gattern
Gáttern: 1) tr.: Hüttenw.: Zinn g., es aufeine
Kupferplatte ausgießen, erſt der Länge, dann der Quere
nach, alſo in Gatterform. Das ſo erhaltne Zinngatter
wird zuſammengerollt und mit hölzernen Schlägeln zu
Ballen geſchlagen. — 2) mit einem Gatter verſehn oder
verſchließen, Gittern, nam. im Partic.: Ein gegattertes
Thor. — 3) tr.: unübl. außer in Zſſtzg. = verſam-
meln, ſ. Brem. Wörterb. 1, 474. — 4) intr. (haben):
etwas zu Erhaſchendem, zu Beſchleichendem auflauern;
ſpähend darauf lauern: Er gattert darauf wie ein Vogel
auf die Nuß. Spate 593, gewöhnl. in Zſſtzg.
69
Anm. 1 und 2 von Gatter; 3 ſ. Gatte, Anm., u. vgl.
engl. gather, ſammeln, together, zuſammen ꝛc.; 4 nach
Adelung zu 3 (etwa = aufraffen), nach Spate, Grimm ꝛc. zu
Gatter (durchs Gatter ſpähen), doch ſicher andern Stamms;
vielleicht ließe ſich das gleichbed. frz. guetter vergleichen, das
wie it. (ag)guatare — ſ. Garant, Anm. — auf das deutſche
Wacht zurückzuführen iſt (Diez 189) = wachſam lauern.
Zſſtzg. tr., vgl. die von Gittern, z. B.: Áb-:
1) [4] Einem Etwas a., durch Gattern abnehmen. —
2) [2] durch ein Gatter abſperren. — Āūf-: 1) [4]
durch Spähen Etwas auftreiben. — 2) [2] etwas Ver-
gattertes öffnen. — Aūs- [4]: durch Spähen und
Lauern Etwas ausfindig machen, auskundſchaften: Mit
einem Kavalier, wie Sie ſind. Den gattern die verwetterten
Weibsaugen gleich aus. Bacher Soph. 1, 81; Der Patriarch|
hiernächſt hat ausgegattert, wie die Feſte | ſich nennt und wo
auf Libanon ſie liegt, | in der die ungeheuern Summen ſtecken.
L. 2, 220. — Eīn- [2]: in ein Gatter einſchließen.
— Er- [4]: gatternd erwiſchen: Wie wird ſich Marthe
freun, | wenn ſoviel Hühner um ſie flattern! | Die ſoll ge-
wiß kein Fuchs e. — Um-: 1) [2]: mit einem Gatter
umgeben, einſchließen: Wie auch des Feindes Liſt und
Trug | uns rings umgattert hält. Körner 24b; Das goldne
Gitter dieſes Käfigs zittert | vor Luſt, wenn es bedenkt, wen es
umgattert hält. Rückert 2, 350; Aus der laubigen Umgatte-
rung [der Eiche]. Tieck Gſ. Nov. 1, 202. — 2) [4] lauernd
umgeben ꝛc. — Ver-: 1) [2]: Feſt mit Eiſenwerk ver-
gattert, | eine Zelle, wie ein Käfig. Heine Rom. 137. —
Wappenk.: Iſt ein Thurm mit einem Fallgatter verſehen,
ſo heißt er vergattert. Bernd 2, 257 ꝛc. — 2) [3]: Die Sol-
daten v., die (zur) Vergatterung trommeln, ſchlagen (Hacklän-
der SGſch. 3, 39), blaſen (ſ. Brem. Wörterb. 474; Schm. 2,
80) = die Mannſchaft zuſammentrommeln ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.