Gaum
I. Gāūm, f.; 0: (veralt.) die Aufſicht, die Hut;
der Ort derſelben.
Anm. Schm. 2, 47; ahd. gouma, Graff 4, 201 ff.
— Dazu: Gaumen, tr.: hüten, bewachen, ſ. auch Stalder
1, 431, und z. B.: Alle waren ausgeflogen bis an Änneli,
das gaumete [hütete das Haus]. Gotthelf G. 86 ꝛc., ſ. From-
mann 5, 341. — Vergaumen: verhüten, z. B.: Aller
Ehren bar wär’ ich geblieben, | hätt’ euer Muth die Schmach
mir nicht vergaumt. W. 11, 138, — was der Heraus-
geber fälſchlich deutet: „in Freude verwandelt“. — Ferner:
Gaumer, m., –s; uv.: Aufſeher, namentl. in der Zſſtzg.:
Ehe-G., in der Schweiz Kirchenälteſte, die nebſt den Pfar-
rern auf Handhabung von Religion, Sitte und Ordnung zu
wachen haben. Peſtalozzi 1, 297 u. o. — Gaumet, m.,
Bezirk, Quartier. — Gaumlos, a.: achtlos; Vergaum-
loſen, tr.: verwahrloſen ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.