. a und g); Ich kann mich damit, darüber nicht zufrieden g. Er giebt sich für nichts Andres als was er ist; Dieser fragt nach meinem Namen, | ich gebe michfür einen Elenden, | der seine Eltern nährt mit Lastentragen. Sch. 583a; Der sich just für keinen Heiligen gab. W. 15, 33 (s. 2k und aus-g.).
d) Sich zu erkennen, sich kund g.: sich so zeigen, daß es zu erkennen ist: Joseph gab sich seinen Brüdern zu erkennen; Erstaunen gab sich in Aller Mienen kund etc.
e) Daß hier Etwas fehlt, giebt [ergiebt, zeigt] sich aus dem Zusammenhang etc.
f) Sich an Etwas g. [be-g.], sich daran machen, daran gehn: Jetzt giebt er sich ans Suchen [fängt er an zu suchen]. Immermann M. 4, 93; Ich selber, des vielen Umherlaufens müde, gab mich endlich ans Fliegen. Heine B. 130; Den fünften Nachmittag gab er sich an den Bräutigam [fing er an, Diesen zu porträtieren]. Heinse A. 1, 104 etc. Ahnlich: Ich gab mich [ließ mich ein] mit ihnen ins Gespräch. Stahr Par. 2, 65.
g) Sich g., ähnlich wie: sich gefangen, überwunden g., vgl. sich er-g., nach-g.: Hans hält . . um Liebkosungen an, | wird aber . . abgewiesen .. Hans spricht: . . Du hast recht wohl gethan, daß du dich nicht gegeben. Ramler F. 1, 39; Gieb dich! G. 8, 55; Wollte Gott, ihr hättet euch eher drein gegeben. 9, 62 etc. Dazu auch von Sachen: Das Tuch giebt sich [dehnt sich], wenn man es reckt; Dann drückt man die Keulen des Puters auf beiden Seiten nieder, so daß die Brust sich in die Höhe giebt [sich schiebt]. Scheibler Kochb. 1 etc., nam. aber, wie der Überwundne sich zurückzieht, weicht: Der Schmerz hat sich gegeben [nachgelassen]; Der Koller giebt sich mit den Jahren. Sch. 98b.
h) unpers. (s. 5): Es giebt sich nicht gut [Man kann nicht gut g.], wenn man Nichts hat, vgl. Sich. Kraut und Rüben durcheinander, wie es sich giebt [vorkommt] in einer Haushaltung. Gotthelf U. 2, 55; Es gab [veralt. statt begab] sich auf ein ander Zeit. Theuerdank 55. 5) impers., vgl. 2a und b und Herrig 18, 127: Es [d. h. eine unbekannte oder unbestimmte, nur in ihrer Wirkungerkennbare Kraft] giebt Etwas, = diese Kraft erzeugt, bewirkt Etwas, lässt es ins Dasein treten, entstehn, vorhanden sein, also wenn man nur auf die Wirkung Rücksicht nimmt —: es entsteht Etwas, ist Etwas vorhanden, findet sich, wird Einem zu Theil, stößt Einem zu etc., z. B.: Es giebt [Wir bekommen] heute noch Schnee; Es giebt bei diesem Wirthe gutes Essen; Gestern zu Mittag gab’s Kohl und heute giebt’s wieder welchen; Sei artig, sonst giebt’s Schläge, sonst giebt’s Etwas; Es giebt Streit und Lärm; Das gäbe Geschichten! G. 1, 164; Da Herr, da gab es rechte Beute! Pfeffel; Karmina gab’s die schwere Meng’ um den Hund . . Drauf gab’s ein Fressen, das währte bis an den lichten Morgen. Sch. 107b. Es giebt [es finden sich, sind vorhanden] solche Menschen; Es giebt eine Vergeltung im Leben: Da giebt’s Etwas zu lachen, zu verdienen etc.; Was giebt’s Neues?; Es muß auch solche Käuze g. G. 11, 152; Es giebt im Menschenleben Augenblicke, | wo er dem Weltgeist näher ist als sonst. Sch. 369a etc.; Es giebt nichts Lächerlicheres als ein verliebter Mann [ist]. Börne 2, 278; Es giebt kein so hartherziges Geschöpf wie ein Krämer [ist]. Heine Lut. 2, 48 etc., zumeist aber auch im vergleichenden Satz mit Accus.: Es giebt nichts Dümmres als ihn etc. Aus dem Stück Leinwand giebt es [lassen sich machen, erhält man] 12 Hemden; Meint er, aus einem Meitschi, das dumm thue, gebe es [vgl. werde] eine Frau, die gescheit thue. Gott- helf G. 46; Aus der Sache giebt es [wird] Nichts. 233 etc. Mundartl.: Ich dachte schon lange daran, zu dir zu kommen, aber es gab’s [es ging, machte sich] nur nicht. Sch. 173, oder mit pers. Dat.: Daß, es mag ihm g. [zustoßen], was es will, es dort immer ein Heim findet. G. 292; Daß es Einem Wunder gäbe [Verwundrung erregte], wenn sie sich nicht auch zu unsern Zeiten repetierten. G. Z. 1, 441. s. ferner 4h.
Anm. Goth. giban, ahd. gëban, mhd. gëben. Es findet sich die minder empfehlenswerthe Schreibweise und Aussprache: Du gibst, er gibt, gib! s. Sanders Orth. 47. Über die heute unüblichen Dehnungen: Giebe st etc. ebd. 69, z. B.: Keinen „Gott mit Euch!“ er ihnen giebet. Talvj 2, 246; Wann es sich ergiebet. Haller 213; Ergiebe dich [spätre Lesart: Ergieb dich nur] in dein Geschicke. 97. Mundartl. Nbnf.: „Wo der Hochteutsche spricht: ich gebe .., sagt der Frank: ich gieb.“ Spate 2, 175; Luther 1, 154a; Darum gib ich einen bessern Soldaten. Zinkgräf 2, 66; Giebt [Imperat. = gebt] sie dem Teufel! 1, 272, und so auch in Zsstzg.: Ich begib mich für einen großen Sünder. ~ Zwingli 2, 1, 2 etc. Umgekehrt im Jmperat.: Gebe dich. G. 8, 156; So geb mir deine Hand drauf. FMüller F. 142; Ergebe dich dem Teufel. Börne 2, 452; Brentano Fr. 1, 230; 233 etc. Er hat sie nicht darum [ge]geben. Hebel 3, 66 etc. Ferner: Sein Frucht er geit [giebt] zu rechter Zeit. Waldis Ps. 1, 2 u. o. Konjunkt. Impf.: Gäbte. Gotthelf G. 299; 326; 362 u. ä. m. S. auch Geber und Gebung, Gabe, Gift etc.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) tr.:
a) Etwas durch Vonsich-Geben einem Andern zukommen lassen, versch.: fort-, weg-g., mit hauptsächlicher Rücksicht auf das Nicht-mehr-vorhanden- und -im-Besitz-Sein, und überg., mit der auf den das Gegebne übernehmenden Empfänger: Ich übergab ihm das Geld, daß er es an dich a. sollte, aber er hat es unterwegs zur Hälfte an Bettler weggegeben; Der Vater giebt das Regiment, den Hof (s. 2a) ab, indem er sie dem Sohn übergiebt; Der Großhändler übergiebt dem Fuhrmann die Waaren, die er dem Kleinhändler abgiebt [von seinem großen Vorrath ablässt] und die dieser dann an seine Kunden fortgiebt [verkauft], und so oft a. in Bezug auf das Ganze, wovon Etwas genommen, und an Jemand, nam. als Diesem zukommend, gegeben wird: Einem ein Stück Kuchen a.; Er muß von seinem Einkommen zwei Procent Vermögenssteuer a.; Das Geschäft brächte einen hübschen Gewinn, wenn man nicht so Viel a. müßte; Die Waare giebt viel ab (s. Abgabe 1).
b) Ein Urtheil a., von sich geben, fällen; Den Leibschneider, der seine Meinung a. mußte, wie ein solcher Rock .. gefertigt werden könnte. G. 16, 202.
c) Einem Eins, Etwas a. [1d], ihm Eins versetzen, thätlich oder gewöhnlicher mit schlagenden Worten: Sie haben’s euch aber auch brav abgegeben, ich dachte zuletzt, es würde Schläge setzen. 10, 193; 127; 16, 191; 22, 209; W. HB. 2, 192.
d) [2a] Etwas vorstellen; dazu verwendet werden, dazu dienen können: Riebenzahl giebet einen Bettler ab [spielt ihn, erscheint als solcher], s. DMuseum 1, 2, 276; Ihr gäbt einen prächtigen Wirth ab. Benedir 10, 18; Den Narren im Spiele a. Chamisso 4, 297; Daß er sich .. ihren Vorredner abzugeben entschloß. Danzel 337; Mußte sich zuletzt entschließen, den Begleiter abzugeben. G. 18, 162; Ihr hättet einen tüchtigen Schmied abgegeben, Hofschulze. Immermann 1, 255; Weil er keinen stummen, gleichgültigen Zuschauer a. wollte. Tieck N. 4, 17; [Das] giebt eine neue Bekräftigung dieser Bemerkung ab. W. 4, 20; 7, 44; Stelle dir vor, was für ein Modell zu einer Bildsäule des Erstaunens ich abgegeben. 5, 22 etc. Früher nicht selten geradezu = sein, z. B.: Männern, die ansehnliche geistliche Ämter bekleiden und Seelsorger in christlichen Gemeinden a. Weichmann 1, XXVI. 2) mit ausgelaßnem Obj.:
a) Ließ sich endlich der Vater bewegen, an Christoph abzugeben [den Hof, als Austrägler, Altsitzer]. Auerbach D. 4, 5; 159; 166. So auch: über-g. Schm. 2, 12; Ein übergebner Mann, Austrägler; und mundartl.: Ich kann vongeben, wann ich will und wann ich es sag, musst du den Hof übernehmen. Hausblätter (56) 1, 340; 333 etc.
b) Das Pferd hat abgegeben [die Zähne] = geschoben, die Fohlenzähne verloren.
c) [3b] im Kartenspiel: Wer angegeben [zuerst Karten gegeben], muß wieder a. [zuletzt geben].
d) weidm.: Die Hunde geben ab, lassen ab von der Verfolgung. 3) impers. [5]: Es giebt Etwas, z. B. Schläge, Regen, Unwetter, Gewinn etc. ab = es setzt Etwas etc.; Das wird ein Viktoria a., Kerl, wenn sie wieder ins Trockne kommen. Sch. 107a etc. 4) refl.:
a) Sich mit Etwas a., sich damit nebenher nicht als dem eigentlichen Beruf beschäftigen, befassen: Er ist Tischler, giebt sich aber auch mit Papparbeiten ab; Hab mich nie mit Kleinigkeiten abgegeben. Sch. 140a; Ich werde mich nicht damit a., jede dumme Frage zu beantworten. Ungw. mit Infin. und zu ohne vorhergehendes „damit“. G. 14, 99; 8, 61, vgl. Gefallen 2c.
b) Sich mit Einem a., Verkehr und Umgang pflegen, den man nicht haben sollte: Sich mit Straßenjungen, mit gemeinen Dirnen a. etc. Án-:
1) tr.:
a) machen, daß man Etwas anhat: Darum habe ich ihm schmutzige .. Kleider angegeben. Merck’s Br. 1, 378.
b) Etwas auf Abschlag, als Angabe, Angeld, Anzahlung geben.
c) bei einem Kauf: Waaren a., sie als Anzurechnendes, von dem Werth des Gekauften Ab- gehndes dem Kaufmann geben: Neue silberne Leuchter kaufen, aber die alten dabei a.
d) eine Angabe (s. d. 1) machen; Personen, die über Etwas Auskunft erwarten oder fordern dürfen, diese als das von ihnen Anzunehmende durch eine Erklärung geben: Man muß hier a., ob man steuerbare Sachen hat; Den Inhalt einer zu versteurenden Kiste falsch a.; Der Baron .. gab zur Ursache an, daß . . Alles in großer Bewegung sei. G. 16, 183; Die Menschen sind nicht so kurz zu nehmen, wie wir in einem policeilichen Signalement angegeben werden. Gutzkow R. 6, 212; Die Art seines Todes wird verschiedentlich angegeben. L. 6, 285; 284 u. o. Unangegeben [unangemeldet]. Schweinichen 1, 81 etc. Ungw. mit Infin. und zu: Seb gab an, bald wieder zu schreiben [schrieb, daß er bald wieder schreiben wollte]. Auerbach D. 4, 244, s. f. Mundartl.: Einem Etwas a., einreden, weiß machen. Pestalozzi 4, 56.
e) Einen a., ihn als Thäter einer straffälligen Handlung bei der Behörde zur Bestrafung anzeigen, denuncieren, meist mit dem gehässigen Nebenbegriff des Heimlichen und der Absicht zu schaden (vgl. dagegen: Einen anzeigen, anklagen). 2. Sam. 19, 27 etc., welcher Nebenbegriff beim refl. verschwindet: Der Mörder gab sich selbst an.
f) den Entwurf zu Etwas machen; die Art und Weise, wie Etwas ins Werk zu setzen ist etc., anordnen: Er wußte, was dazu gehörte, mit vielem Geschmacke anzugeben. G. 16, 203; Warum, wozu das ungeheure Roß? | Wer gab es an? Sch. 30a; Als ein welscher Baumeister angab [rieth], etliche Mauern abzubrechen. Zinkgräf 1, 209 (s. d) etc. Daher (Mus.): Den Ton (s. h), den Takt a., damit sich die Andern danach richten, übertr.: Er giebt den Ton in der Gesellschaft an, nach ihm richtet sich Alles; Neugebildete Wörter, die man erst als Ketzer in Bann und Acht that, späterhin für anrüchig hielt, allmählich in gute Gesellschaft zog, wo sie jetzt ton-a–d walten. Jahn V. 375.
g) viell. zu f gehörig, doch s. h: Späße, dummes Zeug, tolle Streiche, Unarten a. [treiben], so auch: Viel a., etwa: der Meister und Führer bei Späßen etc. sein: Es ist zum Todtlachen, was für Späße der Till angiebt. Immermann M. 1, 59; Schm. 2, 11.
h) Etwas ans Licht, hervortreten lassen: Ein junges Weibchen .. giebt einen klugen Einfall an. B. 26a; Ihr hättet nicht sagen sollen, daß ich Trumpf verleugnet . ., so ich doch Farbe angegeben habe. Hebel 3, 330; Einen Ton auf dem Klavier a. [anschlagen, ertönen lassen]; In so kurzer Zeit giebt man vielerlei Themata an und führt keins aus. G. Sch. 1, 227 etc.
i) [2h] veralt. = dran-, auf-g. k) veralt., mund- artl.: in die Feder diktieren. Fischart Garg. 211b; Stalder 1, 434.
2) mit zu ergänzendem Obj.:
a) s. ab-g. 2c. Die Feder will nicht a. [die Tinte ans Papier g., einen Strich geben]; Einige Hämmer im Klavier wollen nicht a. [einen Ton]; Wehe mir, wenn die Saiten dieses Instruments falsch a. Sch. 752b.
b) so nam. der subst. Infin., z. B. zu 1d: Montan hatte mit dem größten Anschein von Ehrlichkeit angegeben, jene Person sei in die weite Ferne gezogen ... So war denn doch für Montan’s A. ein Zeugnis zurückgeblieben. G. 19, 176, nam. aber zu 1f: Auf sein A. L. 7, 328; Sch. 843a etc.; veralt.: Aus des Ptolemäus A. 2. Macc. 6, 8. S. Angabe.
3) refl.:
a) (s. 1e) sich melden, anzeigen: Sich für (als) Jemand, für Etwas a. [aus-g.]; Weil sie sich fälschlich als Geliebte Jupiters angegeben. G. 33, 44; W. 6, 245; Zwingt Diesen, daß er sich für ihren Vater a. muß. HorBr. 1, 57.
b) Sich zu Etwas a., erbieten; [So] giebt mein Mund sich an zum Gärtner, daß er dieser Blumen pflege. Logau 3, 6, 14; Veit giebt sich an zu dienen. 3, 6, 88; [Er] giebt aus frommer Reu sich zum Husaren an [wird Husar]. L. 1, 25; Zinkgräf 2, 14 etc. tr.: Einem Etwas a., es ihm anheimstellen, die Verfügung darüber seinem Ermessen oder Belieben überlassen: Anheimgegeben deiner Willkür. G. 13, 303; Den Entschluß dem Loose a. 15, 11; Der dem eigenen friedlichen Willen Anheimgegebene. 19, 411; Ihre nunmehr der Gewalt des Mannes anheimgegebne Tochter. Waldau N. 3, 215 etc. S. Heim-g. tr.:
Anhēīm-: Āūf-:
1) im Hohofen: Das A. der Gicht (s. d.). Mitscherlich 2, 2, 67; 213 = sie in den Ofen schütten, vgl. auf-laufen, -tragen.
2) Einen Brief a., auf die Post geben.
3) Das Essen ist aufgegeben, auf den Tisch (aufgetragen) oder auf die Teller (aufgefüllt).
4) beim Schlagball: Den Ball a., aufschenken, ihn in die Höhe werfen, um ihn mit dem Stock emporschleudern zu lassen. Hierzu gehört vielleicht auch die häufige übertr. Bed.: Etwas a., es auffliegen, es fahren lassen: Ein Amt, eine Stelle, einen Posten, die Hoffnung, das Spiel, den Streit, das Streiten, seine Ansprüche a. etc.; Noch gebe ich nicht auf, die Mitte .. herzustellen. G. 33, 38 etc.; Den Geist, die Scele a., sterben; Die Ärzte haben den Kranken aufgegeben, seinen Zustand für rettungslos erklärt; Sich auf dem von Allen schon aufgegebnen [für verloren gehaltnen] Posten behaupten; Ich lag im Schiff, mit Stricken festgebunden, | wehrlos, ein aufgegebner Mann. Sch. 540b etc. Veralt.: Sich [die belagerte Stadt] a. Weidner 68, und mit persönl. Dat. = über-g.: Die Stadt dem Holoferni (Judith 7, 17), dem Andern eine Lehre (Luther 1, 296b), Gott den Geist (Ayrer 351a) a. etc., vgl. 5.
5) Einem Etwas a., zur Auflösung geben, vorlegen, z. B.: ein Räthsel, Etwas zu rathen, eine Frage, ein Problem a., dann allgem.: Einem eine auszuführende Arbeit geben, etwas zu Leistendes auftragen: Den Schülern Aufsätze, ein bestimmtes Pensum a.; Ihnen a., sich zu präpärieren; Es wurde ihr aufgegeben, die Erbsen auszulesen etc. Auch: Sich Etwas a., sich eine Aufgabe stellen. G. 33, 166 etc., und mit zu ergänzendem Dat., wobei man sich vor Verwechslung mit 4 hüte: Eine Arbeit a.; Die aufgegebne Arbeit. Ubertr.: Einem (auch Nicht-Personen) Etwas zu rathen a., auch: Ihm Etwas auf zu rathen geben, ihm Etwas zu schaffen machen, womit er nicht leicht fertig werden kann: Das sind sie [die Finger] schon gewohnt, seit zehn Jahren habe ich ihnen schon Ander[e]s aufzurathen gegeben. G. 29, 230; Er gab der Regierung Etwas zu rathen auf. Gutzkow R. 1, 177 etc. Aūs-:
1) tr.: ein Bühnenstück zu Ende geben: Das Lustspiel konnte nicht ausgegeben (ausgespielt) werden.
2) tr.: aus dem Innern eines umschloßnen Raums hervor-, fortg., sich nahe berührend mit heraus-g., nur daß im Allgem. Dies durch das „her“ den Bezug auf eine Person hervorhebt, die das zu Gebende von Einem, der es nur augenblicklich ohne Eigenthumsrecht im Besitz hat, als ein ihr Zukommendes fordert oder fordern zu dürfen glaubt (s. jedoch c).
a) Geld etc. a., aus dem Beutel, aus der Kasse fort-g.: Viel Geld a. [verbrauchen]; Sold u. Gaben a. 1. Macc. 3, 30; Den Heller kehrt sie zehnmal um, ehe sie ihn ausgiebt. Auerbach Dicht. 1, 220 etc.; Er gab einen falschen Thaler aus und ließ sich zwanzig Groschen heraus-g. [als ihm zukommend]; Er übernimmt die Erbschaft, muß aber seinem Bruder 2000 Thaler heraus-g.; Der Alte will Nichts mehr heraus-g. [herausrücken, an den fordernden Sohn], weil ihm der Junge zu Viel ausgiebt. Ubertr.: Ich ward denn auch hitzig und gab’s ihm brav ’raus [schalt ihn tüchtig wieder]. Miller Siegw. 54; Die Satire, die freilich so grob und stark als möglich ist und der unpolierten Art, wie Hunold gegen Wernicke schrieb, Wenig herausgiebt [nachsteht, nur um Weniges minder unpoliert ist]. Gervinus Lit. 3, 519 etc.
b) Etwas a., aus-, vertheilen, z. B.: Der Ausgeber, die Ausgeberin in einer Wirthschaft giebt aus, giebt täglich das Nöthige an das Gesinde aus; Beim Kartenspiel werden zuerst die Karten ausgegeben; Die Parole a.; Die Briefe werden auf der Post, die Zeitungen auf der Expedition ausgegeben (s. c), an die Empfänger; Der Postmeister wollte mir meinen Brief nicht heraus-g., weil es schon zu spät sei und keine Briefe mehr ausgegeben würden etc.
c) in Bezug auf Druckwerke gilt nach heutigem Gebrauch her- ausg. von der Thätigkeit Dessen, der das Manuskript in der Anordnung, wie es erscheinen soll, zum Druck liefert; a. dagegen (s. b) bez. das Verbreiten des gedruckten Werks unter das Publikum: Der Redakteur giebt eine Zeitschrift heraus, die Expedition giebt sie aus; Friedrich Nicolai’s Leben von Fichte wurde von A. W. Schlegel herausgegeben und von der Cotta’schen Buchhandlung ausgegeben; Hier dürfen Schriften nicht eher ausgegeben werden, als bis die Policei ein Exemplar erhalten; Möchten beide Verlagshandlungen sich vereinigen, Tischbeins herrliche Kupfertafeln auszugeben. V. Ant. 1, 238 = erscheinen zu lassen, gewöhnlicher: herauszugeben, weil noch die An- ordnung zu bestimmen ist. Hieraus erhellt auch, weßhalb man von einer neuen Ausgabe eines Werks, insofern sie ans Publikum gelangt, aber von einem Herausgeber derselben spricht, wofür freilich H. 1, 176; L. 10, 63 noch Ausgeber sagt, vgl.: Bei der letzten Ausgebung ihres Wörterbuchs. Leibnitz (Wackernagel 3, 1, 1000 Z. 16).
d) Personen werden herausgegeben von Dem, der sie widerrechtlich zurückhielt etc., dagegen geben Eltern die Tochter aus [verheirathen sie, z. B. 1. Mos. 29, 26; W. 20, 96 etc.]. Ungw.: Bringt des Brises rosige Tochter, | wenn er sie nicht ausgäbe, so möcht’ ich selber sie nehmen. V. Il. 1, 324, in spätern Ausg. sprachüblicher: hergäbe, vgl.: Er giebt ja die Gefangnen noch nicht her, | als nur mit Klauseln. Schlegel Sh. 6, 28 etc.; Nimm das Geld zurück, das du gezahlet, | gieb heraus die Frauen, gieb heraus sie! Echtermeyer 562 (Kopisch) etc.
e) (veralt.) Worte, eine Rede a., von sich geben, Etwas sagen; erklären (s. 3); doch noch weidm.: Die Losung a., von sich geben; Der Meerschaum giebt beim Erhitzen Wasser aus. Karmarsch 2, 626 u. ä. m. (s. 5).
3) tr., refl.: Etwas, Einen, sich für Etwas a., vgl. 1a: es dafür gelten lassen wollen: Er gab die Münze für einen Louisd’or aus [irrthümlich oder absichtlich]; Er giebt das Bild für einen Raphael aus [behauptet, es sei ein Raphael]; Abraham gab Sara für seine Schwester aus; Sich für einen Kenner a.; Maßregeln, die sich .. für Heilungsmittel a. Tieck A. 2, 19; Dieser giebt sich keineswegs dafür aus, die Möglichkeit .. zu erklären. Sch. 1169b etc. Zuw. ohne für: Nur der Wahn .. habe den Einen durch seine Geburt zu Vorzügen bestimmt a. können, die etc. Immermann M. 1, 192. Veralt., mundartl. (s. 2e): Er gab aus [vor, an], er wolle so lang .. bleiben. Zinkgräf 1, 261.
4) refl.:
a) s. 3.
b) vgl. 2a: sein Geld vollständig ausgeben, sich durch Ausgaben von Geld entblößen, sich verschießen. L. 1, 514; Simrock G. 327; auch übertr. auf geistige Kapitalien. G. 27, 371 etc., vgl. Ver-g. 4b.
5) ohne Obj. z. B. (vgl.
1) beim Kartenspiel = zu Ende geben, ferner (s. 2a): Der Reichste, wenn er immer ausgiebt, ohne zu verdienen, wird bald arm etc.; übertr.: Mehr empfänglicher als a–der Natur. G. 22, 157; Wer ausgiebt [Etwas austheilt, in Worten oder sonst Leuten Eins versetzt], muß auch wieder einnehmen. (Sprchw.) Hebel 3, 66; ferner weidm.: Der Hund, das Horn giebt aus [Töne von sich], nam. aber: einen Ertrag liefern: Wie das Heu ausgiebt. Gotthelf Sch. 159; Wenn hier Alles so wohl ausgiebt [lohnt]. 41, zuw. mit Obj.: Die Schwertbohnen, weil sie .. bei ihrer Größe Viel a. Rumohr Kochk. 140; Der Rocken giebt das zehnte Korn aus; Die Schuldenmasse giebt 50 Procent aus [die Gläubiger bekommen 50⁰] etc. Be-:
1) refl.:
a) [4a; 4f] sich wohin verfügen, hingehen; mit an und auf auch: sich an Etwas machen, es antreten, beginnen: Sich an einen Ort, an Bord, an die Arbeit, aufs Schiff, Meer, Schloß, auf den Weg, die Reise, Fahrt, Wanderschaft, Flucht, aus der Stadt, dem Land, dem Bett, in eine andre Stadt, in ein Land, ins Schiff, Schloß, Kloster, Bett, in den Ehestand, ins Elend, in Gefahr, in den Krieg, in Jemandes Dienst, Schutz, nach einem Ort hin, nach Hause, Frankreich, Paris, nach dem Saal, —– von einem Ort fort, weg, zur See, zu Schiff, zu Bett, zur Ruhe b. etc.; Die Vorarbeiten, an die ich mich sogleich begab. G. 33, 37; Von hier aus b. wir uns gern zu dem Rastorte. 39; Es verging fast kein Tag, daß nicht mein Vater sich hin- ausbegab. 20, 187; Hat der alte Hexenmeister | sich doch einmal weg-b. 1, 185; Begieb dich zur Gelassenheit! [ungewöhnl.] 7, 323; Ich kann dem lieben kleinen Narren wohl die Tändelei mit dem Bruder erlauben; Das wird sich sonach und nach herüber b. [aufmich übergehn]. 9, 378; Begab sich meine Mutter in ihre Staatskleidung. [ungw.] Keler gH. 2, 81 etc. Früher auch von Nicht-Personen, z. B. von Flüssen: Sich in einen andern Fluß, ins Meer b. [münden]. Olearius Rosenth. 3, 1; 7, 6 etc.
b) [h vgl. Begebenheit] meist unpers. oder mit allgm. Subjekten: Es, die Sache, der Fall, ein Wunder begiebt sich, ereignet sich; Es begab sich, daß etc. 1. Mos. 4, 3; 27, 1; 35, 22 u. o.; Du weißt nicht, was heute sich b. mag. Spr. 27, 1; Vernehmt, | was mit dem guten Alten sich b. G. 6, 366; Was sich nie und nirgend hat b. Sch. 52a; Welches Wunder begiebt sich? 83a etc. Seltner: Kein Gezänk hat sich nimmer darüber b. Immermann M. 1, 260 etc. Im Partic. ohne „sich“: Bei b–der Gelegenheit [veralt.]. Zinkgräf 1, 138.
c) Sich einer Sache (Genit.) b., darauf verzichten, sie aufgeben, fahren lassen, s. 2a: Sich des Anrechts auf Etwas, jedes Einwandes, der Hoffnung b. etc.; Hierdurch vergiebt er jenen hohen Vorzügen gar sehr und am Ende begiebt er sich ihrer gänzlich. G. 22, 224; Sie werden sich des Streits b. Sch. 531a; Man müßte der Welt sich b. W. 15, 237.
d) Schiff.: sich aus einander geben, aus den Fugen weichen. 2) tr.: fort-, weg-, hin-g., nur noch in einigen Anwendungen:
a) veralt., bibl.: Die Glieder, den Leib, (sich) der Sünde, Gott, zum Dienst der Gerechtigkeit, zum Opfer b., weihen, hin-g. Römer 6, 13; 19; 12, 1; Der sein Herz [vgl.: sich b. 1a] begab zu suchen. Claudius 4, 95, s. Pred. 1, 13. Ferner: Die Hirten .. b. ihre Waffen | dem Hüter Israels. Scultetus, und dazu: Einem Etwas b. hieß sonst: Einem Etwas abtreten, überlassen. Als ein Reciprokum brauchen wir b. mit dem Genitive der Sache noch in diesem Verstande [s. 1c]. L. 8, 279.
b) kaufm.: Kaffe, Hamburger Banko, Londoner Wechsel waren am Platze zu dem und dem Preise zu b., zu verkaufen, an den Mann zu bringen (s. c).
c) Ein Mädchen b., an den Mann bringen, verheirathen, vgl. aus-g. 2d, nam. noch in der Kanzleispr.: Die unbegebene [unverheirathete] N. N.
Anm. Veralt. Bed. und Fügungen z. B.: Ich begieb [erkläre, erkenne] mich für einen großen Sünder. Zwingli 2, 1, 2. Etwas b. = es auf-g., sich Dessen b., z. B.: Alle Lust hab ich b. Abschatz (WMüller Bibl. 6, 169); Logau 1, 5, 2; Opitz 1, 185; 232 u. o. S. ferner Benecke 1, 503; Schm. 2, 11 etc. Bēī-: tr.: beilegen, beifügen, zugesellen: Dem Pfarrer einen Gehilfen b.; Die Schlachter geben gern Knochen bei [sie mit dem Fleisch verkaufend]; Den Namen gab [legte] mir meine Mutter bei. Rückert Rost. 21a etc. Nam.: Klein b., im Kartenspiel eine kleine Karte zugeben (s. d. 2 und 3), und oft übertr. (od. viell. vom Bellen der Jagdhunde?): von seinen Ansprüchen etc. kleinlaut abstehn, sich ohnmächtig fügend, zurückziehen: Nicht wahr? Er darf nicht klein b. Alexis Dor. 1, Kap. 9; Droysen A. 1, 174; Bis er klein beigab, zu winseln begann. Immermann M. 2, 288; König Jer. 1, 184; Den hochmüthigen Mädchen, die nachher am leichtesten klein b. Lewald Roth. 99 etc. Blōß- [2g]. Dahin-: hin-g., aufopfern. JvMüler 1, 463. Dār-: Etwas (sich) d., hin-g., so daß es bereit, da ist etc.: Den Leib, Hals, die Seele d., hin-g., opsern. Dan. 3, 28; Röm. 16, 4; Apostelg. 15, 26; Giebt sein bestes Herzensblut dir jauchzend dar. H. 15, 125 etc.; Die Gott den Sterblichen als Muster dargegeben. Haller 76; 1. Tim. 6, 17 u. o.; Den zehen Jahr nicht haben d. [erkennen lassen], Den verkundschaftet der Wein. Franck Last. 1 C 3b (vgl. darthun etc.). Eīn-: tr.:
1) etwas Einzunehmendes (s. d.) geben:
a) Einem Arznei, Gift e., auch ohne Obj.: Dem Kranken e. [Arznei], vgl. 2.
b) Etwas geben zum (dauernden oder nach heutigem Gebrauch meist vorübergehenden) Besitz, darin zu sein, sich aufzuhalten etc., einräumen: Aus deinem Erbe, das du uns hast eingegeben. 2. Chron. 20, 11; Gab ihnen Weinberge und Dörflein ein. Jer. 39, 11; Du hast uns eingegeben Westindien. Opitz 2, 267 etc. So Einer wird im Himmelreich | kein Plätzchen eingegeben. Burger 49a; Ward ihm ein weites Ehebette eingegeben. G. 16, 280; Ich halt’ ihn hier, | geb ihm ein Zimmer ein. 8, 47; Wohnen Sie lieber auf dem Lande, so geb ich Ihnen mein Gartenhaus ein. L. 13, 130; Tieck N. 7, 181; Gab ihnen ein der Heiden Länder. Mendelssohn Ps. 105, 44; 111, 6; Einem eine Ehrenstelle e. Zinkgräf 1, 287 etc.
2) Einem etwas sein Thun Bestimmendes in den Sinn geben, vgl. 1a: Das hat dir Jemand, Gott, der Satan, deine Habsucht, dein Ehrgeiz eingegeben etc. Esra 8, 17; 7, 27; 2. Tim. 3, 16; 1. Chron. 22, 1; G. 9, 63; V. Od. 3, 26 etc.; Das E. stellen sich die meisten Theologen so vor, als wie wenn ein Schüler dem andern den Spruch einbläst. Danzel 93; Aus E. und Hilfe des [Teufels]. Luther 8, 13b; Stumpf 179a (s. Eingebung). 3) eine Eingabe (s. d.) machen, ein schriftliches Gesuch bei einer Behörde einreichen. Er-:
1) hingeben unter Jemandes Herrschaft, Gewalt, Macht etc.:
a) tr. (ver- alt.): Einen dem Gericht, den Verfolgern, dem Henker e. Apostelg. 2, 23; 25, 11 und 16; Den Hals unter das Joch e. Sir. 51, 34; Die Füße in die Fessel e. 6, 25; Die Sache Gottes gnädigem Willen e. Luther 5, 6b etc. Jetzt nur üblich als refl. (s. überg. II. 1):
b) Sich e., mit und ohne Dat.: sich Einem als Herrn etc. in die Hände geben: Die Festung muß sich (dem Belagerer) e., auf Gnade und lngnade e.; Er ergab sich ohne Schwertstreich; Ein Argument, das ich, wenn ich’s auch nicht zugeben, ich mich nicht e. kann, dennoch . . in Betrachtung ziehen will. G. 15, 264; E. Sie Sich nur in Gutem! Sch. 332b etc.; auch: Dies betrogne Volk ergab | sich unter euern Hirtenstab. Uz 2, 174.
c) Sich Einem, einer Sache e., sich denselben ganz hin, zu eigen geben, sich ihnen widmen etc.: Sich dem Herrn, dem Teufel, der Tugend, dem Laster, den Wissenschaften, der Faulheit, dem Geiz, der Wollust, dem Trunk, der Leidenschaft, dem Kummer e.; In die Geheimnisse des Rhea-Dienstes bald eingeweiht, ergiebt er sich ihnen. G. 33, 44; Es reißt sich los, was erst sich uns ergab. 13, 167 etc. (s. e).
d) Sich in Etwas e., sich darein fügen, es willig ertragen: Sich in sein Schicksal, in die Nothwendigkeit, in Gottes Willen e.; Ließ er sich’s zuletzt gefallen und schien sich in Alles e. zu haben. G. 15, 306 etc. Ungewöhnl. mit Dat. (s. b): Ergieb dich deinem Schicksal. Gutzkow R. 5, 170.
e) das Partic. zu c u. d: Einer Person, Sache, z. B.: dem Trunk, dem Spiel e. sein; Ich bin dir treu, liebevoll e.; Dazu bedarf man der unbedingtest E–en. Gutkow R. 1, 187. Oft in Höflichkeitswendungen: Ich bin Ihr e–ster Diener; Ich verbleibe hochachtungsvoll e–st der Ihrige (Briefschluß): Jch bitte e–st darum; Meine e–ste Empfehlung an Ihren Herrn Vateretc.; Sich gegen den Handelsstand e. zu erweisen. G. 21, 46; Die uns .. e–st hintergehn. Hagedorn 1, 60 etc.; Er trägt sein Schicksal sehr e. [mit vieler Ergebung, sich geduldig und demüthig entsagend darin findend]. Zsstzg. z. B.: Zog in tiefer Demuth gott-e. [demüthig sich Gottes Fügung unterwerfend] | jetzt der arme Heinrich nach der Heimath. Chamiso 6, 258; So pflicht-e. [pflichteifrig], aufmerksam und fleißig. Tieck Cymb. 5, 5 etc. S. Ergebenheit. 2) Etwas aus dem Genannten Hervorgehendes hergeben, liefern:
a) tr. eig.: Das Feld ergiebt eine reiche Ernte; Das Korn ergiebt nicht viel Mehl, od. ellipt.: ergiebt nicht [ist nicht ergiebig, s. d.] etc.
b) übertr.: Die Untersuchung hat seine Unschuld e., hat e., daß er unschuldig ist etc. (s. Ergebnis u. c).
c) refl., im Anschluß an b: Aus der Untersuchung ergab sich seine Unschuld, daß er unschuldig war; Ein Satz, der sich unmittelbar aus dem frühern ergiebt [folgt] etc. Ferner = es zeigt sich, ereignet sich Etwas, insofern das sich Begebende als ein aus den Umständen Hervorgehendes, aus dem Vorliegenden sich Entwickelndes erscheint: Es ergiebt [zeigt] sich, daß weit mehr tüchtige Männer hier sind, als man je geahnt. Auerbach Gv. 449; Ergeb’ [ereigne] sich was da will! G. 22, 244; Es ergab [fügte] sich wie von ungefähr, daß meine Eltern jenem Frauenzimmer begegneten. 266; Neuerlich aber ergiebt [zeigt] sich eine größere Versatilität. 33, 49 etc.
Anm. Veralt. z. B.: Einen des Eides e. [entheben]. Schm. 2, 11; Sich aufs Meer e. [begeben]. Schaidenreißer 57a etc., ferner das zsgstzte: Sich ein-e., z.B. bei Gottfr. Arnold (1700): Wackernagel 3, 1, 930 Z. 29; 941 Z. 18 etc. Fórt-, tr.:
1) weg-g., s. ab-g. 1a.
2) weiterg., fortfahren zu geben: Wenn nicht sein freier Wille ... mir dieses Recht gegeben hat und fortgiebt. Fichte 6, 114. Hēīm-, tr.:
1) heimzahlen, sich durch Vergeltung rächen: Seinem Nebenbuhler den Spott auf die schönste Art heimzugeben. Sch. 185b; Hackländer Sold. 155 etc.
2) Einem Jeglichen h., sich selbst zu prüfen. Luther 1, 170b, vgl. Anheim-g. Hêr- etc., tr.: s. Aus-g. 2b: Gebet her die Pauken. Ps. 81, 3; Matth. 14, 8; Unter dreißig Louisd’ors hättet Ihr das alte [Pferd] nicht hergegeben [verkauft]. Hebel 3, 410; Der des H–s nicht satt wurde. G. 7, 221; Seinen Namen dazu h. [leihen]. 10, 24 etc. Her- aus-g., s. Ausg. 2 u. ä. m. Hín- etc., tr.: Einem Etwas h. [reichen]; Wir schwelgten in der Fülle des Hin- und Widergebens [der geistigen Mittheilung]. G. 22, 220; Den Schlafrock .. gab ich hin [weg]. 5, 4; Wofür ihr hingebt eure Lorbeerkrone. Hölderlin H. 1, 49 etc. So nam. auch: Sich h.: sich ganz er-g., so daß das eigne Sein dahin, aufgegeben ist: Liebevoll, daß man sich gern hingiebt. G. 15, 10; Das Alles traf wie eines Gottes Macht mein Wesen und ich gab mich hin. Hölderlin H. 2, 86 etc. u. ohne „sich“ (s. d.) im Infin. u. Partic.: Das H. an eine Jdee. Ohne all-h–de, allentzückte Theilnahme. Gutzkow 3, 273. Sie liebte wie ein Weib, ganz hin sich opfernd, selbvergessen, hingegeben. Chamisso 4, 270; G. 11, 152; Nur dem Walde und dessen Geistergewalten fühlte er sich hingegeben und verfehmt. Kinkel E. 24. S. Hingegebenheit, Hingebung. Einem Etwas hinab-, hinauf-, hineing. [reichen] etc.: Sie haben schon manches gute Wort in unser Gespräch hineingegeben. Gutzkow R. 1, 163. Kúnd- [1g; 4d]. Lōs- [2g]. Māß- [2f]. Mít-, tr.: Einem einen Begleiter, Geld, einen Brief m. etc.; Dem Gefangnen fünfundzwanzig m. [Prügel]. Hebel 3, 264, nam. auch: Seiner Tochter [bei der Verheirathung] Etwas m. Immermann M. 1, 263, vgl. Mit-Gabe, -Gift. Nāch-, tr.:
1) Man gab eine Trilogie und ein Satyrspiel nach [2, hinterdrein]. 2) nachträglich geben: Er hat mir erst die eine Hälfte bezahlt, die andre muß er mir n. 3) (ungewöhnl.): Einem Etwas n., nachsagen (s. d.): Wenn nicht Alles Verleumdung ist, was die Meisten ihm n. Forster B. 1, 276 (Jacobi). 4) [2g] los, locker, weich geben, nicht Stand halten:
a) Etwas giebt nach, weicht, z. B.: Der Moorboden, ein Stein, ein Nagel etc.
b) Man giebt nach, vermindert die Spannung z. B. eines gehaltnen Seils, Fadens, Stricks, schraubt Etwas loser etc.
c) Einer giebt nach, giebt einem Andern nach, weicht Dessen Willen, indem er von dem Widerstand dagegen nachlässt: Der Klügste giebt nach (Sprchw.). Hebel 3, 245 etc.; Die Einwilligung des Vaters zu erlangen, der denn auch, obgleich ungläubig und ungern, nachgab. G. 22, 246; Wie wenig es mir hätte ziemen wollen, den widerspenstigen Bauern auch nur ein Haarbreit nachzugeben. 10, 181; 183 etc.
d) das Partic. n–d = nachgiebig (s. d.), seinem Wesen nach keinen dauernden Widerstand übend: Die strenge und abstrakte Regel wird schmiegsam und n–d, wenn ein Genie arbeitet. L. 6, 477; Der n–dste Anwalt.
e) Einem in Etwas Nichts (nicht) n., ihm darin nicht nachstehen, nicht weichen, ihm gleichkommen.
f) weidm.: Die Hunde geben nach, hören auf zu suchen.
g) mundartl. = zll-g., zugestehn: Ich hab’, ich geb’ es nach, des Herren Bund gehöhnet. Gryphius. Prēīs-, tr.: Etwas schutzlos jedem Angriff bloß geben, hin-g. (s. Preis): Wie kann man sich nur öffentlich und persönlich so p.? Auerbach Gv. 358; Damit du nicht dich und mich den Vorwürfen preisgiebst. Forster Sak. 67; Du wirst deine Ruhe, deine Heiterkeit p. Gutzkow R. 6, 39; Einem Mörder seinen Rücken preiszugeben. Immermann M. 4, 44; Hat | der Mutter Ehrenweine preisgegeben. Sch. 35la; Der unwirthbaren See | in einer Tonne preisgegeben. W. 12, 20. Seltner: Den Namen öffentlich an Zweideuteleien p. Paalzow Th. 2, 469 etc.; Das P. seiner zartesten Gefühle etc. in den nicht getrennten Formen zuw. dichterisch st. zurückg. I. Über-, tr.: über Etwas hin geben, so daß Dies davon bedeckt, der Quere nach getroffen wird: Ich will dir einen Mantel ü. [z. B. über die Füße, vgl. um-g. I.]; Er hat ihm Eins mit der Reitpeitsche übergegeben [schlagend] etc. Ungewöhnl. st. II: Daß ihn ein einziger grauser Befehl aufwallenden Jachzorns | übergegeben der Macht des furchtbar waltenden Schicksals. Baggesen 2, 336. II. Über-: 1) tr., refl.: Etwas, Einen, sich Einem ü.: in die Hand, dann auch in die Gewalt, Macht des Andern förmlich hingeben, überliefern: Der Bote hat ihm den Brief eigenhändig ü.; Dem Belagrer die Schlüssel der Festung, die Festung ü.; Die Gefangnen dem Kerkermeister, der Obhut des Kerkermeisters, dem Henker ü.; Haus und Hof dem Käufer ü.; Und hätt’ er sich auch nicht dem Teufel ü., | er müßte doch zu Grunde gehn. G. 11, 75; Wir wollen .. einem andern Herrn uns ü. Sch. 490a etc. S. Ab-g. 2. Vgl. mit dem refl.: Er-g. 1b etc., das aber nicht den Ubergang aus dem Besitz des Einen in den des Andern durch einen thätigen Akt der Ubergabe (s. d.) bezeichnet und deßhalb auch mit sachl. Dativ vorkommt: Jemand ergiebt sich dem Trunk, Spiel, Laster etc., leidentlich, indem er den Lockungen nicht genug Widerstand leistet, aber: Jch übergab dem Tod mich in der Tiefe. Chamisso 4, 156; Er übergiebt sich dem Teufel, indem er einen Pakt mit dem bösen Geist schließt. Seltner: Sich Gott ü., weil man immer in Dessen Gewalt ist (s. Übergebung); Die Belagerten ergeben sich, wenn sie den Widerstand aufgeben; sie ü. sich, erst durch Auslieferung der Schlüssel.
Rǘck-:
2) refl. [2m]: Sich ü., sich erbrechen, sich brechen (s. d. Anm.). Veralt. tr.: Alles was sie eingenommen, zu erbrechen und zu ü. Fischart B. 270b. I.
Um-, tr.:
Einem Etwas, z. B. den Mantel, ein Umschlagetuch u. [umhängen, vgl. über-g. I]. Seltner ohne Dat.: Etwas der Reihe nach herum-g. etc. II.
Um-, tr.:
Etwas allseitig einschließen; auf allen Seiten um Etwas her- um sein, sein machen: Die Mauer, der Fluß umgiebt die Stadt rings u. faktitiv: Er umgab die Stadt rings mit einer Mauer; u. demgemäß pass.: Die Stadt ist von dem Fluß, mit einer Mauer um-g., vgl. umkleiden 2c etc.: Die Leibwache umgiebt den Fürsten, Er umgab sich mit einer Leibwache; Es haben mich um-g. Leiden ohne Zahl. Ps. 40, 13; Sitzend umgaben die Drei den . . Tisch. G. 5, 10; Die Schicklichkeit umgiebt mit einer Mauer | das zarte .. Geschlecht. 13, 132; Den Frieden, der mich umgab, wenn es auch draußen noch so wild .. herging. 20, 167; Den Busen des gefahr-umgebnen Weibes. 13, 318; Am Rande | des nacht-umgebnen Oceans. 312; Das .. schmale meer- umgebne Land. 125; 39, 127; Des Meers rings u–de Welle. Sch. 491a; Und wenn dich Drangsal um und um umgiebt. Tieck 2, 213. I. Unter-, tr.:
1) Einem etwas Unterzulegendes geben (s. Über-g. I). 2) beim Kartensp.: eine niedrige Karte zu-g., vgl. Ggstz.: übernehmen. 3) s. II: Der König gab ihm zwei Provinzen unter [setzte ihn darüber]. 4) Mache keinen Versuch, Ottilien sonst irgendwo unterzugeben [unterzubringen, in Pension]. G. 15, 129. II. Unter-, tr.: Einem Etwas u. (s. I 3), ihn darüber setzen, damit er darüber walte; es für unter ihm stehend erklären etc.: Einem Lehrer seine Kinder, sich einem Herrn, Jemandes Willen unter-g.; Tausende von Menschen .. sind ihm unter-g. Auerbach Gv. 333; Denke dir .. Ottilien .. fremden Menschen unter-g. G. 15, 127; Basedow untergab die Lehrer .. des Staates unmittelbarer Aufsicht. Gervinus Lit. 5, 348; Er muß sein hochansehnlich Leben | den Köchen nicht vertraun, nur Ärzten unter-g. Hagedorn 1, 31; Ins Reich zu führen eine neue Macht, | die mir nicht unter-g. sei. Sch. 314a; Sich jeder niedern Pflicht | der kleinen Wirthschaft unter-g. [unterziehn]. W. 20, 226. Nam. im Partic.: Der U–e, im Ggstz. des Vorgesetzten, unter dessen Befehl er steht. Die Gipsarbeit des Jsopi [des Meisters] und seiner U–en. G. 26, 78 etc. Kanzleispr.: Der u–e [vorliegende] Fall. Ver-, tr.: 1) falsch geben: Die Karten, refl.. Sich v. So auch refl.: Etwas Andres geben, als man wollte: Sie bekam dadurch, daß er sich vergab, einen Louisd’or statt eines Viergroschenstücks. 2) Einen, sich v., mit Gift v., vergiften (s. d.): Der mir ihn jetzt mit Gift vergäbe, der mir ihn meuchelmörderisch aus dem Wege räumte. G. 9, 299; L. 1, 308; 7, 133; Gift zu kaufen, uns in .. Speis und Getränk damit zu v. Schaidenreißer Sa. Ahd. u. mhd. mit Dat. st. Obj.: (Einem etwas Verderbliches ein-g.), so noch veralt. u. mundartl. Gotthelf U. 2, 96; Hammer RH. 254; Stumpf 463b; Weidner 124 etc. 3) mundartl.: Eine Waare etc. v., die Abgaben davon zahlen, sie versteuern. 4) Etwas v. weg-g., so daß man es nicht mehr besitzt, nicht mehr darüber verfügen kann etc.:
a) Stellen, Ämter, Stipendien an Unwürdige, nach Gunst v.; Die Stelle ist schon v.; Die Hand seiner Tochter, die Tochter v.
b) verschenken: Er behält Nichts für sich, er vergiebt Alles (s. 5; 6u. 7). Soauch refl.: Sich (Acc.) v., durch zu große Freigebigkeit sich in Noth bringen (vgl. Aus-g. 4b); daher Volkswitz über einen Geizigen (vgl. 2): Sei unbesorgt für sein Leben, er vergiebt sich nicht. 5) (vgl. 4): Einem, sich (Dat.) von seinem Rechte, von seiner Würde etc. Etwas v., ihm (sich) dadurch zu nahe treten, ihn (sich) dadurch beeinträchtigen, daß man von seinem Recht, seiner Würde Etwas weggiebt, od. aufgiebt. Dann auch ohne persönl. Dat. versch. mit Accus.: Wer seinem Rechte (Etwas) vergiebt, schmälert es; wer sein Recht vergiebt, giebt es ganz hin, behält Nichts davon; Der flinke König hüpfte auf und ab . ., | vergab die Würde. Schlegel Sh. 6, 111; Vergieb dir nur, dem Ort vergiebst du Nichts [von seiner Würde etc.]. G. 13, 147; Jeder Theil, der sich ein Haar [breit] vergäbe, hätte Unrecht. 14, 252; Hierdurch aber vergiebt er jenen hohen Vorzügen gar sehr und am Ende begiebt er sich ihrer gänzlich. 22, 224 etc. 6) (vgl. 4): Einem, sich (Dat.) ein Unrecht etc. v., verzeihen, schenken, erlassen, so daß in Bezug auf die Büßung es gleichsam fort ist, als nicht begangen angesehn wird, schwächer als „vergessen“, vgl.: Es soll Alles vergessen und v. sein; V. will ich es dir wohl, aber vergessen kann ich es nicht etc.; dagegen sich zu „verzeihen“ verhaltend ähnlich wie „vergessen“ zu v.: Jch hab ihm verziehn [esist nicht mehr davon die Rede], | aber nicht v. [im Innern habe ich ihm die Schuld nicht erlassen]. G. 3, 99 ꝛe. Vergieb uns unsere Schulden, wie wir unsern Schuldigern v. Matth. 6, 12; Vergebet, so wird euch v. Luk. 6, 37; Das kann ich mir (Dir) nie v., daß etc.; Einem eine Beleidigung, eine Sünde, Missethat, ein Verbrechen v.; Begangene Frevel vergiebt sich (Dat.) die Jugend sehr bald. Gutzkow R. 8, 39. Auch refl. in der dritten Person = Passiv: Das Böse, das der Mann, der mündige, | dem Manne zugefügt, . . vergiebt sich undversöhnt sich schwer. Sch. 492b (s. Sich); Schwere Thaten sind geschehen, | die sich nie v. und vergessen. 497b; Der Siege göttlichster ist das V. 493a etc. Zuw. mit sachlichem Dat.: V. Sie meiner Verlegenheit! G. 16, 243 [V. Sie mir meine Verlegenheit, haben Sie Nachsicht damit]. Als Höflichkeitsausdruck ist „verzeihen“ üblicher, aber „Vergebung“: Verzeihen Sie, (um Vergebung) wohnt hier wohlHerr N.? 7) (vgl. 4) das Part.: v. als Ew. = dem gewöhnlicheren vergeblich (s. d. 2), eig.: verschenkt, so daß man Nichts dafür hat, erfolglos, fruchtlos etc.: Jahre v–en Kampfes. Auerbach SchV. 7; Vergebner Gram. B. 46b; Vergebner Wunsch. Freiligrath G. 115; Lichtwer 159; Das sind zu viel vergebne Worte schon. G. 13, 153; 307; 349; 6, 305; 34, 221; 10, 239; 8, 107; Vergebnes Flehen. L. 3, 333; 6, 63; 8, 434; V–e Mühe gemacht. Mendelssohn 4, 1, 175; Streckfuß Rol. 8, 83 etc. Als prädikat. Ew. und als Adv. im Allgem. veralt.: V. war die Müh, die er sich gab. Rückert Rost. 90a; Daß er sich nit v. in heiliger Geschrift übt. Zwingli 2, 3; vgl.: V–er Ding. Schaiden- reißer 8a, und das jetzt gewöhnliche: Vergebens = erfolg-, frucht-, nutzlos: Verlorne Müh! v–s war’s geschehen. Chamisso 4, 33; Allein ich sinke nicht v–s, | wenn sie mein letzter Ruf belehrt: | Ein ganzes Schiff voll jungen Lebens | ist wohl ein altes Leben werth. Echtermeyer 431; V–s, daß Vernunft und Tugend, Pflicht und alles Heilige sich ihm in den Weg stellen. G. 15, 275; Mein Kind, genieß des frühen Lebens, | sei nicht so schön für dich v–s, | sei nicht so schön für uns zur Qual. Haller 99 etc. Veralt. auch in der Bed. unentgeltlich, vgl. das svwdte. „umsonst“: Wollt uns .. Geld geben, aber wir . . wollten ihme v–s dienen. Berlichingen 155; Fischart B. 44b; Zinkgräf 1, 236; 244; 269 u. o.
Anm. Ugw. statt vorgeben (s. d. 3): Sie v. ich schäme mich fast, es nachzureden sie könnten .. einbüßen. Kotzebue NSch. 10, 408. Vón-: s. Ab-g. 2a. Vōr-: tr.: 1) s. nachg. 1: Es wurde eine Posse vorgegeben [ging den andern Stücken voran]. 2) Einem Etwas v., voraus geben, ihm einen Vorsprung gewähren: Einem schwächern Spieler beim Billard 10 Points v.; Einem beim Wettlauf 20 Schritt v. etc. 3) Einem Etwas v., so daß es sich vor ihm befindet: Dem Kinde eine Serviette v., vorbinden; Dem Vieh Futter v., vorschütten etc. Veralt. (übertr.): Das Gesetz, das ich ihnen vorgegeben [vorgelegt]. Jerem. 9, 13; Weiß künstlich . .. zu machen, was man ihm vorgiebt. 2. Chr. 2, 13 etc. 3) Etwas v., Reden vorbringen, äußern. Hiob 6, 30; 27, 12; 35, 16 jetzt nam. in Bezug auf Außrungen, woran man zu zweifeln Ursache hat: Theudas gab vor, er wäre Etwas. Ap. 5, 36; Weish. 2, 13; 15, 12; Diese vorgegebnen [s. vorgeblich] Fabeln des schwäbischen Zeitalters. L. 10, 355; Jetzt giebt er bei meiner Nichte Heirathens vor. Weiße etc. Zumal auch von einem Grunde, der Einem als Ablehnung für Etwas dient: Er erschien nicht, indem er Krankheit vorgab, indem er vorgab, er sei krank etc., vgl. vorschützen, vorwenden. So auch der Infin. als sächl. Hw.: Sein V. vor Gericht beweisen. Gentz 1, 96; Ich werde seine V. [ungegründeten Angaben] widerlegen etc. S. vorgeblich.
Anm. Veralt.: Fur-, für-g. Ugw. zu 3: Plätze, welche er ihm zuzugehören vorgab. Jacobi Ir. 3, 224, statt: von welchen er vorgab, daß sie ihm zugehörten; Nur ein Barbar kann solche Fragmente auf dem Boden der Literatur gewachsen zu sein v. L. 11, 517; 6, 224 u. ö. bei L., der die Fügung des Accus. mit Infin. überhaupt in weitrem Umfange anwendet als gw. Wég-: Fort-g., s. Ab-g.1a. Wēīter-: tr.:
1) zu geben fortfahren.
2) durch Geben vorwärts bringen: Etwas von Hand zu Hand w. Wī(ē)der-:
1) wiederholt geben: Ein Stück, das man auf den deutschen Theatern geben und wiedergeben könnte. G. 32, 164.
2) zurück-g. (s. d.), dahin, von wo Etwas ausgegangen ist, oder was doch als Ausgangspunkt angesehn wird: In der Fülle des Hin- [s. d.] und Wiedergebens. G. 22, 220. Er hat mir das geliehene Geld noch nicht wiedergegeben [zurückerstattet]; Ein schlauer Kopf, der mir meine Münzen wiederzugeben [mich mit meiner eignen Münze zu bezahlen, in meiner Weise zu behandeln] weiß. Tieck 16, 108; Meine Blindheit gieb mir wieder | und den kindlich dunkeln Sinn. Sch. 61b; 263a. Die Würze wieder in den Maischbottig geben [2b]. Ohne das Göze ihm die Besuche wiedergab [erwiderte]. Guhrauer L. 1, 293; Ein Spiegel, der deutlich unser Bild widergiebt; Der Übersetzer sucht das Original möglichst treu wiederzugeben [2e] etc.
Anm. Genau schreibt man 1: wieder-, 2: „wider-g., s. Sanders Orth. 46. Zū-: tr.:
1) hinzu-g., hinzuthun, eine Zugabe beifügen etc.: Der Schneider wird Futter z. [als Zuthat besorgen]; Der Fleischer giebt dem Käufer eine Beilage zu [obenein]; Der Buchhändler giebt auf 10 Exemplare eins zu etc.; selten mit unpers. Dat.: Ihrem Aufenthalt noch einige Tage zuzugeben [zuzulegen]. W. 19, 327. Bei fernerer Benutzung der Küpe muß .. etwas Kalk zugegeben [2d] werden. Karmarsch 2, 304 etc.
2) Kartensp. = bei-g. (s. d.), eine niedrige Karte beiwerfen; so auch: Hören Sie, wie er klein zugiebt. Gotter 3, 171.
3) (Einem) Etwas z., schweigend zulassen, gelten lassen, oder ausdrücklich zugestehn, einräumen, seine Einwilligung dazu geben: Einem Gegner eine Behauptung z.; Zugegeben, aber nicht zugestanden, daß dem so sei, so rechtfertigt es dein Benehmen doch nicht; Die Eltern wollten nicht z., daß er sie heirathe, wollten die Heirath nicht z.; Wenn sie ihr Versprechen zurücknähme oder zugäbe, daß es vereitelt würde. G. 10, 198 etc.
Anm. Veralt.: Etliche geben [schreiben] ’s dem Wasser zu. Stumpf 637a etc. Zurück-: wider-g. (s. d. 2): Einem geliehnes Geld, 4 Groschen aus dem Thaler z.; Die Frage gebe ich zurück [ich richte dieselbe an den Fragenden]; Der Wiederhall .. gab es zurück. Auerbach Gv. 348; Begrüßt von einem derben „Glück auf!“, welches sie heiter zurückgaben. G. 18, 321; Gieb meine Jugend mir zurück. 11, 10; Jch dächte, | ihr gäbt ihm Das zurück [antwortetet] als kluge Mädchen. 8, 46; Jch gab ihm seine Küsse zurück [erwiderte sie]. 19, 181; Den Orkus zwing ich, Schatten zurückzugeben. Gotter 2, 343; Wie die Sonne des Himmels sich wiederfand im tausendfachen Wechsel des Lichts, das ihr die Erde zurückgab. Hölderlin H. 1, 33; Da giebt er seufzend mir zurück [erwidert]: | Der Tage letzter ist vorhanden etc. Sch. 32a etc. S. geben 2d. Zusámmen-: tr.:
1) gemeinsam geben.
2) gebend zusammenbringen, vereinigen, nam. = kopulieren: So daß wir uns . ., wenn ein Priester zugegen gewesen wäre, ohne vieles Bedenken auf der Stelle hätten z. lassen. G. 22, 263; Sch. 377a etc.