Gaum
I. Gāūm, f.; 0:
(veralt.) die Aufsicht, die Hut; der Ort derselben.
Anm. 2, 47; ahd. gouma, 4, 201 ff. — Dazu: Gaumen, tr.: hüten, bewachen, s. auch 1, 431, und z. B.: Alle waren ausgeflogen bis an Änneli, das gaumete [hütete das Haus]. G. 86 etc., s. mann 5, 341. — Vergaumen: verhüten, z. B.: Aller Ehren bar wär’ ich geblieben, | hätt’ euer Muth die Schmach mir nicht vergaumt. 11, 138, — was der Herausgeber fälschlich deutet: „in Freude verwandelt“. — Ferner: Gaumer, m., –s; uv.: Aufseher, namentl. in der Zsstzg.: Ehe-G., in der Schweiz Kirchenälteste, die nebst den Pfarrern auf Handhabung von Religion, Sitte und Ordnung zu wachen haben. 1, 297 u. o. — Gaumet, m., Bezirk, Quartier. — Gaumlos, a.: achtlos; Vergaumlosen, tr.: verwahrlosen etc.
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